Eintrittspreise fürs Riedener Freibad bleiben stabil – Geringere Energiekosten

Die Vorfreude auf die neue Bade- und Campingsaison in Rieden ist groß. Nun gab Bürgermeister Erwin Geitner (CSU) die Ergebnisse der Beratungen des Bad- und Campingausschusses im Marktgemeinderat bekannt.
Der Ausschuss studierte die Einnahmen- und Ausgabensituation und befasste sich mit der Prüfung der Gebührentabelle. Das Freibad erwirtschaftete im Jahr 2025 ein Minus im laufenden Betrieb von 210.000 Euro. Ein leichtes steuerliches Minus von rund 24.000 Euro beim Campingplatz kommt dazu.
Strom wurde im vergangenen Jahr dazugekauft
Für das laufende Jahr rechnete Geitner jedoch mit einer deutlichen Ausgabenminderung bei den Stromkosten. Mit der eigenen Photovoltaikanlage liegt der Eigenstromverbrauch bei insgesamt 82 Prozent, 290.000 kwH mussten vergangenes Jahr zugekauft werden für Bad und Campingplatz. „Aufgrund des für 2026 deutlich gesunkenen Strompreises wird uns Bad und Campingplatz wohl mit 80.000 Euro weniger beim Strom belasten“, erklärte der Bürgermeister.
Aufgrund des für 2026 deutlich gesunkenen Strompreises wird uns Bad und Campingplatz wohl mit 80 000 Euro weniger beim Strom belasten.Erwin Geitner, Bürgermeister
Eintrittspreise, gerade beim Freibad, seien laut Geitner ein sensibles Thema. In Anbetracht der letzten Erhöhung der Eintrittspreise vor drei Jahren schlug der Ausschuss vor, die Freibadgebühren 2026 wie im Vorjahr zu belassen. Beim Campingplatz sollen die Gebühren für die Dauercamper von 990 Euro je Saison auf 1090 Euro erhöht werden. „Vergleicht man die umliegenden Campingplätze liegen wir selbst mit 1090 Euro für die Saison bei den Dauercampern im günstigeren Bereich“, so Geitner.
Auf Nachfrage von Gerhard Schnabel ging der Bürgermeister anhand einer Liste die Campinggebühren im Landkreis und den Nachbarregionen ab. Im Ausschuss war man sich zudem einig, die Gebühr für die Durchgangscamper gleich zu belassen. Auf Anraten mehrerer Räte, darunter die FW-Vertreter Bauer und Zgrzendek, sollte man das Thema der Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse von Bad und Campingplatz näher erörtern.
„Das ist ein gutes Thema für unsere Haushaltsklausur“, meinte Bürgermeister Erwin Geitner. Nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums werden erwachsene Gäste auch in diesem Jahr fünf Euro für den Tageseintritt im Riedener Freibad bezahlen, für Kinder und Jugendliche sind drei Euro zu entrichten. Der Familientarif für die Saison, welcher 2025 eingeführt wurde, bleibt stabil. Zwei Elternteile zahlen zusammen 160 Euro, der Saisoneintritt für ihre minderjährigen Kinder ist mit der „Großen Familienkarte“ kostenlos.
Getreidelagersilos um zwei Türme erweitern
Mehrere Bauanträge beschäftigten den Riedener Marktgemeinderat im weiteren Verlauf der Sitzung. Ein Bauherr möchte zwei bereits bestehende Getreidelagersilos um zwei Türme erweitern. Der Bauort grenzt an den Ort Siegenhofen im Süden an. Zum Thema Lärmemissionen der Belüftungsanlagen dieser Silos wurde bekannt, dass die Nachbarn dies monieren und ihre Unterschriften auf dem Bauantrag nicht erteilt hatten. Über die emissionsschutzrechtlichen Belange muss nun die Fachabteilung des Landratsamtes entscheiden. Der Marktgemeinderat befürwortete einstimmig den Bauantrag.
Aufgrund einer neuen Rechtslage mit dem sogenannten „Bauturbo“ kann nun einem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Ende des Baugebietes „Im Lehel“ trotz der Abweichungen zum Bebauungsplan die Zustimmung und Befreiung von den Vorschriften erteilt werden. Hier liegen zudem alle Nachbarunterschriften vor. Der Marktrat stimmte dafür, das Genehmigungsverfahren über den neu geschaffenen Bauturbo abzuwickeln.
Kritisch sah man im Gremium den Antrag auf Freiflächennutzung auf einem ansonsten geschäftlich genutzten Grundstück in der Altriedener Straße. Dort will der Antragsteller auf einer Freifläche Scheitholz, Rindenmulch, Splitt und Kies lagern, anliefern und abholen lassen. Dies soll ohne Lastwagen-Verkehr für Privatleute angeboten werden und laut Antrag nur mit Anhänger an ein bis zwei Tagen je Woche für rund ein bis zwei Stunden jeweils erfolgen. In direkter Nachbarschaft befindet sich Wohnbebauung. „Wie soll die Abholsituation genau sein, wie lange wird es dauern mit dem Ein- und Ausladen?“, stimmte Bürgermeister Geitner stirnrunzelnd an.
Hier äußerten sich auch mehrere Räte kritisch. So wurde im Gremium eine deutlich höhere Lärmemission für die Nachbarn befürchtet. Wann die Öffnungszeiten sind, war dem Gremium zudem nicht bekannt. Vorgespräche hatte es laut Geitner keine gegeben. Am Ende lehnte der Marktgemeinderat den Antrag einstimmig ab.
Landwirtschaftsamt muss über Antrag entscheiden
Vorgelegt wurde dem Marktgemeinderat weiter ein Bauantrag auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses oberhalb von Siegenhofen im Außenbereich für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Bereits 2014 befasste sich das Gremium mit dem Bauantrag. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen unter Auflagen erteilt. Zudem sollte der Bauherr zunächst einen nebenanliegenden Stall errichten, bevor das Betriebsleiterwohnhaus gebaut werden dürfe. Das Stallgebäude wurde bereits errichtet.
Die Prüfung der Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe sei laut Geitner Aufgabe des Landwirtschaftsamtes. Liege diese vor und erfüllt der Bauherr die Auflagen der Gemeinde, etwa in Bezug auf die Sicherung der Erschließung und Kanalisation sowie den Brandschutz, kann das Wohnhaus errichtet werden. Dies befand der Marktgemeinderat.