Wie läuft der Amtswechsel in Waldmünchen und den Umlandgemeinden eigentlich ab?

Einen vierfachen Wechsel erleben die Rathäuser in Waldmünchen, Schönthal, Tiefenbach und Treffelstein demnächst. Überall scheiden die bisher amtierenden Bürgermeister, weil sie nicht mehr zu Wahl angetreten sind, aus und überall hat die Wahl am 8. März einen neuen Rathauschef bestimmt. Aber wie funktioniert so ein Amtswechsel eigentlich?
Der Gesetzgeber hat das im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz festgelegt. In Artikel 43 Absatz 1 heißt es: „Die Amtszeit einer ersten Bürgermeisterin oder eines ersten Bürgermeisters beginnt am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisher das Amt innehabenden Person.“ Was das konkret bedeutet, hat uns die Pressestelle am Landratsamt in der Person von Pressesprecher Fabian Koller erläutert: „Die Amtszeit beginnt somit regelmäßig am 1. 5. 2026.“

Amtsgeschäfte wechseln genau um Mitternacht
Und das genau um 0.00 Uhr, wie der scheidende Waldmünchner Bürgermeister Markus Ackermann, bereits mehrfach in Nebenbemerkungen erwähnt hat. Ganz praktisch läuft aber so ein Amtsübergang – vorausgesetzt Vorgänger und Nachfolger haben ein gutes Verhältnis miteinander – kontinuierlicher ab. Ackermann erklärt, dass sein Nachfolger Wolfgang Kürzinger, durch seine Rolle als Stadtrat und im Rechnungsprüfungsausschuss schon viele Einblicke habe. Auch jetzt gebe es immer wieder Gespräche und Informationen.

Eine symbolische Übergabe der Amtsgeschäfte wie zum Beispiel die Weitergabe der Amtskette oder ähnliches, gebe es aber nicht, erklärt Ackermann. Das sei weder gesetzlich, noch in irgendeiner Tradition der Stadt vorgesehen. Im gleichen Sinne äußern sich die Bürgermeister von Schönthal, Ludwig Wallinger, von Tiefenbach, Ludwig Prögler, und von Treffelstein, Helmut Heumann. Sie alle verweisen auf eine letzte Gemeinde- oder Stadtratssitzung Ende April.
Diese Sitzungen dienen in der Regel dazu, die ausscheidenden Gemeinderäte zu verabschieden. Sie sind dann auch der übliche Rahmen für die Verabschiedung der bisherigen Bürgermeister.
Bürgermeister werden alsWahlbeamte vereidigt
Auch wenn die Amtszeit der neuen Bürgermeister am 1. Mai beginnt, werden sie erst in der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates vereidigt. Das ist ein Diensteid nach dem Beamtenstatusgesetz, da jeder Bürgermeister per Gesetz auch kommunaler Wahlbeamter ist. Den Diensteid des ersten Bürgermeisters nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab. Im Fall des Stadtrates von Waldmünchen dürfte Hans Beer (Jahrgang 1953) also Wolfgang Kürzinger den Eid abnehmen.
Die konstituierende Sitzung ist in der Stadt für den 5. Mai geplant. In den anderen Gemeinden steht noch kein genauer Termin fest. Hintergrund ist dabei auch, wie der Tiefenbacher Bürgermeister Prögler erklärt, dass die Ladung zur ersten Sitzung durch den neuen Bürgermeister, in diesem Fall Martin Holler, erfolgt.

Zudem müsse die Ladungsfrist eingehalten werden. Da der 1. Mai ein Feiertag sei und auf einen Freitag falle, könne sich dies also verzögern. In der konstituierenden Sitzung wird der gerade frisch vereidigte Bürgermeister dann die neuen Gemeinderäte vereidigen. In dieser Sitzung werden auch die bis zu zwei stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Ihre Wahl und die Art , wie die die Geschäftsordnung gestaltet wird, gibt oft schon vor, in welchem Tonfall die Diskussionen in den jeweiligen Räten weiter verlaufen werden. Bislang deutet in Waldmünchen nichts daraufhin, dass es hier zu Konflikten kommt.