Neue Erkenntnisse zu dem spektakulären Windrad-Unfall in Berching

Das Unglück im Bürgerwindpark Berching (Landkreis Neumarkt) beschäftigt das betroffene Unternehmen aus Regensburg auch am Tag danach. Am Mittwoch stürzte ein Rotorblatt von einem über 140 Meter hohen Windrad zu Boden. Einen Tag darauf gibt es neue Informationen zur Ursache und Schadenshöhe.
„Das Kugellager hat versagt“, sagt Clemens Reichl, Geschäftsführer der Firma Windpower auf Nachfrage unserer Zeitung. Alle Schrauben seien fest gewesen, doch die Verbindung zwischen Nabe und Rotorblatt (das Kugellager) sei gebrochen. Daraufhin stürzte das 55 Meter lange und zwölf Tonnen schwere Rotorblatt zu Boden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Warum die Verbindung gebrochen ist, kann sich Reichl bisher nicht erklären. „Bei der letzten Wartung der Anlage im November war noch alles in Ordnung“, sagt Reichl.

Windrad: Gutachter untersucht Absturz des Rotorblatts in Berching
In der 30-jährigen Geschichte des Unternehmens sei dies der erste Vorfall dieser Art, sagte eine Sprecherin der Windpower-Gesellschaft aus Regensburg. Es werde weiter mit Hochdruck daran gearbeitet, abzuklären, warum die Verbindung gebrochen ist. Die Techniker des Unternehmens wurden dabei am Donnerstag von einem externen Gutachter unterstützt. Die abschließende Beurteilung des Gutachters liegt aber noch nicht vor.
Fest steht, dass der finanzielle Schaden hoch ist. Reichl geht von einem „sehr deutlichen sechsstelligen Bereich“ aus. Für die Kosten müsse aber nicht der Regensburger Betrieb aufkommen, sondern eine externe Firma, bei der Windpower einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen habe.
Windrad-Unfall: So hoch ist die Wahrscheinlichkeit
Ähnliche Unfälle an Windrädern gibt es zwar immer wieder, die Anlagen werden generell aber als sehr sicher eingestuft, teilt die Bayerische Staatsregierung mit. Der TÜV habe bundesweit zuletzt etwa 50 gravierende Schäden pro Jahr an Windenergieanlagen verzeichnet, wobei rund 30.000 Anlagen in Betrieb seien. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Rotorblatt abbricht oder sich ein anderer schwerer Schaden ereignet, liegt also bei weniger als 2 Promille (0,2 Prozent)“, schreibt das Wirtschaftsministerium in München. (bn/dpa)