Spritpreis: Sorge in Industrie vor mehr Macht im Kartellamt – Regierungsvorgehen „überstürzt“

Die deutsche Bundesregierung will die Bevölkerung vor exorbitanten Spritpreisen schützen und plant ein neues Gesetz noch vor Ostern. Der Industrie geht das zu schnell. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert das Vorgehen als „überstürzt“ und äußert seine Sorge vor zu viel Marktmacht im Kartellamt. An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals über ein Spritpreis-Paket.
„Die Bundesregierung ist dabei, in einem überstürzten Eilverfahren tiefgreifende und riskante Eingriffe in das Wettbewerbsrecht auf den Weg zu bringen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Holger Lösch, am Donnerstag. Das sorge in den Unternehmen für „enorme Unsicherheit und gefährdet Investitionen quer durch alle Branchen“.
„Ohne Einbindung der Industrie und ohne eine breite öffentliche Debatte werden unter dem Druck hoher Spritpreise Regeln verändert, die weit über den aktuellen Anlass hinausreichen und die Spielregeln für alle Unternehmen dauerhaft verschieben würden“, fuhr Lösch fort. Damit bekäme das Bundeskartellamt „faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung“.
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Mit dem geplanten Maßnahmenpaket reagiert die Bundesregierung auf die im Zuge des Iran-Kriegs stark gestiegenen Spritpreise. Den Plänen zufolge sollen Tankstellen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag, um 12.00 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen.
"Umbau des Wettbewerbsrechts darf kein Schnellschuss sein“
Am Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals über den Entwurf. Das Gesetz soll im Eilverfahren verabschiedet werden: Bis Monatsende soll es Bundestag und Bundesrat passiert haben. Das bemängelte BDI-Hauptgeschäftsführer Lösch als „besonders problematisch“. „Ein so weitreichender Umbau des Wettbewerbsrechts darf kein Schnellschuss sein“, erklärte Lösch.
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