Hanf-Shop eröffnet in Regensburg: Behörden weisen tanzendes Cannabis-Blatt in Schranken

Skurrile Szenen in der Regensburger Fußgängerzone: Weil ein als Cannabis-Blatt verkleideter Mann vor der neuen Filiale von Hanf.com stand, rückte das Ordnungsamt an.
Höchstens fünf Minuten sei der Mann am vergangenen Freitag in seiner Verkleidung vor dem neuen Geschäft in der Fröhliche-Türken-Straße gestanden, berichtet Filialleiter Marcus Roith. Das Blatt habe ein bisschen getanzt. „Dann kam schon das Ordnungsamt vorbei und hat ihn gefragt, was er da macht.“ Dabei sei sein Kollege nur dagestanden und habe nicht einmal groß Werbung gemacht. An dem Tag eröffnete die Filiale in der Fröhliche-Türken-Straße. Zuvor war Hanf.com einmal ums Eck in der Viereimergasse beheimatet.
Hanf.com-Filialleiter aus Regensburg: Thema Hanf ist in der Gesellschaft angekommen
Das Hanf-Blatt erklärte sich, die Vertreter des Ordnungsamts ließen den verkleideten Mann dann gewähren, erzählt Roith. „Zumindest heute könne er das noch machen, haben sie gesagt. Morgen könne er das aber nicht mehr tun.“ Nachvollziehen kann das Roith nicht. „Wäre er als Parfüm verkleidet gewesen, hätte niemand etwas gesagt“, ist sich der Hanf.com-Filialleiter sicher.“ Generell findet er die Kontrolle fragwürdig. „Immerhin läuft auch regelmäßig ein riesiger Gorilla auf der Steinernen auf und ab, der sich fürs Tanzen bezahlen lässt und – im Gegensatz zu uns – vermutlich keine Gewerbesteuer zahlt.“ Grundsätzlich, findet Roith, solle man akzeptieren, dass das Thema – also Hanf – in der Gesellschaft angekommen ist.
Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra bestätigt den Einsatz auf MZ-Anfrage. Nach Auffassung des Ordnungsamts habe das Hanf-Blatt Werbung für den Laden gemacht. „Es wurden Passantinnen und Passanten direkt angesprochen und Informationen zu den Hanf-Produkten, die im Laden verkauft werden, weitergegeben.“ Zudem habe er die Personen aufgefordert, im Hanf-Laden einzukaufen. Von Roenne-Styra betont: „Diese Art der Werbung auf einer öffentlich gewidmeten Fläche erfordert allerdings eine Sondernutzungserlaubnis, die er nicht vorlegen konnte.“
Stadt stellt klar: Hanf-Blatt darf sich vor Hanf-Laden in Regensburg aufhalten
Die Stadtsprecherin stellt darüber hinaus klar: „Der Person wurde nicht verwehrt, sich vor einem Hanf-Laden als Hanfpflanze verkleidet aufzuhalten – nur die Produktwerbung ohne Sondernutzungserlaubnis war nicht erlaubt.“