Geiselnahme am BKH Straubing: Urteil gegen die vier Patienten steht an

Der Prozess um die Geiselnahme im Bezirkskrankenhaus Straubing soll bereits kommende Woche zu Ende gehen. Im Plädoyer forderte die Anklage empfindliche Haftstrafen – in einem Fall nur ein Jahr unter der Höchststrafe – sowie für zwei Männer die Sicherungsverwahrung.
Die Verteidigung sah nur einen minderschweren Fall, beantragte Strafen im unteren Drittel mit drei bis fünfeinhalb Jahren oder legte das Maß ins Ermessen des Regensburger Landgerichts.Im August 2024 flohen vier Männer aus dem Bezirksklinikum in Straubing. Laut Anklage lockte einer von ihnen dafür einen Pfleger in einen Waschraum.
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Mit zwei weiteren Angeklagten überwältigte er diesen, hielt ihn fest, während die anderen beiden auf ihn einschlugen. Der vierte kam später dazu. Zunächst wehrten sich die Mitarbeiter, wegen der Bedrohung wurden dann aber die Schleusen an der Pforte geöffnet. Den Insassen gelang die Flucht.
Für den Angeklagten, der den Mann in den Waschraum lockte und festhielt, fordert die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft. Die anderen beiden, die den Mitarbeiter verprügelten, sollen für elfeinhalb bzw. 14 Jahre ins Gefängnis; der Vierte im Bunde für neuneinhalb Jahre.
Wie ernsthaft war die Reue?
Die Anwälte von einem der beiden, die den Pfleger misshandelten, sahen in der Tat einen minderschweren Fall, regten eine Strafe im unteren Drittel an und verwiesen auf den Täter-Opfer-Ausgleich. Dieser müsse sich strafmildernd auswirken. Dagegen argumentierte jedoch die Anwältin des Opfers. Die Reue seien nicht ernsthaft genug gewesen.
Im seit 1. Dezember laufenden Prozess vor dem Landgericht geht es auch um die große Frage: Wie gefährlich sind die Männer generell? Die Prognosen einer forensischen Psychiaterin waren nicht gerade gut. Die Staatsanwaltschaft sieht für zwei eine Sicherungsverwahrung und bei einem die Unterbringung in der Psychiatrie vor – die Verteidigung nichts davon.