Stimmabgabe ist schnell erledigt oder aufwendig – die Auszählung ist immer arbeitsreich

Von Martina Hutzler · 6. März 2026 um 15:00

Der Wahlkampf geht zu Ende – am Sonntag ist das Volk am Zug. Wie viele Menschen im Landkreis Kelheim abstimmen dürfen, wie viele helfende Hände nötig sind, wie es am Sonntag nach 18 Uhr weitergeht: All das haben wir für Sie zusammengestellt.

Bis zum Wahltag sind noch kleinere Veränderungen möglich, aber die vorläufige Zahl der Stimmberechtigten liegt laut Landratsamt Kelheim bei 96.886. Sie dürfen entscheiden, wer die nächsten sechs Jahre in Gemeinden und auf Kreisebene Politik gestaltet. Viele nutzen dafür die Briefwahl.

So berichtet Peter Schmid, Wahlleiter der Stadt Abensberg, dass bis zum gestrigen Donnerstag knapp 5500 der 10.705 Stimmberechtigten Briefwahl beantragt hatten. In Bad Abbach wollen laut Wahlleiter Georg Brunner 4616 der 9953 potenziellen Wählerinnen und Wähler die Stimmzettel zuhause ausfüllen.

Der Trend geht zum Ankreuzen zuhause

Monika Hummel, Sprecherin der Stadt Neustadt, berichtet, dass „bisher 41 Prozent der Wahlberechtigten“ Briefwahl-Unterlagen angefordert haben. In Saal waren es Ende Februar schon knapp 47 Prozent von den insgesamt 4500 Erwachsenen, die dort wählen dürfen. Und in der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, mit insgesamt 7565 Stimmberechtigten, war am gestrigen Donnerstag fast die 50-Prozent-Marke erreicht. Beliebt ist Briefwahl auch in der VG Ihrlerstein: 1796 von 3482 Brandler Stimmberechtigten haben die Unterlagen angefordert, und sogar 523 von 897 in Essing, gibt Frank Fiebig zur Auskunft, Wahlleiter in Essing.

Der Trend überrascht nicht. Schließlich ist die Kommunalwahl die Abstimmung mit den meisten zu vergebenden Stimmen und den meisten erlaubten Varianten bei der Vergabe.

Gewählt werden bekanntlich in 23 Landkreis-Gemeinden (also außer Abensberg) der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin; ferner in allen 24 der Landrat/die Landrätin sowie die Mitglieder des Kreistags und die vom Gemeinde- bzw. Stadtrat.

Ein Kreuz für alles - oder gezieltes Verteilen: Beides ist erlaubt

Bei den Gremienwahlen kann man seine Stimmen – allein 60 für den Kreistag – zwar per Ankreuzen einer Liste einfach gesammelt geben. Aber alternativ eben auch einzelne Kreuzchen setzen, auch über Parteigrenzen hinweg („panaschieren“), sowie pro Name bis zu drei Stimmen vergeben („kumulieren“). Selbst das Kombinieren aus Listen- und Einzelkreuzchen ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, ebenso das Streichen von Bewerber-Namen. Das Innenministerium hat eigens eine Bekanntmachung zum Vollzug der Wahlgesetze herausgegeben, samt Beispielen, was erlaubt ist und was den Stimmzettel ungültig macht.

Diese Komplexität bedingt denn auch ein Großaufgebot an Wahlhelferinnen und -helfern. Die Stadt Kelheim zum Beispiel hat rund 200 akquiriert, Abensberg ca. 225, Bad Abbach 230 und Neustadt sogar etwa 240. Auch für kleinere Gemeinden ist es ein Kraftakt. So hat Ihrlerstein 54 Helfer im Einsatz, und Essing 18. „Nicht einfach“ sei’s gewesen, die benötigte Schar zusammenzubringen, sagt Frank Fiebig; andere Wahlleiter bestätigen dies.

Viele Wahlhelfer nötig – Berufung als „letztes Mittel“

Zwar können Menschen auch gegen ihren Willen als Wahlhelfer berufen werden – und dieses Ehrenamt dann nur aus sehr triftigen Gründen wie Krankheit ablehnen. Aber nicht nur Langquaids Wahlleiterin Irene Berger versucht, ohne Zwang auszukommen. Wer aus „freien Stücken“ mithilft, sei auch besonders motiviert, gut zu arbeiten, weiß Berger.

Für die komplexe Auszählung wird man vorab eigens geschult. Die Bürgermeister- und Landratswahl wird laut Landratsamt „händisch“ ausgewertet: Für jeden Kandidaten wird im Wahllokal ein Wahlzettel-Stapel gebildet und ausgezählt. Für die kniffligeren Gremienwahlen „werden fast ausschließlich Barcode-Lesestifte verwendet“, so die Kreisbehörde weiter: Mit den Stiften werden die gesetzten Kreuzchen elektronisch gescannt und das Ergebnis in die gemeindliche Wahl-EDV übertragen.

Ausgezählt wird im Team

Bei der Auszählung soll in jedem Wahllokal – ob Brief- oder Urnenwahl – das gesamte Team („Wahlvorstand“) teilnehmen. Die üblicherweise sechs bis neun Mitglieder pro Wahllokal stimmen auch über die Gültigkeit von „Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken geben“, ab. Bei einem Patt ist der Team-Chef oder -Chefin („Wahlvorsteher/in“) das Zünglein an der Waage. Übergeordnete Instanz ist der Wahlausschuss, der Entscheidungen gegebenenfalls berichtigt.

Wer sich übrigens von all dem selbst ein Bild machen will, hat freien Zutritt zu jedem Wahllokal: „Die Durchführung der Abstimmung ist öffentlich“, so das Landratsamt; „dies gilt auch für die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses“.