Anleitung zur Kommunalwahl in Bayern: So wähle ich richtig

Von Nils Mayer · 7. März 2026 um 07:15

Am Sonntag steht die Kommunalwahl in Bayern an. Fast 40.000 Mandate werden dann von den Wählern neu vergeben. Begriffe wie Kumulieren und Panaschieren sorgen bei vielen Wählern aber für Verwirrung. Wir geben Antworten auf die drängendsten Fragen, damit Ihre Stimme am Ende auch zählt.

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Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Es stehen eine ganze Reihe von politischen Entscheidungen an. Am meisten Aufmerksamkeit bekommen üblicherweise die Wahlen der Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister. Außerdem stehen die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage zur Abstimmung. Insgesamt werden laut Bayerns Innenministerium rund 39.500 kommunale Mandatsträger am Sonntag gewählt.

Wie viele Stimmzettel gibt es?

Die Frage deutet bereits an: Es gibt bei der Kommunalwahl bis zu vier verschiedene Stimmzettel. Für die Wahl des Oberbürgermeisters bzw. Bürgermeisters gibt es einen Zettel. Und für Landrat, Gemeinde-/Stadtrat sowie Kreistag jeweils einen eigenen Wahlzettel. So erklärt es auch das Innenministerium in einem Info-Video auf der Internetseite zur Kommunalwahl.

Die Wahl der Bürgermeister und Landräte

Fangen wir mit den zwei kleineren Stimmzetteln an. Mit dem gelben Stimmzettel wird der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister gewählt und mit dem blauen die Landräte. Dabei hat jeder Wähler nur jeweils eine Stimme. Einfach den Wunschkandidaten auf dem Stimmzettel ankreuzen und fertig. Die Wahl gewinnt am Ende der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommt. Eine Stichwahl gibt es dann, wenn kein Kandidat diese Mehrheit im ersten Wahlgang erreicht. Die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen stehen dann erneut zur Abstimmung.

Die Wahl von Gemeinde-/Stadtrat und Kreistag

Die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinde-/Stadträte (grüner Stimmzettel) und Kreisräte (weißer Stimmzettel) könnten manch einen Wähler alleine mit ihrer schieren Größe abschrecken. Der Umfang hat aber einen einfachen Grund. „Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind“, bringt es Bayerns Innenministerium auf den Punkt. In Passau gibt es beispielsweise 44 Stimmen zu vergeben und in München sogar 80. Die entsprechende Zahl muss aber nicht selbst recherchiert werden, die steht nämlich ganz oben auf dem Stimmzettel.

Listenwahl, Kumulieren, Panaschieren und Kombination?

Mit den vielen Stimmen können die Wähler dann auch so einiges anstellen. Es gibt die Möglichkeit der Listenwahl. Hier kreuzen Wähler eine ganze Liste einer Partei an. Die Stimmen werden dann automatisch auf die Kandidaten verteilt. Je nach Listenreihenfolge.

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Weitere Möglichkeiten: Mit Kumulieren und Panaschieren kann der Wähler seine Wunschkandidaten raussuchen, so schreibt es zumindest das Innenministerium in einem Info-Flyer. Beim Kumulieren gibt man einem Kandidaten einfach mehrere Stimmen. Drei Stimmen sind maximal erlaubt. Beim Panaschieren vergibt der Wähler seine Stimmen an Bewerber auf verschiedenen Listen.

Wer sich immer noch nicht entscheiden kann, der kann auch Listenwahl, Kumulieren und Panaschieren wild durcheinanderwürfeln. Das nennt sich dann Kombination. Wichtig: Es dürfen nicht mehr Stimmen als erlaubt vergeben werden.

Alles umsonst: Wann wird mein Stimmzettel ungültig?

Ärgerlich wird es natürlich dann, wenn der Stimmzettel mühsam ausgefüllt wird und am Ende dann doch nicht zählt. Die Kreuze sollten immer erkennbar in den vorgegebenen Feldern gesetzt werden. Außerdem dürfen nicht mehr Stimmen als erlaubt vergeben werden. Auch auf sonstige Notierungen oder Anmerkungen sollten Wähler lieber verzichten.

Doch egal, wie viel es bei der Kommunalwahl in Bayern zu beachten gibt, jede Stimme ist besser als keine. Denn wer nicht wählt oder den Wahlzettel leer abgibt, dessen Stimme zählt garantiert nicht.