Kommunalwahl 2026: Bis wann ist die Briefwahl noch möglich?

Von Nils Mayer · 3. März 2026 um 11:19

Am 8. März entscheiden die Wähler bei der Kommunalwahl in Bayern darüber, wer künftig in Städten, Gemeinden und Landkreisen das Sagen hat. Während viele erst am Sonntag im Wahllokal ihre Stimme abgeben, haben andere bereits per Briefwahl ihre Kreuze gesetzt. Doch so langsam wird die Zeit knapp. Wie lange ist die Briefwahl überhaupt noch möglich? Und wann ist es zu spät?

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Die Briefwahl wird immer beliebter. Kein Wunder: Anders als noch vor ein paar Jahren ist für die Briefwahl kein besonderer Grund mehr nötig. Das Bayerische Innenministerium stellt auf seiner Internetseite zur Kommunalwahl klar: „Jede wahlberechtigte Person kann per Briefwahl wählen.“

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Das gilt aber nur für Wähler, die sich auch rechtzeitig drum kümmern. Für die Briefwahl ist nämlich ein vorheriger Antrag notwendig. Die Briefwahlunterlagen müssen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. In vielen Gemeinden ist der Antrag auch online möglich.

Das Bayerische Innenministerium erklärt: „Soll ein Wahlschein postalisch zugestellt werden, muss der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Zustellung unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten noch möglich ist.“ Dies kann mehrere Tage dauern. In der Regel geben die Gemeinden bekannt, bis wann die Post-Anträge erledigt sein müssen.

Wer ganz spät dran ist, kann die Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Gemeinde abholen. Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Trotzdem gilt laut Ministerium: „Briefwähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs verantwortlich.“

Wenn alle Stricke reißen, kann der Wahlbrief auch einfach bis spätestens zum Wahlsonntag, 18 Uhr, in den entsprechenden Fristenbriefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.

Wer sich spontan umentscheidet und doch am Sonntag noch ins Wahllokal will, der kann auch vor Ort noch abstimmen. Einfach Wahlschein und Lichtbildausweis mitbringen und dann ist der altmodische Gang in die Wahlkabine möglich.