Ohne Fehl war wohl keiner: Frau wegen Falschaussage zu Geldstrafe verurteilt

„Falsche Versicherung an Eides statt“ – das wurde einer Frau, die im Kreis Deggendorf wohnt, bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Cham vorgeworfen. Am Ende kam sie mit einer Geldstrafe davon.
Diese Beteuerung, wegen der sie vor Gericht musste, hatte sie bei einer Verhandlung wegen eines Kontaktverbots gemacht, als sie gefragt wurde, wo sie sich am 20. Dezember 2024 aufgehalten habe. Damals hatte sie behauptet, sie sei zu Weihnachten bei ihrer Mutter in Tschechien gewesen. Doch nun waren Zeugen aufgetaucht, die behaupteten, sie hätten sie an diesem Abend zusammen mit einem russischen Bekannten vor einem Wohnblock in Straubing, in dem ihr damaliger Partner wohnte, gesehen.
Die Angeklagte, die ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, erzählte zunächst nichts. Ihr ehemaliger Freund sagte, dass er das Auto der Frau mit einem Regensburger Kennzeichen und auch das ihres russischen Kumpels, der ihr am Vortag beim Umzug geholfen hatte, auf seinem Anwesen gesehen habe. Auch ein Nachbar und eine weitere Hausgenossin hätten sie gesehen. Da sie Kontaktverbot zu ihm hatte, habe er die Polizei gerufen.
Oft ging es um „Geld, Geld, Geld“
Ja, er sei mit der Angeklagten zusammen gewesen, sagte er, habe sich aber vor einem Jahr von ihr getrennt und sei nach Cham gezogen. Sie habe von ihm immer nur Geld gewollt, für eine Autoreparatur, für den Führerschein usw. Rund 7000 Euro habe er für sie hingelegt. Ganz andersherum stellte es die Angeklagte dar: „Er wollte immer nur Geld, Geld, Geld. Wenn die Miete zu zahlen war, und er nicht das Geld dafür hatte usw.“ Beim Umzug habe er sie schlagen wollen. „Er hat mich oft geschlagen.“
Richterin Fischer machte ihr klar, dass es heute nicht um die Umstände ihrer Trennung gehe, sondern nur darum, ob sie an jenem Abend nicht in Tschechien, sondern beim Wohnblock ihres Ex-Partners war.
Diese Version stützte auch ein 32-jähriger Mitbewohner des Ex-Mannes. Er sei von der Arbeit heim gekommen, da sei die Frau vor der Haustüre gestanden, und er habe sie gefragt, ob er ihr helfen könne. Sie habe gesagt, sie suche einen Mann, der ihr Geld schulde. Doch dann sei der Mieter gekommen und habe ihm erzählt, dass bei seinem Auto eine Fensterscheibe eingeschlagen und etwas gestohlen worden sei. Er habe ihm auch ein Foto gezeigt, auf dem der Russe, der am Vortag beim Umzug der Frau geholfen hatte, mit seinem weißen BMW vor dem Haus zu sehen war.
Im Gerichtssaal erkannte der Zeuge die Angeklagte nicht als die damals ihm aufgefallene Frau, doch habe sie damals eine Mütze aufgehabt und er habe sie dann auf dem Foto eindeutig identifiziert.
Vergleichsfotos aus der Polizeiakte mit Blondinenköpfen
Richterin Fischer zeigte nun die Vergleichsfotos aus der Polizeiakte mit verschiedenen Blondinenköpfen, die den beiden Zeugen von der Polizei vorgelegt worden waren. Beide hatten jeweils eine andere Frau als die angeblich von ihnen vor dem Haus gesehene identifiziert, ein Bild hatte mit der Angeklagten eine gewisse Ähnlichkeit, die andere eher nicht. Trotzdem sagten beide aus, dass es die Angeklagte war, die an diesem Abend vor dem Haus stand.
Als weiterer Zeuge wurde der frühere Ex-Mann der Angeklagten befragt, der mit ihr eine Tochter hat, die offenbar mit beiden Eltern einen guten Kontakt hat. Diese Verbindung hielt zwei bis drei Jahre.
Der sagte aus, dass die ganze Beziehung der Frau mit seinem Nachfolger von Anfang an kaputt war. „Der war total überfordert, der hat nicht gewusst, wie er mit ihr umgehen soll.“ Immer wieder habe er sich bei ihm Rat am Telefon geholt, was er machen solle. Die Frau sei in dieser Zeit stark alkoholabhängig geworden und ihr Partner habe dies verstärkt, indem er immer wieder Wodka usw. mit nach Hause gebracht habe.
Und vor Gericht sei vor drei Monaten rausgekommen, dass er selber ein Krimineller mit vielen Vorstrafen sei. Unter anderem habe er die Lebensversicherung der Angeklagten gefälscht, um an ihr Geld zu kommen. Schon mehrfach sei er wegen Betrugs und Veruntreuung verurteilt gewesen. „Der ist ein notorischer Lügner und Betrüger.“ So habe er, als sie in einer Suchttherapie war, ihr 25 000 Euro teures Auto auf sich umschreiben lassen und es dann verkauft. Und der Zeuge legte noch nach: „Ich trau dem zu, dass er den Zeugen Geld gegeben hat ...“
„Verteidiger würde raten, den Einspruch zurückzunehmen“
An jenem Abend könne die Angeklagte nicht mehr in Straubing gewesen sei, behauptete der Mann. Sie habe ihm nämlich schon am 18. eine SMS geschickt, ob er die gemeinsame Tochter von der Schule abholen könne und sie zur Oma nach Tschechien fahre. An Heiligabend sei die Frau immer bei ihrer Mutter gewesen.
Nach der Beweisaufnahme meinte Richterin Fischer zur Angeklagten: „Ein Verteidiger würde ihnen sicher raten, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Billiger wird‘s kaum.“ Aber die Angeklagte glaubte weiter, im Recht zu sein, und ließ es auf ein Urteil ankommen.
„Ich war das perfekter Opfer“
Sie meinte noch, ihr Ex sei psychisch krank. Der habe schon viele Frauen betrogen. „Er nutzt schwache Frauen aus. Und ich war damals schwach. Ich war das perfekte Opfer, war Alkoholikerin.“
Die Richterin versuchte noch mal, zu erklären, dass es heute nur um die Frage gehe, ob sie an jenem 20. Dezember in Tschechien war oder nicht. Ob sie also bei der damaligen Verhandlung falsch ausgesagt habe. Und so ganz unschuldig war sie dann auch nicht, immerhin zehnmal war sie schon verurteilt worden.
„Ich will nicht ins Gefängnis“
Die Staatsanwältin forderte eine fünfmonatige Haftstrafe, aufgrund der vielen Vorstrafen ohne Bewährungschance. Richterin Fischer berücksichtigte in ihrem Urteil die tragische Hintergrundgeschichte und beließ es bei einer Geldstrafe in Höhe der Summe auf dem Strafbefehl, also 5400 Euro. Unter Tränen nahm die Angeklagte das Urteil an: „Ich will nicht ins Gefängnis.“