Wie viel Geld bekommen Stadträte und Gemeinderäte im Landkreis Neumarkt?

Von Wolfgang Endlein · 2. März 2026 um 05:00

Hunderte Frauen und Männer engagieren sich im Landkreis Neumarkt politisch im Kreistag, in Stadträten und in Gemeinderäten. Das tun sie ehrenamtlich. Für ihren Einsatz bekommen sie dennoch etwas Geld. Wie viel genau das ist, wollte ein Leser von der Redaktion wissen. Die Antwort: Kommt darauf an.

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Was entschädigt wird und wie hoch, regeln die jeweiligen Gremien mit Satzungen selbst. Diese werden meist zu Beginn der sechsjährigen Amtszeit beschlossen. Die diversen Satzungen im Landkreis fallen unterschiedlich detailliert aus.

Der Neumarkter Stadtrat mit seinen 40 Mitgliedern (plus Oberbürgermeister) hat sich eine im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden recht detaillierte Satzung gegeben. 2020 beschloss er, dass seine ehrenamtlichen Mitglieder eine monatliche Pauschale von 220 Euro erhalten. Hinzu kommen 50 Euro pro Sitzung. Darunter fallen die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse sowie Fraktionssitzungen. Bei Letzteren allerdings höchstens 16 im Jahr.

Neumarkt gibt 200.000 Euro für Entschädigung von Stadträten aus

Als Sitzungen gelten auch Besprechungen, zu denen der OB lädt. Das kann beispielsweise der Arbeitskreis Innenstadt sein, die Besprechungen der Fraktionschefs oder der Seniorenbeirat. Fraktionsvorsitzende bekommen zusätzlich eine Pauschale von 100 Euro, ihre Stellvertreter 50 Euro.

Fraktionen unterstützt die Stadt mit einem jährlichen Zuschuss von 700 Euro pro Mitglied. Dieses Geld darf nur verwendet werden, um die Arbeit im Stadtrat zu erfüllen. Parteien bzw. Gruppen dürfen es nicht für die parteipolitische Arbeit (beispielsweise im Wahlkampf) nutzen.

Der Oberbürgermeister ist ebenfalls Thema in der Satzung. Der Stadtrat setzt innerhalb eines bayernweit rechtlich vorgegebenen Rahmens eine sogenannte „Dienstaufwandsentschädigung“ fest. Bei Oberbürgermeistern einer Großen Kreisstadt bis 50.000 Einwohner wie Neumarkt bewegt sich die Spanne zwischen 344 und 937 Euro monatlich.

Wie sich all diese finanziellen Regelungen real auswirken, zeigt ein Blick in die Haushaltsdokumente. Rund 200.000 Euro sind dort für Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder gelistet. Die gesondert verzeichnete Aufwandsentschädigung für Bürgermeister betrug im Ergebnis für das Jahr 2023 rund 27.000 Euro.

Kreistag in Neumarkt hat 60 ehrenamtliche Mitglieder

Das größte Gremium im Landkreis ist der Kreistag mit seinen 60 Mitgliedern (plus Landrat). Auch er hat eine Satzung. Sie gibt 75 Euro pro Mitglied und Sitzung vor. Das gilt auch für Fraktionssitzungen, wenn sie nicht am gleichen Tag wie eine Kreistagssitzung sind. Das Maximum, für das es Sitzungsgeld gibt, sind zwölf Fraktionssitzungen.

Wie in etlichen anderen solcher Satzungen findet sich auch in jener des Kreistags eine gesonderte Rubrik für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Deren zeitaufwendige Pflicht, den Jahresabschluss zu prüfen, wird beim Kreistag mit 110 Euro pro angefangenen halben Sitzungstag honoriert. Der Vorsitzende erhält die doppelte Summe.

Eine weitere Besonderheit: Die weiteren Stellvertreter des Landrats, die diesen bei Terminen vertreten, erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 400 Euro.

Ein weiteres Beispiel aus dem Landkreis ist die Gemeinde Berg. Pro Sitzung des Gemeinderates oder eines seiner Ausschüsse gibt es für teilnehmende Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro.

In Berching werden Stadtratsmitglieder mit 35 Euro pro Stadtratssitzung entschädigt, 15 Euro gibt es pro Fraktionssitzung. Auf 35 Euro pro Sitzung hat sich auch der Stadtrat in Freystadt festgelegt. Das gilt ebenfalls für Fraktionssitzungen, allerdings gibt es nur Geld für eine Zahl an Treffen, die nicht die der Stadtratssitzungen übersteigt.

In Parsberg gibt es für Stadträte Geld für den Volksfestbesuch

In Parsberg erhalten Mitglieder des Stadtrats pauschal zehn Euro pro Monat und 35 Euro pro Sitzung. Daneben gibt es noch weitere gesonderte Regelungen. Beispielsweise jene, dass Stadtratsmitglieder mit 15 Euro entschädigt werden, die als Teil einer Abordnung der Stadt auswärtige Volksfeste besuchen.

Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder von Gemeinderäten und Stadträten sind in Bayern steuerfrei, solange sie die gesetzlichen Freibeträge nicht überschreiten. Diese liegen bei Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern bei 125 Euro monatlich (1500 Euro jährlich). Für Neumarkt gelten die Summen 199 Euro (2388 Euro). Für Mitglieder des Kreistags sind es 245 Euro monatlich (2940 Euro jährlich).