Durchfahrtsverbot in Verbindungsstraße in Furth im Wald landet vor Verwaltungsgericht

Von Alexander Frimberger · 19. Februar 2026 um 15:00

Ist das Durchfahrtsverbot Freudensprungstraße in Furth im Wald (Landkreis Cham) rechtmäßig oder nicht? Diese Frage musste am Donnerstagvormittag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg geklärt werden.

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Die Situation vor Ort erklärt Bürgermeister Sandro Bauer im Vorgespräch so: Besagte Straße wurde häufig als Abkürzung von der Von-Müller-Straße in die Tradtstraße genutzt.

Weil das eine Hauptader für Schüler auf dem Weg zur Schule und zu den Bussen ist, die dann den Zebrastreifen vor Ort nutzen, hat man sich seitens der Verwaltung entschlossen, das Durchfahrtsverbotschild anzubringen. Dagegen hat ein Anwohner geklagt. Telefonisch teilt Bauer nach der Verhandlung mit, dass das Verfahren eingestellt worden ist, die Beschilderung bleibt.

Dem Anwohner war es darum gegangen, den im Moment noch leer stehenden anliegenden Laden in seiner Immobilie kaum vermieten zu können, weil durch die Beschilderung auch keine Parkmöglichkeiten bestehen würden. Seitens der Verwaltung hat man durchaus Verständnis für das Problem und signalisiert eine gemeinsame Lösung zu finden, damit das Parken auch über das Be- und Entladen hinaus in Zukunft möglich ist.