Wolbergs erklärt sich: Am 11. März startet der dritte Prozess gegen den Politiker

Von Isolde Stöcker-Gietl · 11. Februar 2026 um 17:00

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister muss sich vor dem Landgericht München I wegen Vorteilsannahme verantworten. Zuvor hatte der BGH ein erstes Urteil in Regensburg größtenteils aufgehoben. Wolbergs suchte am Dienstag die Öffentlichkeit. Wir erklären, was war und was nun in München verhandelt wird.

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Für den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist es wie in einem „Mensch ärgere dich nicht“-Spiel. Egal, welche Zahl er würfelt, er kommt nicht ins Ziel. Die anderen haben – so scheint es – längst gewonnen. Und trotzdem will er nicht aufgeben, bekräftigt er bei einem Infoabend am Dienstag in Regensburg. Er wolle seine Sicht darlegen, bevor am 11. März der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht München I beginnt. Dort muss sich Wolbergs wegen Vorteilsannahme verantworten. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof Teile des ersten Urteils des Landgerichtes Regensburg aufgehoben. „Für mich ging und geht es um die Kernfrage: Haben mir die Bürger zurecht vertraut oder habe ich sie belogen“, sagt Wolbergs. Ein Überblick zum Fall.

■ Wie kamen die Ermittlungen 2016 ins Rollen?

Dem Landesschatzmeister der Bayern SPD, Thomas Goger, fielen im Rechenschaftsbericht die vielen Spenden an den kleinen SPD Ortsverein Regensburg Süd auf. Ein Teil konnte Bauträgern zugeordnet werden. Alle Spenden lagen unter der Veröffentlichungsgrenze von 10 000 Euro. Goger meldete eine möglicherweise illegale Spendenpraxis. Die Ermittlungen kamen in Gang. Wolbergs dazu: „Ich war relativ entspannt. Dass die Staatsanwaltschaft anfängt zu ermitteln, finde ich normal. Es ging ja nicht um irgendeinen Vorwurf, sondern um die Frage der Lauterkeit einer öffentlichen Verwaltung.“ Was später folgte – unter anderem eine sechswöchige Untersuchungshaft in der JVA Straubing – sieht Wolbergs bis heute als Willkür einer übermächtigen Justiz.

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■ Welche Urteile wurden gegen Wolbergs gefällt?

Das Landgericht Regensburg hat ihn im ersten Verfahren wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt. Angeklagt waren neben Wolbergs ein Regensburger Bauträger, ein Mitarbeiter dieses Unternehmens und ein SPD-Stadtrat. Die Staatsanwaltschaft sah in den gestückelten Spenden des Bauträgers T. Bestechung. Das Landgericht kam später zu der Auffassung, dass der Bauträger erst nach der Wahl von Wolbergs zum Oberbürgermeister auf positives Wohlwollen hätte hoffen können und wertete dies als Vorteilsannahme in zwei Fällen. In allen weitere Anklagepunkten wurde er 2019 freigesprochen.

Das zweite Verfahren fußte auf derselben Thematik. Im Falle des mitangeklagten Bauträgers D. sah das Gericht die Bestechlichkeit von Wolbergs und verurteilte ihn zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Dazu sagt Wolbergs am Dienstag: Der Bauträger habe ihn seinerzeit angesprochen, ob auf der Fläche „Auf der Platte“ Baurecht geschaffen werden könne. Die Formulierung um „wohlwollende Prüfung“, die nicht er selbst, sondern seine Büroleiterin schriftlich getroffen habe, habe später zu seiner Verurteilung geführt.

■ Warum hob der BGH das erste Urteil auf?

Sowohl die Staatsanwaltschaft Regensburg als auch die Angeklagten legten Revision ein. Für den Bundesgerichtshof sind zwei Punkte ausschlaggebend. Dass Wolbergs zwar wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde, ihn die Kammer aber wegen des öffentlichen Prangers bereits genug gestraft sah. Das bewertet der BGH anders. Der entsprechende Paragraf sei vorgesehen für Verurteilte, die schwere persönliche Konsequenzen aus ihrem eigenen Verhalten zu tragen hätten. Etwa, weil sie ihr eigenes Kind aus Fahrlässigkeit getötet haben. Wolbergs sieht dagegen durchaus die mediale Aufmerksamkeit und die besondere öffentliche Wahrnehmung als Belastung, der er seit 2016 ausgesetzt sei. „Auf dem Weg in die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Straubing konnte ich im Radio schon hören, wo ich bin“, nennt er ein Beispiel.

■ Was rügte der BGH im Urteil noch?

Es geht um die Frage, ab wann Wolbergs im Sinne der Bauträger hätte handeln können. Der BGH sagt: „Der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, der Angeklagte habe sich vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister noch nicht zu rechtswidrigen Diensthandlungen für die Zeit nach seiner Wahl bereiterklären können, ist nicht tragfähig.“ Er sei auch als dritter Bürgermeister bereits in herausgehobener Position gewesen. Aus diesem Grund seien laut BGH die (Teil-)Freisprüche im Zusammenhang mit den Spenden an den SPD-Ortsverein vor der Kommunalwahl sowie mit den gewährten sonstigen Vergünstigungen aufzuheben. Wolbergs sagt: Ihm sei 2013/14 ein „gigantischer Wahlkampf“ gelungen. Er habe mehr Unterstützung einsammeln können, als die CSU in den 40 Jahren zuvor. Und noch einen Seitenhieb verpasst er der CSU: Er müsse sich vor Gericht für die Spenden verantworten. Bei der CSU seien Spenden „unverdächtig“.

■ Was wird ab 11. März in München verhandelt?

Im Prinzip wird der erste Prozess neu aufgerollt. Für das zweite Urteil in Regensburg wies der BGH die Revision ab. Es geht in München einmal mehr um die gestückelten Spenden, um die Bebauung des Areals Nibelungenkaserne, um zwei Wohnungen, die die Mutter und Schwiegermutter von Wolbergs bei Bauträger T. erwarben, sowie um ein Ferienhaus , das Wolbergs renovieren ließ. Dafür beauftragte er den Mitarbeiter des Bauträgers T. als Koordinator. Dass dieser Rechnungen zugunsten des OB nach unten korrigierte, habe er erst viel später erfahren, sagt Wolbergs. Mit den zwei Wohnungskäufen habe er nichts zu tun, versichert er.

■ Warum steht Wolbergs nun alleine vor Gericht?

Bauträger T. und sein ehemaliger Mitarbeiter räumten die Vorwürfe ein, um einen Abschluss zu finden. Der Deal sei ohne seinen Anwalt und ohne Abwarten seiner Verfassungsbeschwerde gemacht worden, bedauert Wolbergs. Er spricht von „frei kaufen“. Über die Verfassungsbeschwerde wird wohl erst nach Abschluss des am 11. März beginnenden Verfahrens und einer möglichen anschließenden Revision vor dem BGH abschließend beschieden.

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■ Wovon lebt Wolbergs aktuell?

Er hat Bezüge aus seinem Stadtratsmandat und arbeitet laut eigenen Angaben als Redner.