Kommentar zum Nachtfahrverbot für Mähroboter im Kreis Cham zum Schutz der Igel

Abgetrennte Ohren und Gliedmaßen, zerschnittene Augen, tiefe Fleischwunden, in die sich Parasiten einnisten, Enthauptungen – was sich anhört wie ein übler Horrorfilm, bekommen viele Igel durch Mähroboter am eigenen Leib zu spüren. Jochen Surel will sich nun für ein Nachtfahrverbot der Gartengeräte im Kreis Cham einsetzen. Lesen Sie dazu einen Kommentar von Redakteurin Sabrina Kauer.
„Längst überfällig!“
Der Igel gehört in heimische Gärten wie die Biene oder der Regenwurm. Eigentlich ist er fester Bewohner in Gärten, Parks oder auf Wiesen. Eigentlich. Denn das stachelige Säugetier taucht laut LBV mittlerweile als „potenziell gefährdet“ auf der internationalen Roten Liste für gefährdete Tier- und Pflanzenarten auf.
Reicht es doch schon, dass regelmäßig Igel und andere Tiere plattgefahren auf der Straße kleben. Nun wird auch noch der eigentlich sichere Garten zur Todesfalle.
Dort wird immer häufiger jeder sprießende Grashalm raspelkurz geschnitten – mit Hilfe eines fleißigen Helfers, dem Mähroboter. Im Grunde sind diese Geräte nicht schlecht, weil man sich das aufwendige Rasenmähen nach der Arbeit oder am Wochenende sparen und die Zeit stattdessen für Aktivitäten nutzen kann. Zudem bieten sie für Personen mit Bewegungseinschränkungen und Ältere eine Alternative.
Muss der Mähroboter auch noch nachts seinen Dienst verrichten?
Doch sollte man sich fragen, ob es wirklich sein muss, dass der Mähroboter auch noch nachts seinen Dienst verrichtet, genau dann, wenn Igel auf Nahrungssuche gehen. Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter hätte es meiner Meinung nach schon ab dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme eines solchen Gartengeräts geben sollen. So wäre vielen Igeln bereits einiges an Leid erspart geblieben.
Bleibt nur zu hoffen, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger und die Gartenbesitzer im Landkreis Cham das auch so sehen – und einen allzeit glatt rasierten Rasen nicht über ein Lebewesen stellen.