Völlig die Fassung verloren: Motorradfahrer tritt während der Fahrt auf Auto ein

Dass brenzlige Situationen im Straßenverkehr die Gemüter zum Kochen bringen, ist nichts Neues. Im August jedoch nahm die Aktion eines Motorradfahrers im Neumarkter Norden ganz neue Ausmaße an. Die Folge: ein Sachschaden von rund 1800 Euro. Am Montagvormittag musste sich der 45-Jährige deshalb wegen Sachbeschädigung und Beleidigung vor dem Neumarkter Amtsgericht verantworten.
„Mein Verhalten ist nicht entschuldbar, das sehe ich ein“, sagte der Angeklagte gegenüber der Richterin Lisa Hörmann. Am 13. August 2025 war der Motorradfahrer auf einer Bundesstraße im Neumarkter Norden unterwegs, als er plötzlich völlig die Fassung verlor: Während er ein Auto überholte, trat er zweimal auf den hinteren Kotflügel des Wagens ein – und zeigte der Fahrerin den Mittelfinger, bevor er schließlich davonfuhr. Durch seine Tritte entstand ein Schaden von gut 1800 Euro, den der geständige Beschuldigte schon vor dem Gerichtstermin beglich.
Unklar war am Montagvormittag jedoch noch der Grund für den Ausraster des 45-Jährigen. Während dieser beteuerte, von der Frau hinter dem Steuer des beschädigten Autos geschnitten worden zu sein, bestritt diese das: „Es war weit und breit kein Auto oder Motorrad in Sicht“, erzählte die Fahrerin im Zeugenstand. Die Frau war am Tag der Tat mit ihrer Mutter und ihren beiden Kindern unterwegs. Nachdem die Gruppe im Supermarkt einkaufen war, bog die Frau bei der Ausfahrt vom Parkplatz nach links auf die Bundesstraße ab – obwohl das an dieser Stelle eigentlich verboten ist.
Was sie denke, wo der Mann denn hergekommen sei, fragte Staatsanwalt Dr. Deinhard die Beifahrerin. „Er ist sicher keine 70 gefahren, sondern 100 oder 120“, erwiderte diese und erklärte so das plötzliche Auftauchen des Motorradfahrers.
Neumarkter Richterin beschließt: Führerschein für einen Monat weg
Der Angeklagte war mit dieser Darstellung der Ereignisse sichtlich unzufrieden und schaute stoisch durch die nacheinander geladenen Zeuginnen hindurch. „Es tut mir auch leid, aber die beiden haben mich übersehen und mein Leben gefährdet“, betonte er später. Auch seine Rechtsanwältin Martina Hintz-Wendl echauffierte sich darüber, dass die Zeugin ihren Fehler nicht einsah, und sprach von einer „massiven Gefährdung“.
Schließlich sah es auch Staatsanwalt Dr. Deinhard in seinem Schlussplädoyer als wahrscheinlich an, dass die Fahrerin den 45-Jährigen geschnitten habe. Auch räumte er als mildernden Umstand ein, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war und vor 25 Jahren einen schweren Unfall hatte, seitdem er noch immer wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung ist. Er forderte eine Geldstrafe von 3600 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Richterin Hörmann reduzierte das Strafmaß auf 1500 Euro sowie einen Führerscheinentzug für einen Monat.