Wo am 8. März in Kelheim gewählt wird – und ab wann Wahlberechtigte „nervös“ werden sollten

Kelheims Wahlleiter Fabian Gruner erklärt, was zur Kommunalwahl wichtig ist – von B wie Bannmeile bis W wie Wahllokal.
Seit zwei Wochen hängen die meisten Wahlplakate in der Kreisstadt zur Bürgermeister- und Stadtratswahl. Wahlversammlungen und Infostände laufen schon länger. Hinter den Kulissen im Kelheimer Rathaus geht es derweil um viel Organisatorisches. Wahlleiter Fabian Gruner verrät auch, in welchem Fall sich Wählerinnen und Wähler dringend bei der Stadtverwaltung melden sollten.
Wahlberechtigte: Den neuen Bürgermeister und die 24 neuen Stadträte darf jeder deutsche Staatsangehörige wählen, wie auch jeder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaats, der in Kelheim lebt. Voraussetzung: Man ist mindestens 18 Jahre alt und hat seit mindestens zwei Monaten seinen Lebensmittelpunkt in der Kreisstadt. Laut Wahlleiter Fabian Gruner trifft dies auf etwa 12.000 Frauen und Männer zu.
(Brief-)Wahlunterlagen: Ein Teil der Wahlbenachrichtigungen ist bereits verschickt, der Rest folge. Wer allerdings bis zum Faschingswochenende (14./15. Februar) noch immer keine Benachrichtigung erhalten habe, sollte sich dann doch im Rathaus melden, rät Gruner. Die Stimmzettel seien aktuell im Druck. Damit „nichts schief geht“, wurden jeweils an die 14.000 Stück geordert. Die Briefwahlunterlagen dürfen dann generell erst ab frühestens 16. Februar verschickt werden, erklärt Kelheims Wahlleiter weiter.

(Brief-)Wahllokale: Zuletzt war die Quote der Briefwähler immer recht hoch. Gruner spricht von an die 50 Prozent. Da bei Stadtrats- und Kreistagswahl die Stimmzettel zudem bekanntlich recht groß sind, geht der Wahlleiter davon aus, dass viele Kreisstädter lieber per Brief zuhause wählen werden. Daher werden bei der Kommunalwahl 2026 mehr Briefwahllokale eingerichtet. 16 an der Zahl. Deshalb braucht es mitunter auch neue Lokalitäten. Unter anderem soll die Kulturkantine als Briefwahllokal genutzt werden. Zudem gibt es 13 Urnenwahllokale. In der Stadt mehrere, an bekannten Orten wie der Wittelsbacher Mittelschule oder der Grundschule Hohenpfahl. Weil die Grenze bei der Kommunalwahl laut Gruner bei mindestens 50 Wählern vor Ort liegt, damit ein Wahllokal eingerichtet werden kann, gibt es in Herrnsaal diesmal keines. Die Bürger werden ihre Kreuzchen in Kapfelberg machen. Bei Bundestagswahlen sei die Grenze niedriger. Da liege sie bei 30 Wählern.
Wahlhelfer: An die 200 Frauen und Männer packen als Wahlhelfer mit an. Ab Montag, 9. Februar, werden bis Ende der Woche alle Helfer eingeteilt und über wichtige Grundlagen und Details informiert. Auf zwei Veranstaltungen für Urnenwahllokale und zwei für Briefwahllokale. Die Kreisstadt hatte ihre Helfer frühzeitig beisammen, so Gruner. Bei der „Urwahl“ am 8. März erhält jeder Engagierte eine Entschädigung von 100 Euro, bei einer Stichwahl (22. März) wären es 50 Euro. Das Geld sei bei den meisten, die sich meldeten, weniger die Motivation, so Gruners Eindruck. Denn die meisten hatten sich gemeldet, bevor im Stadtrat die Höhe des „Erfrischungsgelds“ beschlossen war.
Bannmeile: Kürzlich kam im Stadtrat die Frage nach der Bannmeile für Plakate auf. In gewissem Umkreis um ein Wahllokal ist Wahlwerbung untersagt, so steht’s im Wahlrecht, sagt Gruner. „Allerdings nur am Wahltag selbst.“ Und nicht schon jetzt, wie moniert worden war.
Konstituierende Sitzung: Neu gewählter Bürgermeister, Stellvertreter und die neuen 24 Stadträte werden am Dienstag, 5. Mai, bei der konstituierenden Stadtratssitzung vereidigt.