Mitnehmen verboten – das Chamer Landratsamt klärt auf: „Wertstoffhöfe sind keine Flohmärkte“

Von Mittelbayerische Zeitung · 4. Februar 2026 um 15:35

Ob Fahrräder, Rohre oder Elektrogeräte – viele der Gegenstände, die auf dem Wertstoffhof landen, dürfen nicht mehr weiterverwendet werden und das obwohl sie teilweise noch brauchbar sind. Warum ist das so?

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Fabian Koller, von der Pressestelle des Landratsamtes Cham, klärt über Ursachen und rechtliche Grundlagen auf. „Im Landkreis ist die Mitnahme von Gegenständen, die am Wertstoffhof abgegeben wurden, grundsätzlich nicht erlaubt“, bestätigt er. Neu sei diese Regelung nicht. Sie gelte bereits seit Jahren für die 39 Wertstoffhöfe im Landkreis Cham.

Mitnahme am Wertstoffhof ist gesetzlich geregelt

Klarheit gibt außerdem ein Blick ins Gesetzbuch: In der Abfallwirtschaftssatzung aus dem Jahr 2015 ist der Eigentumsübergang klar geregelt. „Wird Abfall zu einer Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises gebracht, so geht der Abfall mit der Übernahme zur Entsorgung in das Eigentum des Landkreises über“, heißt es dort. Damit ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass bereits entsorgte Teile von anderen Bürgern mitgenommen werden.

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Laut Koller sprechen daneben andere Gründe gegen die Mitnahme und Wiederverwendung funktionsfähiger Gegenstände. Im Großen und Ganzen beruhe das Verbot vor allem auf praktischen und rechtlichen Ursachen. „Viele Stoffströme – etwa Metalle oder Elektroaltgeräte – sind an definierte Verwertungswege gebunden, teilweise über beauftragte Entsorgungsunternehmen“, so Koller. Eine wichtige Rolle spielten außerdem Sicherheit und Haftung: „Am Wertstoffhof kann niemand zuverlässig prüfen oder garantieren, ob ein Gerät noch sicher funktioniert“, erklärt Koller weiter. Wenn ein Teil vom Container an den Bürger weitergegeben werde, müsste der Wertstoffhof die Verantwortung für die Sicherheit übernehmen. Das, so Koller, ist im laufenden Betrieb nicht leistbar.

Wie andernorts gelten auch am Chamer Wertstoffhof strikte Regeln, was die Mitnahme betrifft. - Foto: Marius Göhl

Ein weiterer Aspekt: „der Schutz derjenigen, die etwas abgeben möchten“, so der Pressesprecher weiter. Den Bürgern solle ermöglicht werden, ohne Diskussion, ohne Druck und ohne das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen, ihren Müll zu entsorgen. „Wertstoffhöfe sind keine Flohmärkte, sondern Einrichtungen für eine geordnete und sichere Entsorgung – dazu gehört auch der Arbeitsschutz des Personals.“

Wertstoffhöfe sind keine Flohmärkte, sondern Einrichtungen für eine geordnete und sichere Entsorgung.Fabian Koller, Pressesprecher des Landratsamtes Cham

Vor Ort kümmert sich das Wertstoffhofpersonal um die Durchsetzung und Kontrolle dieses Verbots. Umgesetzt wird es laut Auskunft aus dem Landratsamt durch Hinweise, Beschilderung und die persönliche Ansprache des Personals.

Bei mehrmaligen Verstößen greift Hausrecht

Bei wiederholter untersagter Mitnahme müssten Bürger mit Konsequenzen rechnen. In den meisten Fällen ließen sich Verstöße sofort durch ein Gespräch klären. Nur bei hartnäckigen und wiederholten Verstößen könne im Einzelfall vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Grundsätzlich steht aber das Gespräch im Vordergrund, betont Koller.

Außerdem weist das Landratsamt auf Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Wiederverwertung hin. Diese erfolgten über vorgesehene und geordnete Wege. Wiederverwertung hält das Landratsamt trotz strikter Vorgaben auf Recyclinghöfen für sinnvoll: „Sie sollte jedoch vor der Abgabe organisiert werden, etwa über Verschenken, Reparatur oder Weitergabe an Tauschbörsen oder soziale Einrichtungen“, heißt es dazu,

Grundsätzlich seien Konzepte zur Weiterverwendung laut dem Landratsamt denkbar. Dies sei allerdings nur möglich, wenn alles rechtlich, organisatorisch und sicher geregelt ist. Dabei müssten laut Fabian Koller auch Fragen zur Produktsicherheit, Haftung und Entlastung des Personals geklärt werden. Dies sei derzeit kaum möglich.