Vor Blitzer und Radarfalle warnen: Was erlaubt ist und was nicht

In der Schweiz musste eine Frau eine hohe Strafe zahlen, weil sie in den Sozialen Medien vor einem Blitzer gewarnt hatte. Und wie ist das in Deutschland? Der ADAC erklärt, was man beim Warnen vor Radarfallen oder in entsprechenden Blitzer-Apps beachten muss.
Die Schweizerin aus dem Kanton Aargau hatte im Sommer 2025 einen Beitrag gepostet, in dem vor einer semistationären Radarfalle der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal gewarnt wurde. Sie wurde von einem anderen User angezeigt, die Staatsanwaltschaft Baden leitete ein Verfahren ein.
Die Schweiz hat strengere Gesetzte als Deutschland in Sachen Blitzer-Warnungen
Die Frau erhielt eine Geldstrafe von insgesamt etwa 650 Euro (600 Franken). 215 Euro davon Geldbuße für die Verletzung des Straßenverkehrsgesetzes. Der Rest summierte sich durch Gebühren. In der Schweiz sind öffentliche Warnungen vor Verkehrskontrollen seit 13 Jahren strafbar, das gilt auch in den sozialen Medien.
In Deutschland sind die Gesetze nicht so streng, zumindest was die Sozialen Medien angeht. „Das Posten von entsprechenden Hinweisen auf Radarfallen etwa in Facebook-Gruppen oder im Whatsapp-Status ist erlaubt“, erfahren wir beim ADAC auf Nachfrage. Bei privaten Radiosenders wird ja auch vor Blitzern gewarnt. Das ist legal, weil sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen, so der ADAC.
Winken erlaubt, Lichthupen verboten
Anders ist das im Straßenverkehr. Wer einen Blitzer sieht, darf die anderen Verkehrsteilnehmer per Handzeichen oder auch Hinweisschild davor warnen. Nicht aber mit Lichthupe! Diese in der Praxis gängige Methode ist tatsächlich verboten, warnt der ADAC.
Generell sei in Deutschland jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Sämtliche technischen Geräte wie Radarwarner oder Navis, die Blitzer anzeigen, darf man nicht betreiben, ja nicht einmal betriebsbereit mitführen. Die Polizei darf so einen Radarwarner sicherstellen, wenn Sie ihn bei einer Kontrolle bemerkt. Bei Navigationsgeräten ist das rechtlich nicht geklärt. Der ADAC bezweifelt aber, dass hier ein Konfiszierung zulässig wäre, da diese Geräte ja eigentlich anderen Zwecken dienen.
Und wie ist das bei den so genannten Blitzer-Apps im Smartphone? Auch deren Gebrauch ist während der Fahrt verboten. Das gilt für den Fahrer und nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch für den Beifahrer. Auch er darf eine Blitzer-App während der Fahrt nicht verwenden.
Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg
Wenn man sich nicht daran hält und erwischt wird, ist das nicht ganz billig. 75 Euro plus Gebühren sowie einen Punkt in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog vor.
Sich mit so einer App vor Fahrtantritt oder während einer Pause über Radarfallen entlang der geplanten Fahrtroute zu informieren, ist indes erlaubt.