Bau-Turbo in Neumarkt: Was die Stadt Bauherren erlaubt und was nicht

Von Wolfgang Endlein · 30. Januar 2026 um 11:00

Neumarkt ist offiziell ein angespannter Wohnungsmarkt. Mehr Wohnraum könnte helfen, die Preise etwas zu drücken oder zumindest zu stabilisieren, hofft mancher. Der Bau-Turbo soll Wohnbau leichter und schneller machen. Doch die Stadt Neumarkt spricht dabei ein entscheidendes Wort mit. Sie hat sich Regeln gegeben, wie der Bau-Turbo in Neumarkt angewandt wird.

Die Stadtverwaltung hat Leitlinien für den Bau-Turbo erarbeitet. Der Stadtrat hat diesen zugestimmt. Die Leitlinien sollen eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage sein, um entscheiden zu können, welche Freiheiten des Bau-Turbos die Stadt nutzt und welche nicht. Durch die Leitlinien will die Stadt zudem gewährleisten, dass der Bau-Turbo nicht die vorhandenen Konzepte für die Stadtentwicklung unterläuft.

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Damit sie Bauanträgen zustimmt, die den Bau-Turbo nutzen wollen, stellt die Stadt Bedingungen. Ein Beratungsgespräch ist für Bauherrn verpflichtend. Sie müssen zudem innerhalb von 18 Monaten bauen. Bei Projekten mit mehr als zwei Wohnungen, verlangt die Stadt ein Drittel sozial geförderten Wohnraum. Wohnen in Gewerbe- und Industriegebieten erlaubt die Stadt nicht.

Ende 2026 überprüft Neumarkt seine Leitlinien für den Bau-Turbo

Die Leitlinien regeln zudem, was die Verwaltung selbstständig entscheiden darf. In allen Fällen, die darüber hinaus gehen, entscheidet der Stadtrat. Bei Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern darf die Verwaltung eine Abweichung von bestehenden Bebauungsplänen in der Höhe maximal von zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss erlauben. Bei der nun an Ortsrändern oder großen Freiflächen in der Stadt leichter möglichen Wohnbebauung legen die Leitlinien einen maximalen Abstand von 30 Metern zum Siedlungsbereich (Stand Ende Oktober 2025) fest. Bauvorhaben müssen zudem in Art und Maß zur Umgebung passen.

Ende 2026 überprüft die Stadt die Leitlinien, ob sie sich bewährt haben.