Bahnstrecke Parsberg: Toter und Verletzter nach Unfall – jetzt ist Schuldfrage geklärt

Von Markus Rath · 29. Januar 2026 um 14:51

Vor drei Jahren endeten Routinearbeiten an der Bahnstrecke bei Parsberg (Landkreis Neumarkt) tödlich. Eine Lok fuhr in einen Bautrupp der Deutschen Bahn. Ein Arbeiter starb, ein weiterer wurde schwer verletzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeklärt, wie es zu dem Unfall kommen konnte – und wer juristisch dafür verantwortlich ist.

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Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft liegt die Schuld beim zuständigen Sicherungsdienst. „Der Mann hat es versäumt, den Fahrdienstleiter über laufende Baumschneidearbeiten im und am Gleisbett zu informieren“, sagt Pressesprecherin Heike Klotzbücher. Genau dafür sei er jedoch verantwortlich gewesen.

Wie die Pressesprecherin weiter berichtet, klagte die Staatsanwaltschaft den Mann zunächst wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen an. Nach mehreren Gesprächen mit der Verteidigung und Amtsrichter Dr. Marcel Dumke zog sie die Anklage jedoch zurück. Stattdessen beantragte sie laut Klotzbücher einen Strafbefehl über ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieser sei inzwischen rechtskräftig, das Verfahren damit abgeschlossen. Doch wie führte die vergessene Meldung zu einem solch verheerenden Unfall?

Lok erfasst zwei Arbeiter bei Baumschneidearbeiten

Rückblende: Montagabend, 16. Januar 2023. Kurz nach 17 Uhr erfasste eine Lok ohne Waggons kurz vor der Unterführung bei Darshofen zwei Streckenarbeiter. Sie waren zusammen mit fünf Kollegen dabei, Sträucher und Büsche am Bahndamm zurückzuschneiden. Ein 38-jähriger, aus Polen stammender Arbeiter verstarb noch an der Unfallstelle, sein 53-jähriger Landsmann wurde mit dem Hubschrauber schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Er überlebte.

Am Tag nach dem Unglück ist ein Güterzug auf dem Regelweg Richtung Nürnberg unterwegs. Auf dem rechten Gleis sieht man noch die Polizeimarkierungen nach dem Unfall. - Foto: Markus Rath

Die Lok befuhr dabei auf der zweigleisigen Strecke aus Parsberg kommend das Gleis, das normalerweise von Zügen benutzt wird, die von Nürnberg nach Parsberg fahren – allerdings in umgekehrter Richtung. Was auf der Autobahn ein Geisterfahrer wäre, ist bei der Bahn problemlos möglich, wenn die Strecke, wie hier der Fall, signaltechnisch dafür ausgerichtet ist. Dann spricht man davon, dass der Zug nicht auf dem Regelweg unterwegs ist. Dieser war nämlich laut Klotzbücher „für einen ICE von Regensburg nach Nürnberg reserviert, der Vorrang vor der Lok gehabt hätte“.

Sie rechnen mit Zug – und werden trotzdem überrascht

Hätte der Fahrdienstleiter aber gewusst, dass hier Baumschneidearbeiten stattfinden, hätte er die Unfalllokomotive nicht auf dieses Gleis umgeleitet, um den ICE vorbeizulassen. Doch genau diese Information fehlte. Die unterlassene Meldung des Sicherungsdienstes setzte eine Kette von Fehlannahmen in Gang – mit tödlichem Ende.

Denn die Streckenposten – nicht identisch mit dem verurteilten Sicherungsdienst –, die den Abschnitt mit den Bauarbeiten betreuten, sahen natürlich die anfahrende Lok und gaben diese Information auch an den Bautrupp weiter. Sie signalisierten auch dem Lokführer, dass er die Baustelle durchfahren darf.

Die Bauarbeiter wussten laut Klotzbücher, dass ein Zug aus Parsberg durchfährt. Sie rechneten aber damit, dass er auf dem Nachbargleis, also auf dem Regelgleis nach Nürnberg, unterwegs sein würde. Deshalb hätten sie ihre Arbeiten auch nicht unterbrochen und seien dann in der Dämmerung von der Lok überrascht worden – obwohl diese nur relativ langsam heranfuhr.