Schwandorf bittet Winterdienst-Muffel zur Kasse: Dutzende Bußgeldbescheide verschickt

Frau Holle hatte zuletzt auch über der Großen Kreisstadt kräftig ihre Kissen ausgeschüttelt. Die Folge: Schwandorf war eingeschneit, zuletzt am vergangenen Montag. Nicht nur die Kolonnen des Bauhofs rückten daraufhin aus. Auch für die Grundstücksbesitzer hieß es, zur Schneeschaufel zu greifen. Wer den Gehweg vor seinem Haus nicht geräumt und gestreut hat, könnte bereits Post aus dem Rathaus erhalten haben. Denn das Ordnungsamt hat deswegen heuer schon Dutzende Bürger zur Kasse gebeten.
Bei einem Spaziergang durch Schwandorf kann aktuell festgestellt werden, dass die meisten Gehwege vom Schnee befreit wurden. Doch hier und da liegt noch immer ordentlich Schnee oder Schneematsch auf dem Bürgersteig. Vielleicht ist der betroffene Bewohner krank oder zu schwach? Vielleicht ist er auch im Skiurlaub und hat schlichtweg vergessen, jemanden mit dem Winterdienst zu beauftragen? Die Gründe für die schlecht geräumten Gehwege dürften verschieden sein.
Einer MZ-Leserin sind sie jedenfalls ein Dorn im Auge. Die Schwandorferin betonte bei ihrem Anruf in der Redaktion, dass es für sie und ihren Mann selbstverständlich sei, vor dem Haus für Sicherheit zu sorgen. Doch wenn sie gerade bei sich im Hochrainviertel unterwegs ist, könne sie derzeit oft nur mit dem Kopf schütteln. Vor allem gefrorener Schneematsch hätte manch Gehweg in eine unebene Eisfläche verwandelt. Sie wechsle dann lieber die Straßenseite, um nicht zu stürzen. „Ich kann nicht verstehen, dass manche Hauseigentümer nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht gerecht werden“, sagte die Leserin.
Werktags muss in Schwandorf von 7 bis 20 Uhr geräumt werden
Die Räum- und Streupflicht betrifft in Schwandorf alle Eigentümer sowie die Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen oder über diese erschlossen werden. „Gehwege entlang der Grundstücksgrenze – beziehungsweise Gehbahnen, sofern kein Gehweg vorhanden ist – müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein“, erklärte der städtische Pressesprecher Andreas Hofmeister auf Anfrage der MZ.
Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz notwendig ist.Andreas Hofmeister, Pressesprecher der Stadt Schwandorf
Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen seien „bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz notwendig ist“. Ferner stehe in der Verordnung, dass Schnee und Eis so neben der Gehbahn zu lagern seien, dass der Verkehr weder gefährdet noch beeinträchtigt werde. „Eine Ablagerung auf der Fahrbahn ist unzulässig“, stellte Hofmeister fest. Zudem sei beim Räumen darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte sowie Fußgängerüberwege freigehalten werden.
Gleich mehrfach ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt
Schwandorfer, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Verwarn- beziehungsweise Bußgeld rechnen. Dass dies keine leere Drohung vonseiten der Stadt ist, hat das Rathaus nun bewiesen. Wie Pressesprecher Hofmeister mitteilte, wurden seit Jahresbeginn 29 Verstöße festgestellt. Die Fälle wurden von Mitarbeitern des Bauhofs an das Ordnungsamt weitergegeben. Dieses hat dann sogenannte Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In 21 Fällen handelt es sich laut Hofmeister um Erstverstöße, die mit einer kostenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 50 Euro geahndet wurden. In acht Fällen sei ein wiederholter Verstoß festgestellt worden. „Hier wurde ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro verhängt“, teilte das Rathaus mit.
Ganz anders war es übrigens 2025. Im vergangenen Jahr wurden der Stadt witterungsbedingt keine Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht bekannt.