Schmerzhafte Praxis im Stall bringt Landwirt vor das Neumarkter Amtsgericht

Von Eva Gaupp · 27. Januar 2026 um 15:00

Landwirte müssen jede Menge Vorgaben einhalten. Dazu gehört auch, dass Maul-Nasen-Ringe nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden dürfen. Ein Bauer aus dem Landkreis Neumarkt hat sie bei 27 seiner Rinder trotzdem eingezogen – und musste sich deshalb wegen Tierquälerei vor dem Neumarkter Amtsgericht verantworten.

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„Das war eine Tierschutzmaßnahme und keine Tierquälerei“, sagte der 42-Jährige, der sich am Dienstagmorgen selbst verteidigte. Die Jungtiere hätten nicht aufgehört, gegenseitig am Euter zu saugen. Alle Maßnahmen, die er versucht habe, hätten nichts gebracht. Der verhindere, dass sie weiter an den Zitzen der anderen Kühe saugen können.

Angeklagter Landwirt: Euter der Rinder kann sich entzünden

Er erklärte Richter Benedikt Niedermayer und Staatsanwalt Dr. Lukas Firsching auch, weshalb er 2022 zu dieser Maßnahme gegriffen hat: „Wenn die Tiere am Euter saugen, schießt die Milch ein“. Weil sie dann aber nicht regelmäßig an allen Zitzen saugen, werde das Euter nicht kontinuierlich und gleichmäßig geleert. Das könne zu Entzündungen sowie Euterödemen führen, Zitzen gingen kaputt und im schlimmsten Fall könnten die Tiere Fieber bekommen und sterben.

Er habe viermal das Futter umgestellt, verschiedene Tränken und Saugstoppringe ausprobiert, was er durch Rechnungen dokumentierte: „Es hat alles nix gebracht.“ Deshalb habe er sich im Kollegenkreis umgehört und dort sei ihm empfohlen worden, zu Maul-Nasen-Ringen zu greifen.

Ich habe Hochleistungsrinder. Wenn sie nicht richtig fressen und saufen könnten, würden sie nicht zwischen 8000 und 10.000 Liter Milch geben."Angeklagter Landwirt

Außerdem habe er das vor 20 Jahren so gelernt, betonte der Landwirtschaftsmeister. Er habe die Stelle an der Nase der Tiere mit einem Eisspray betäubt, zur Unterstützung der Wundheilung habe er zwei Wochen lang einmal täglich Arnica-Globuli ins Futter gegeben.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies wirksam ist“, sagte ein Vertreter des Veterinäramts Neumarkt als Zeuge. Arnica sei kein Schmerzmittel im pharmakologischen Sinn. Im Nasen-Lippenbereich hätten Rinder besonders viele Schmerzrezeptoren, weshalb davon auszugehen sei, dass das Einziegen des Eisenrings erhebliche Schmerzen verursacht habe und auch später das Saufen und Fressen Beschwerden verursacht hätten. Manche Tiere verweigerten sogar die Nahrungsaufnahme.

Aus diesen Gründen sind solche Ringe verboten. Richter Niedermayer belegte dies mit verschiedenen Leitlinien zum Tierschutz. Allerdings war dort auch vermerkt, dass Studien für eine wissenschaftlich fundierte Aussage fehlen. Der Amtstierarzt gab seinerseits zu, dass die Praxis „regional gehäuft“ noch auftrete – vor allem in Bayern. „Früher war es üblicher.“ Die Saugproblematik werde in der Regel durch „Fehler im Futter- und Haltungsmanagement verursacht“, sagte der Tierarzt. Er berichtete von einem Besuch im Stall, bei dem die betroffenen Tiere begutachtet worden seien. Sie hätten sich in einem normalen Ernährungszustand befunden.

Neumarkter Richter warnt alle Landwirte mit Jungvieh

Anzeige war gegen den 42-jährigen Landwirt erstattet worden, nachdem Mitarbeiter im Münchner Schlachthof bei einem seiner Rinder die Spuren des Nasenrings entdeckt hatten. Gegen den Strafbefehl hatte der Landwirt Einspruch erhoben. Staatsanwalt und Richter einigten sich in der Hauptverhandlung darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro vorläufig einzustellen – zu zahlen an den Tierschutzverein Neumarkt.

Zugute hielten sie dem Angeklagten, dass er diese Praxis gelernt und vorher verschiedene Maßnahmen probiert hatte. Trotzdem habe er den Tieren Schmerzen zugefügt. „Geben Sie das im Kollegenkreis weiter“, schloss Niedermayer. „Jeder, der das ebenfalls macht, sitzt dann auch hier.“