Bauturbo soll den Wohnungsmarkt im Landkreis Neumarkt pushen

Von Eva Gaupp · 23. Januar 2026 um 17:00

Es gibt zu wenig Wohnungen. Deshalb hat die Bundesregierung im Oktober den Bauturbo beschlossen. Das Gesetz macht Wohnungsbau möglich, wo er bisher verboten war. Was das für den Neumarkter Wohnungsmarkt bedeutet, wurde in einer Gesprächsrunde der Kreishandwerkerschaft diskutiert.

Video ansehen

„Der Bauturbo ist für die wirtschaftliche Stärke und Lebensqualität im Landkreis Neumarkt von zentraler Bedeutung“, sagte Kreishandwerksmeister Michael Berchtold. Und das in zweierlei Hinsicht.

Zum einen gehöre die Hälfte aller Betriebe im Landkreis dem Handwerk an und das Handwerk erbringe mehr als ein Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung, sagte Berchtold. Zum Vergleich: In Deutschland liege der Durchschnitt bei nur elf Prozent. Wenn also die Bauwirtschaft im Landkreis ins Stocken gerät, habe das massive negative Auswirkungen.

Bauturbo: Neues Gesetz gilt vorerst nur bis 2030

Zum zweiten fehlten im Landkreis Neumarkt rund 3500 Wohnungen rechnete Dr. Katharina Ziegler vor. Und das treffe vor allem die Schwachen, so die CSU-Landratskandidatin. Der Bauturbo soll den Druck vom Wohnungsmarkt nehmen, bestätigte der Landratskandidat der Freien Wähler, Martin Meier. Ob das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ halte, was man sich von ihm verspreche, werde man 2030 sehen, wenn es vorerst ausläuft.

Bauunternehmer Oliver Thumann, Zimmerermeister Josef Zachmeier und Architekt Rico Lehmeier stellten den Politikern in der Neumarkter Residenz Fragen zur Umsetzung des Bauturbos. - Foto: Eva Gaupp

Dass die Baubranche eine ganze Menge von den Vereinfachungen in Genehmigungsverfahren erwartet, wurde in der Veranstaltung am Donnerstagabend in der Residenz deutlich. Architekt Rico Lehmeier, Zimmerermeister Josef Zachmeier, Bauunternehmer Oliver Thumann sowie Zuhörer aus dem Publikum richteten ihre Fragen vor allem an die Leiterin des Bauamts im Landratsamt, Helga Huber. Denn inzwischen müssen Bauherren ihre Bauanträge und Bauanfragen nicht mehr den Gemeinden vorlegen, sondern in der Kreisbehörde einreichen.

Auch bisher habe die Behörde schon sehr lösungsorientiert und pragmatisch gearbeitet, sagte Huber. „Jedoch immer im Rahmen der vorgegebenen Gesetze.“ Das ändere sich jetzt – allerdings komme damit eine sehr große Verantwortung auf die Gemeinden zu. Denn sie dürften jetzt über Ausnahmen entscheiden. „Das bedeutet aber nicht, alles einfach durchzuwinken. Die Kommunen müssen sich vorher Gedanken über Grundsätze machen“, unterstrich Huber.

Jetzt lautet die Devise bauen, bauen, bauen. So viel wie möglich.Susanne Hierl, CSU-Bundestagsabgeordnete

Die Stadt Neumarkt hat deshalb mit Verwaltung und Stadträten in einer Klausurtagung Leitlinien erarbeitet. Am Donnerstag soll sie der Stadtrat beschließen. Denn: Zwar ermöglicht der Bauturbo einer Gemeinde, Ausnahmen zu genehmigen – sie kann diese aber an Bedingungen knüpfen. Welche das sind, erläuterte OB Markus Ochsenkühn.

Wer zum Beispiel außerhalb der Stadtgrenze Wohnungen errichten will, der muss innerhalb von 18 Monaten bauen. Grundsätzlich verlangt die Stadt bei Ausnahmen ein persönliches Beratungsgespräch. „So kann man schneller Details klären, als dass man Unterlagen mehrfach hin- und herschickt“, sagte Ochsenkühn. Wer mehr als drei Wohnungen errichtet, muss außerdem ein Drittel als „geförderte Wohnungen“ anbieten.

Ein Drittel der Wohnungen soll in Neumarkt besonders günstig sein

„In Neumarkt fehlen Wohnungen und Wohnen ist teuer“, sagte der OB. 70 bis 80 Prozent der Neumarkter Bevölkerung würden von gefördertem Wohnungsbau profitieren. „Das sind sehr viel mehr als man denkt.“ Dazu zählen etwa Senioren, Studenten oder Alleinerziehende mit einem Bruttoeinkommen von maximal rund 40 000 Euro oder eine Familie bis circa 80 000 Euro im Jahr.

Was in Neumarkt künftig trotzdem ausgeschlossen wird, sind Wohnprojekte mitten in einem Industrie- oder Gewerbegebiet. Die Stadt wolle die bestehenden Betriebe vor den zusätzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz – wie Lärm – schützen. Dafür können Hausbesitzer ein zweites Haus in ihren großen Garten bauen – für die Kinder oder Enkel zum Beispiel. „Wir sehen uns jedes Vorhaben individuell an“, betonte Ochsenkühn. Auch mit dem Bauturbo könne nicht jeder Wunsch erfüllt werden.

Der Gastgeber der Veranstaltung, Neumarkts Kreishandwerksmeister Michael Berchtold, unterstrich die Bedeutung des Bauhandwerks im Landkreis Neumarkt. - Foto: Eva Gaupp

„Das Gesetz eröffnet Chancen“, sagte MdB Susanne Hierl. Fünf Jahre lang könne man Erfahrungen sammeln, dann müsse man sehen, ob das Gesetz den Wohnungsbau tatsächlich angekurbelt habe. Der Freistaat Bayern unterstütze den Wohnungsbau darüber hinaus mit Förderungen, die so hoch seien wie nie, ergänzte Finanzminister Albert Füracker.

Ein zusätzlicher Anreiz wäre es, wenn es beim Mietwohnungsbau bessere Abschreibungsmodelle gebe und für das erste Eigenheim keine Grunderwerbssteuer anfielen oder der Freibetrag entsprechend hoch wäre. „Da bin ich dabei“, sagte Füracker. Im Bundesrat hätten die Grünen-Politiker einen entsprechenden Antrag jedoch abgelehnt.

Im Landkreis Neumarkt wurde der Bauturbo schon in zwölf Fällen angewandt, sagte Helga Huber, Bauamtsleiterin im Landratsamt. - Foto: Eva Gaupp

Nicht alle Gemeinden sind schon soweit wie die Stadt Neumarkt. „Wir stehen am Anfang eines Prozesses“, sagte Pyrbaums Bürgermeister Michael Langner. „Wir lassen es auf uns zukommen.“

Immobilienfachmann Manfred Ritter hakte nach, wie der Bauturbo zünden solle, wenn es zu wenig Bauland gebe. Helga Huber sah das jedoch anders: Schuld seien auch die hohen Baukosten und die Zinsen. Zudem gebe es unbebaute Grundstücke in Privatbesitz. Dafür biete der Bauturbo jetzt viele Möglichkeiten, nachzuverdichten.

Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn erläuterte, welche Bedingungen die Stadt Neumarkt stellt, wenn sie für ein Vorhaben geltende Regeln außer Kraft setzt. - Foto: Eva Gaupp