Italien im Herzen und vor Gericht: Neumarkter Anwalt schildert kuriose Fälle

Von Mittelbayerische Zeitung · 11. Januar 2026 um 11:20

Gerade das triste Januar-Wetter in Deutschland lässt warme Gefühle aufsteigen, wenn man an Italien denkt. An Urlaub, an Essen... So geht es vielen Deutschen. Doch manchmal endet der Urlaubstraum vor Gericht. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta zeigt einige Gerichtsfälle, in denen Italien eine zentrale Rolle spielte.

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Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht – für mich gehört der Januar zu den deprimierendsten Monaten. Das Wetter ist scheußlich und dazu diese Dunkelheit. Da sehnt man sich doch ... nach Italien!

So ging es wohl auch einem Ehepaar, das die Frühjahrstristesse mit Plänen für eine Kultur- und Genuss-Gruppenreise nach Bologna vertreiben wollte. Im Wonnemonat Mai. Stattdessen zeigten die Nachrichten sintflutartige Regenfälle, Erdrutsche und eingestürzte Gebäude. Santo cielo! Da trat man lieber schweren Herzens von der ersehnten Reise zurück. Doch der Reiseveranstalter verlangte sein Geld – mit guten Argumenten!

Der Rest der Reisegruppe nämlich hatte Italien die Treue gehalten und nach einer plötzlichen Wetterbesserung wunderschöne Tage dort verbracht. Der Rücktritt sei also unnötig und voreilig gewesen. Doch das Landgericht Frankfurt widersprach: Ein Reisender trage natürlich das Prognoserisiko bei einem Rücktritt vor Antritt der Reise. Es müsse schon klare Zeichen dafür geben, dass die Reise echte Risiken berge.

Muss Balsamico aus Italien kommen?

Die damalige Unwetterlage in Italien allerdings erschien dem Gericht dann doch als ausreichend belastbare Negativprognose. Mit dem überraschend schnellen Ende der Katastrophe habe man nicht ernsthaft rechnen können. Das Ehepaar musste die versäumte Reise also nicht bezahlen. Es blieb freilich der Schmerz, Italien im Frühsommer verpasst zu haben. Che peccato! (Az.: 2-24 S 75/24)

Geedo Paprotta, Anwalt aus Neumarkt, beschäftigt sich wöchentlich in seiner Kolumne mit kuriosen Gerichtsfällen. - Foto: Paprotta

Der kürzeste Weg nach Italien führt durch den Magen. Gott sei Dank finden wir im heimischen Supermarkt die eine oder andere welsche Delikatesse, die unsere Sehnsucht lindert. Aceto Balsamico di Modena zum Beispiel, die süßsaure schwarze Köstlichkeit, die jeden Salat in einen Urlaub verwandelt. Aber was ist, wenn der Balsamico aus Baden-Württemberg stammt? Gegen eine solche kulturelle Aneignung eines schwäbischen Essigproduzenten zog der italienische Lebensmittelverband „Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena“ vor den Europäischen Gerichtshof. Wenn etwas Balsamico heißt, dann müsse es auch aus Italien stammen! Capisci?

Das sahen die Richter allerdings anders. Balsamico, das klinge zwar wunderbar melodisch, bezeichne allerdings nur einen besonders exklusiven Geschmack und nicht zwingend die geografische Herkunft. Eine Irreführung des Verbrauchers sei nur dann anzunehmen, wenn zusätzlich die Aufmachung der Essigflasche gar zu exotisch-mediterran daherkomme. Das stand bei den braven Schwaben allerdings nicht zu befürchten, ha noi? (Az.: C-432/1).

Carabinieri durften ein Zehntel von Urin-Probe holen

Oft zu Unrecht werfen wir gerade italienischen Sportlern vor, sie würden gern mogeln. Der Welt-Leichtathletikverband hatte allerdings einen Italiener geschnappt, bei dem tatsächlich ein dringender Verdacht auf Doping bestand. Man hatte eine Urinprobe in einem Kölner Labor positiv getestet. Entgegen vieler Vorurteile ist Italien in Sachen Regelverstöße allerdings außerordentlich streng und so begehrte das Landgericht Bozen die sofortige Herausgabe der Probe, damit die italienischen Carabinieri nach erneuter Prüfung den Missetäter seiner gerechten Strafe zuführen könnten.

Der Welt-Leichtathletikverband hingegen befürchtete dadurch eine Unterbrechung der Beweiskette. Schließlich entschied das Oberlandesgericht Köln salomonisch: Ein Zehntel der Pipi-Probe durften die Carabinieri sich abholen. Ob der Sportler auf der Piazza schlussendlich geteert und gefedert wurde, ist mir nicht bekannt (Az.: 6 AuslS 45/17).