Totes Reh beim Satzdorfer See in Cham: Jäger weist alle Vorwürfe zurück

Der Tod eines Rehs am Regenufer beim Satzdorfer See in Cham schlägt hohe Wellen. Das Landratsamt prüft, ob rechtliche Schritte wegen möglicher Verstöße gegen das Tier- und Jagdrecht erforderlich sind. Auch eine Anzeige liegt vor.
Das Tier war am Dienstag ins Eis eingebrochen, von der Feuerwehr nach hartem Kampf gerettet und dann vom zuständigen Jäger getötet worden. Auf brutale Art und Weise, wie Augenzeugen behaupten. Fachmännisch korrekt, wie der Waidmann selbst sagt.
Mit 50 Einsatzkräften und zwei Booten mussten sich die Feuerwehren aus Cham, Niederrunding und Chamerau den Weg zum eingebrochenen Reh freischlagen. Eine Spaziergängerin hatte die Wehr alarmiert. Über eine halbe Stunde habe man gekämpft, das Tier schließlich gerettet und in einem Feuerwehrfahrzeug aufgewärmt, berichtet Kreisbrandmeister Thomas Wittmann, der vergangenen Dienstag selbst vor Ort war. Dann sei der zuständige Jäger gekommen, habe das Reh ins Freie bringen lassen und es dann getötet. „Das war für viele Kameraden nicht leicht zu ertragen“, berichtet Wittmann. Der Fall sei innerhalb der Feuerwehr noch immer Gesprächsthema. Wohl auch deshalb, weil der Jäger dem Tier die Kehle aufgeschnitten hat, um das Tier ausbluten zu lassen.
Augenzeugen berichten von minutenlangem Todeskampf
„Er hat gesagt, dass seine Entscheidung und sein Vorgehen richtig waren“, berichtet Wittmann, der selbst kein Jäger ist und das Vorgehen nicht beurteilen kann und will. Augenzeugen berichten von einem minutenlangen Todeskampf des Rehs nach dem Schnitt. Mehrere Feuerwehrmänner hatten den Jäger zuvor gebeten, dem Tier noch eine Chance zu geben.
Im Gespräch mit dem Bayerwald-Echo steht der Waidmann zu seiner Entscheidung und zu seinem Vorgehen. Das Tier sei wegen der langen Zeit im eisigen Wasser „schon halbtot“ gewesen, als er am Regenufer eintraf. Es habe im Feuerwehrfahrzeug gelegen und „null Reaktion“ gezeigt. Er habe dann die Feuerwehrleute gebeten, das Reh ins Freie zu tragen. Es habe nicht mehr aufstehen können und nur „ausgestreckt dagelegen“. Das Reh konnte laut Jäger sein Haupt nicht mehr heben und habe keinerlei Fluchtverhalten gezeigt. „Ich habe es dann erlösen müssen“, sagt er.
Jäger hatte keine Schusswaffe dabei
Wegen der vielen Leute im Umfeld sei ein Fangschuss nicht in Frage gekommen. Zudem habe er gar keine Waffe dabeigehabt, berichtet der Jäger, da er nach dem Inhalt der Alarmierung davon ausgegangen sei, dass man das Tier laufen lassen könne. Er habe es deshalb „abgenickt“. Darunter versteht man einen gezielten Stich zwischen Hinterkopf und ersten Halswirbel, der das Tier sofort tötet. „Dabei werden alle Nervenstränge auf einmal durchtrennt“, sagt der Jäger. Erst danach habe er einen Kehlschnitt gesetzt, um das Tier ausbluten zu lassen. Da sei das Reh aber schon tot gewesen.
Ich habe deswegen keine schlaflose Minute gehabt. Schneller kann man ein Tier nicht erlösen.Der Jäger
„Ich gehe seit über 50 Jahren zur Jagd“, sagt der Mann. „Das war das übliche Vorgehen. Das war die schnellste Tötungsart.“ Dass er für sein Vorgehen vor allem im Internet hart kritisiert wird, das kann der Jäger nicht nachvollziehen. „Ich habe deswegen keine schlaflose Minute gehabt. Schneller kann man ein Tier nicht erlösen.“
Natürlich sorgt der Vorfall auch unter den anderen Jägern in der Region für Gesprächsstoff. „Bei uns laufen die Telefone heiß“, sagt Bernhard Vogl, Vorsitzender der Jägerkameradschaft Cham, in der die Jäger des Altkreises Cham organisiert sind. Eins ist Vogl wichtig: „Ich war nicht vor Ort. Deshalb kann ich zum Ablauf und den getroffenen Entscheidungen dort nichts sagen.“ Grundsätzlich sei bei einem verunfallten oder verletzten Tier, das getötet werden muss, die Schusswaffe vorzuziehen. „Dabei muss man aber natürlich darauf achten, dass niemand gefährdet wird“, sagt Vogl, zum Beispiel durch eine auf hartem Untergrund abprallende Kugel.

Möglich sei auch das sogenannte „Abnicken“, der Stich zwischen Hinterkopf und ersten Halswirbel. Ein Lebewesen mit einem sogenannten Kehlschnitt, von dem Augenzeugen beim Reh am Regenufer berichten, zu töten, sei dagegen verboten, wenn das Tier nicht vorher zumindest betäubt worden ist.
Vogl berichtet, dass auch er mit dem zuständigen Jäger gesprochen habe. Der habe gesagt, dass er das Tier zunächst „abgenickt“ und erst danach den Kehlschnitt gesetzt habe. „Wenn das so war, dann war das fachgerecht“, sagt Vogl und betont nochmal, dass er für den konkreten Fall keine Bewertung abgeben kann, weil er kein Augenzeuge war.
Rechtliche Prüfung durch Veterinäramt und Jagdbehörde
So viel steht fest: Das Vorgehen des Jagdpächters wird rechtlich geprüft. Veterinäramt und Jagdbehörde im Landratsamt Cham haben eine Prüfung eingeleitet, ob straf- und verwaltungsrechtliche Schritte gegen den Jäger aufgrund von Verstößen gegen das Tier- und Jagdrecht erforderlich sind. „Nach Einschätzung der Fachabteilungen ist die Einhaltung des Tierwohls nach den bisher bekannten Umständen, wie das Reh zu Tode gekommen ist, zweifellos zu hinterfragen“, schreibt das Landratsamt auf Anfrage des Bayerwald-Echos.
Grundsätzlich sei ein Jäger nach dem Tierschutzrecht verpflichtet, ein Tier von seinem Leiden zu befreien. Die Tötung müsse in fachgerechter Weise geschehen. Das Landratsamt prüft, ob ein vernünftiger Grund für die Tötung vorlag, ob die Tötung fachgerecht erfolgte und ob eine strafrechtliche Relevanz besteht. Diese Untersuchung könne die Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung des Jagdscheins und dem Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und eine Strafanzeige zur Folge haben.
Ist ein jagdbares Wildtier verletzt oder krank, trifft den Jäger nach Auskunft des Landratsamtes „eine Handlungspflicht“. Er habe unter Berücksichtigung des Tierschutzes fachlich zu entscheiden, ob eine tierärztliche Versorgung und gegebenenfalls eine anschließende Rehabilitation möglich und sinnvoll erscheinen oder ob das Tier zur sofortigen Beendigung erheblicher Schmerzen notgetötet werden müsse.
„Andere geeignete Betäubungs- oder Tötungsmethoden“
Dies müsse dann grundsätzlich tierschutzgerecht, also „schnell und mit möglichst geringer Schmerz- und Leidenszufügung erfolgen“. Vorrangig sei hierfür ein Fangschuss einzusetzen. Ist der nicht möglich, „kann der Jäger ausnahmsweise auch andere geeignete Betäubungs- oder Tötungsmethoden anwenden“.
Auch die Polizei, die vergangenen Dienstag nicht vor Ort war, befasst sich mittlerweile mit dem toten Reh. Mehrere Schreiber hatten im Internet Strafanzeige angekündigt, eine ist mittlerweile bei der Polizeiinspektion (PI) Cham eingegangen. Anonym.
Polizei prüft anonyme Anzeige
„Wir prüfen, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt“, sagt Stephan Gürster, PI-Leiter. Man werde die Beteiligten hören und auch Staatsanwaltschaft sowie Landratsamt einbeziehen. Wie lange diese Prüfung dauert, ist laut Gürster noch nicht abzusehen.