JVA Regensburg: Beamtin soll Handys und Drogen eingeschleust haben – sie sitzt in U-Haft

Eine Justizvollzugsbeamtin sitzt in Untersuchungshaft. Die 38-Jährige steht laut Staatsanwaltschaft im Verdacht, Mobiltelefone und Betäubungsmittel gegen Geld in die Justizvollzugsanstalt Regensburg geschmuggelt zu haben. Die Ermittlungen laufen bereits seit Oktober.
„Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg ermitteln seit Ende Oktober 2025 gegen mehrere Beschuldigte wegen des dringenden Tatverdachts unter anderem der gewerbsmäßigen Bestechung bzw. Bestechlichkeit und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.“ Das teilt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mit.
Unter den Beschuldigten befindet sich demnach eine 38-jährige Justizvollzugsbeamtin, die im dringenden Verdacht stehte, in mehreren Fällen Mobiltelefone und Betäubungsmittel „gegen Entgelt in die Justizvollzugsanstalt Regensburg verbracht zu haben. Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg erließ am 29. Dezember Untersuchungshaftbefehl gegen die beschuldigte Beamtin.
Ermittlungen seit Oktober
Das Ermittlungsverfahren wurde im Oktober 2025 aufgrund einer Anzeige der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Regensburg gegenüber der Staatsanwaltschaft Regensburg eingeleitet. Aufgrund der Anzeige bestand gegen mehrere Gefangene der JVA Regensburg der Anfangsverdacht, dass diese mit Betäubungsmitteln und Mobiltelefonen Handel treiben würden. Die fraglichen Gegenstände sollen durch zumindest eine weibliche Justizvollzugsbeamtin in Paketen in die Justizvollzugsanstalt verbracht und dort von Gefangenen weiterverkauft worden sein.
„Aufgrund dieses Verdachts führten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg in den vergangenen Monaten umfangreiche Ermittlungen unter Einsatz gezielter operativer Maßnahmen gegen insgesamt neun Beschuldigte. Hierbei handelt es sich neben der 38-jährigen Justizvollzugsbeamtin um zwei weitere Beschäftigte der Justizvollzugsanstalt Regensburg, die im Verdacht stehen, die Verteilung der Gegenstände in der Anstalt gefördert zu haben, wobei insoweit für Letztere derzeit kein dringender Tatverdacht besteht“, so Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher.
Es gibt weitere Beschuldigte
Fünf weitere Beschuldigte stehen laut Staatsanwaltschaft im Verdacht, „aus der Anstalt heraus die fraglichen Gegenstände bestellt und zu diesem Zwecke die beschuldigte Justizvollzugsbeamtin bestochen zu haben“. Ein weiterer Beschuldigter soll diese Bestellungen außerhalb der Justizvollzugsanstalt organisiert haben.
Am 28. Dezember 2025 wurden der PKW und die Wohnung der beschuldigten Justizvollzugsbeamtin aufgrund richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Regensburg durchsucht. „Hierbei konnte insbesondere ein Paket mit 24 Mobiltelefonen nebst SIM-Karten sowie verschiedenen Betäubungsmitteln (im unteren einstelligen Grammbereich) sichergestellt werden“, ist der Pressemitteilung zu entnehmen.
Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg erließ am 29.Dezember gegen die beschuldigte Justizvollzugsbeamtin einen Untersuchungshaftbefehl wegen „des dringenden Tatverdachts unter anderem der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in jeweils drei tatmehrheitlichen Fällen. Der Untersuchungshaftbefehl wurde in Vollzug gesetzt“, so Rauscher.
Nicht zu Vorwürfen geäußert
Gegen einen weiteren 55-jährigen Beschuldigten wurde ebenfalls ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, dieser jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die beschuldigte Justizvollzugsbeamtin hat sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen im Rahmen der Haftbefehlseröffnung nicht geäußert.
Zusätzlich zu den Ermittlungsmaßnahmen wurden durch die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Regensburg gegen die beschuldigten Beschäftigten dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen, darunter ein Betretungsverbot für das Gelände der Anstalt sowie ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Darüber hinaus werden disziplinarische Maßnahmen geprüft.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei weisen darauf hin, dass Vorwürfe gegen Beamte stets ernst genommen werden und bedanken sich bei der Leitung der Justizvollzugsanstalt Regensburg für die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt“, schließt Die Staatsanwaltschaft.