Kein Silvesterfeuerwerk in Naturschutzgebieten: Landratsamt Cham mahnt zu Rücksicht

Von Mittelbayerische Zeitung · 30. Dezember 2025 um 05:00

Der Winter ist für die Natur eine Zeit der Ruhe. Störungen können in dieser Zeit zum Tod von Wildtieren führen. Aus diesem Grund ist es in Schutzgebieten wie dem Naturschutzgebiet Regentalaue verboten, Feuerwerk abzubrennen. Dieses Verbot gilt auch an Silvester. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Cham ausdrücklich hin.

Grundsätzlich bitten die Naturschutzexperten wieder um grundsätzliche Rücksichtnahme, besonders zum Jahreswechsel. Denn jedes Böllern oder Feuerwerk in der freien Natur hat negative Auswirkungen auf die Tierwelt.

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Biodiversitätsberaterin Katharina Kuhlmann erklärt: Niedrige Temperaturen und eingeschränktes Futterangebot prägen die Wintermonate. Werden Wildtiere im Winter gestört und so zu einer Flucht gezwungen, schaltet ihr Körper vom Sparmodus auf körperliche Höchstleistung um.

Vor allem Feuerwerk führt zu Panik bei den Wildtieren. Eine solche Flucht verbraucht daher sehr viel Kraft. Dieser Energieverlust schwächt die Wildtiere und macht sie damit auch anfälliger für Krankheiten.

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Der Kräfteverlust kann in der nahrungsknappen Winterzeit zudem nicht durch vermehrte Futteraufnahme ausgeglichen werden. Dies kann zum Tod des Tieres führen.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher alle darum, insbesondere zum Jahreswechsel eigenverantwortlich Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen.