Stadt Bad Kötzting informiert: Hier sind Feuerwerke an Silvester erlaubt oder verboten

Die „Silvesterknallerei“ in unmittelbarer Nähe von Kirchen, also auch vor der Wallfahrtskirche Weißenregen, am Veitsplatz, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darauf weist die Stadt Bad Kötzting hin. Aus Gründen der Rücksichtnahme bittet die Stadt auch darum, auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in engen Gassen der Innenstadt zu verzichten.
Dort, wo das „Böllern“ erlaubt ist, ist grundsätzlich ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand von acht Metern zu Gebäuden, Bäumen und Autos einzuhalten, heißt es weiter in der Mitteilung der Stadt. Damit ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Innenstadt nicht möglich, wenn der Abstand von acht Metern nach allen Seiten nicht eingehalten werden kann. Die Feuerwerksartikel dürfen erst ab dem 31. Dezember bis einschließlich zum 1. Januar abgebrannt werden.
Ein Silvester-Feuerwerk darf man in Deutschland erst vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr abfeuern, also maximal 48 Stunden lang. Möchten jemand außerhalb dieses Zeitraums Feuerwerkskörper anzünden, dann muss man eine Sondergenehmigung einholen. Knaller zünden ohne Genehmigung kann teuer werden: Dann wird ein Bußgeld in bis zu fünfstelliger Höhe fällig.
Abstand von fünf Metern beim Abfeuern der Raketen
Beim Abfeuern der Raketen sollte stets ein Abstand von mindestens fünf Metern gehalten werden, damit sich niemand verletzt. Immer wieder kommt es dazu, dass Feuerwerkskörper quer schießen und Menschen lebensgefährlich verletzen.
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Für die Beseitigung von Silvestermüll sind die Verursacher verantwortlich. Lassen sich diese nicht ermitteln, ist der Eigentümer des Grundstücks in der Pflicht.
Appell ergeht an Haustierbesitzer
Appell ergeht an alle Haustierbesitzer: Lassen Sie ihre Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, an Silvester und am besten bereits ein bis zwei Tage vorher nicht mehr alleine außer Haus. Denn trotz Verbots werden auch schon Tage vor und nach Silvester Knallkörper gezündet. Hunde sollten deshalb vorsichtshalber angeleint bleiben. Denn auch ein bislang furchtloser Hund könnte sich vor einem plötzlichen Knall erschrecken und in Panik fliehen.
Die laute Knallerei und die Lichtreflexionen schaden auch der Natur und ihren Bewohnern. Bei Wildtieren löst der Lärm den Fluchtreflex aus. Anschließend brauchen sie sehr lange, bis sie wieder zur Ruhe kommen. Diese nächtliche Flucht kostet sie wertvolle Energie, die sie gerade in langen, kalten Winternächten zum Überleben brauchen.
Auf vielfachen Wunsch von Bürger wird auch dringend appelliert, auf das Böllern und Abfeuern von Raketen in der Nähe von Stallungen zu verzichten, da Tiere in Panik geraten, ausbrechen und sich oder andere gefährden können. Dies führt immer wieder zu schweren Unfällen.