Alle Jahre wieder auch in Furth im Wald: Der Streit ums Feuerwerk an Silvester

Von Alexander Frimberger · 28. Dezember 2025 um 05:00

Feuerwerk, das ab 29. Dezember wieder eingekauft werden darf, sorgt jedes Jahr für einen Glaubenskrieg. Die einen sagen, sie lassen sich den Silvesterspaß nicht verbieten, die anderen halten es für unzeitgemäß und vor allem für Tierquälerei. So auch in Furth im Wald.

Video ansehen

Die Grundsatzfrage zuerst: Wo in Furth im Wald darf geböllert werden und wo nicht?. Die Antwort kennt Viola Hoppinger, seit Dezember neue Ordnungsamtsleiterin im Rathaus der Drachenstadt. Demnach gibt es keine Einschränkungen, Feuerwerk darf grundsätzlich überall gezündet werden. „Wir haben im Gegensatz zu anderen Städten keine Verordnung.“

Aber man bittet natürlich um Rücksichtnahme in sensiblen Bereichen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegeheime, Kirchen und Friedhöfe. Ansonsten könne es durchaus sein, dass auch in Furth eine Verordnung kommt, sagt Hoppinger. Sie selbst hält nichts von der Knallerei. Maximal zündet man eine Wunschrakete. Vor allem Hunde reagieren ihrer Erfahrung nach mit großer Angst auf den Lärm.

Stress für Tiere, potenzielle Gefahr für Menschen

Nicht nur die, weiß Dr. Angelika Nelson vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) in Nößwartling. „Vögel reagieren heftig auf Böller und Raketen. Sie fliehen in große Höhen von mehreren hundert Metern, landen für lange Zeit nicht und kehren nur zögerlich zu ihren Rast- und Schlafplätzen zurück“, sagt die Biologin und ergänzt: „Auch andere Wildtiere wie Eichhörnchen, Biber oder Rehe werden durch den starken Lärm gestresst.“ Der LBV will den Spaß nicht komplett verbieten, plädiert aber für zentrale Plätze, an denen Feuerwerk gezündet wird. So hätten die Tiere die Möglichkeit auszuweichen.

Eine Warnung noch vom Zoll vor der ohnehin verbotenen Einfuhr von in Deutschland nicht zugelassenem Feuerwerk: „Ungeprüftes Feuerwerk ist sehr gefährlich. Es ist oft schlecht verarbeitet und kann unkontrolliert explodieren. Dabei kann es zu schweren Verletzungen kommen“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. „Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.“