Sperrzeit: Nachtschwärmer sollen in Regensburg auch künftig bis 5 Uhr feiern dürfen

Die noch recht junge Regensburger Freiheit, dass Lokale ihre Gäste bis zur Putzstunde feiern lassen dürfen, wird zur Dauer-Einrichtung: Die Stadt schlägt am Donnerstag dem Verwaltungsausschuss des Stadtrats vor, in der Sperrzeitverordnung für die nächsten 20 Jahre weitgehend auf die 2024 verabschiedete Regelung zu setzen. Was die Freisitze angeht, gibt es eine kleine Einschränkung.
2023 hatte der Stadtrat beschlossen, die Sperrzeit zunächst testweise auf die gesetzliche Mindestdauer von einer Stunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens, die Putzstunde, zu reduzieren – und zwar einstimmig. Zuvor hatte sich ein breites Bündnis von Kommunalpolitikern dafür eingesetzt: CSU, Grüne, SPD, Brücke, Freie Wähler und diverse Einzelstadträte hatten eine liberalere Regelung gefordert, um der in der Corona-Zeit gebeutelten Gastronomie die Möglichkeit zu geben, ihre Öffnungszeiten frei zu wählen – und weil diese eine „ordnende Rolle“ im Nachtleben einnehme. Bis dahin galt eine wesentlich strengere Regelung, die vorsah, dass Bars und Kneipen in der Regel um 2 Uhr schließen müssen.
Regensburg: Neue Freiheit hat sich bewährt
Nach dem Probejahr schrieb die Stadt Ende 2024 die verkürzte Sperrzeit in der entsprechenden Verordnung fest. Diese läuft jedoch mit dem 9. Januar 2026 aus, weshalb der Stadtrat nun erneut entscheiden muss.
In der Beschlussvorlage heißt es, die neue Freiheit habe sich „bewährt“. Die Änderung habe eine „deutliche Erleichterung für die betroffene Gastronomie geschaffen“. Zugleich hätten weder Kommunaler Ordnungsservice noch die Polizei Bedenken vorgebracht. Die künftige Verordnung sieht vor, dass Speiselokale, Bars, Kneipen und Clubs weiterhin bis 5 Uhr öffnen dürfen. Andrea Kramer, Regionalgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands, begrüßt das. Sie sagt: „Das ist eine wirklich gute Option für die Betriebe.“ Zugleich wisse sie, dass einige „das personaltechnisch gar nicht stemmen können“.
So soll die Nachtruhe in Regensburg gewahrt werden
Für Freisitze beginnt die Sperrzeit um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. „Hierdurch wird der Schutz der Nachtruhe für die Anwohnerschaft sichergestellt“, heißt es in der Beschlussvorlage. Auf Antrag könne die Sperrzeit für draußen freitags, samstags und vor Feiertagen in der Regel auf 24 Uhr und an den übrigen Wochentagen in der Regel auf 23 Uhr verkürzt werden. Die neue Verordnung soll der Stadt aber ausdrücklich die Möglichkeit eröffnen, einen solchen Antrag abzulehnen. Diese war bisher nicht explizit vorgesehen, „wenngleich dies die notwendige Ermessensentscheidung über die Anträge im Ergebnis natürlich erlaubt hat“. In der Verwaltungspraxis seien bereits Ablehnungen wegen einer „Vielzahl von Lärmbeschwerden“ vorgekommen. Daneben soll es weiterhin möglich sein, dass die Stadt eine Sperrzeitverkürzung aus Lärmschutzgründen widerruft.