Neumarkter Anwalt erklärt kuriose Prozesse vor deutschen Gerichten wegen James Bond

Wer der Nachfolger von Daniel Craig als Darsteller von James Bond wird, weiß der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta nicht. Aber er kennt kuriose Gerichtsverfahren, die sich rund um die berühmte Agenten-Figur drehen. In einem geht es um einen Mann, der seinen Namen offiziell in James Bond ändern lassen wollte – unter anderem weil ihn sein Onkel immer beschimpft haben soll.
In der Adventszeit begegnen uns allüberall übernatürliche Helden. Die Verkäuferinnen und Verkäufer in den Buden auf den Weihnachtsmärkten, die Stunde um Stunde in der Eiseskälte ausharren. Die Lieferhelden der Paketdienstleister, die Busladungen von Geschenken unter die Tannenbäume der Nation zustellen. Auch der Bundesgerichtshof hat sich mit einer druckfrischen Entscheidung einem der großen Helden unserer Zeit gewidmet, der Vorzimmerdame von James Bond, Miss Moneypenny.
Üblicherweise steht die getreue Sekretärin ja immer ein bisschen im Schatten des ikonischen Agenten mit der Lizenz, jede Frau, die bei drei nicht auf dem Baum ist, anzugrabbeln. Aber irgendwie ist die Büroleiterin des Geheimdienstes ihrer Majestät doch auch eine eigene Marke, oder? Das hätten die Rechteinhaber der James-Bond-Filme gerne so gehabt, als eine deutsche Firma Sekretariatsdienstleistungen unter dem Namen „Moneypenny“ anzubieten begann und dafür prompt vor Gericht zitiert wurde. Hier würden ja wohl den Urheberrechten an der dauerverliebten Datenverarbeiterin geradezu die Netzstrümpfe gerupft.
Ist Miss Moneypenny eine eigene Marke?
Es kam zum juristischen Showdown und oh weh: Der BGH erkannte in Miss Moneypenny nichts weiter als eine graue Maus. Es fehle ihr sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an einem hinreichend individualisierten Charakter und einer unverwechselbaren Persönlichkeit. Also keine eigene Marke. James Bond hat sie ja immer schon links liegen lassen, die arme Moneypenny (Az. I ZR 219/24).

Wenn schon nicht die Bond-Assistentin besondere Rechte genießt, wie sieht es dann mit den Bond-Bösewichten aus? Vor dem EU-Gerichtshof trat gleich einmal der Bösewicht Nr. 1 in Erscheinung. Es war das Jahr 1962, als James Bond, verkörpert durch Sean Connery, im allerersten Bond-Streifen den fiesen Dr. No über die Kinoleinwand jagte. Und genau diesen Dr. No wollte eine deutsche Firma sich als Marke eintragen lassen. Die amerikanischen Rechteinhaber der Filme zogen vor Gericht.
Beim EuGH erläuterte man ihnen, dass man das sicher ohne Weiteres unterbinden könne. Trotzdem verloren die Amerikaner den Prozess, weil sie nicht die notwendigen Unterlagen vorlegten und nicht die richtigen Beweise angeboten haben. Am Ende scheitern die Bösewichte bei James Bond halt immer an ihrer Überheblichkeit (Az. T-435/05).
Gemeinde lehnte Namensänderung in James Bond ab
Aber wie sieht es mit dem Agenten mit der Nummer 007 des britischen Geheimdienstes MI6 nun höchstselbst aus? Ist „James Bond“ kugelsicherer Smoking denn auch paragrafenfest? Ja, das sagt jedenfalls das Verwaltungsgericht Koblenz. Ein Mann hatte bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg die Änderung seines ursprünglich bürgerlichen Namens in „James Bond“ beantragt.
Er begründete es übrigens damit, dass er immer wieder aus den Reihen seiner Familie, insbesondere durch seinen Onkel, fies beleidigt würde. Mehrere ärztliche Atteste, die er extra mitgebracht hatte, bestätigten, dass der Mann nur durch die Umbenennung in James Bond seine psychische Stabilität wiedererlangen könnte.
Das allerdings hat die Verwaltungsrichter weder gerührt noch geschüttelt. Insbesondere vermuteten sie, dass der Name des Superhelden nicht zwingend dazu führen dürfte, dass der Kläger weniger durch seinen Onkel beleidigt wird. Wie auch immer der Mann in Wahrheit hieß: Er heißt noch immer so (Az. 1 K 616/16.KO). Wie der neueste James-Bond-Darsteller heißt, weiß übrigens noch niemand, aber die Gerüchteküche brodelt.