Geflügelpest: Wildvögel im Landkreis Cham dürfen nicht gefüttert werden

Die Geflügelpest tritt wieder verstärkt in Deutschland auf. Auch der Landkreis Cham ist nicht verschont geblieben. Daher ergreift das Landratsamt jetzt Maßnahmen .
In einer Allgemeinverfügung vom 31. Oktober wurden erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltung und ein Fütterungsverbot für Wildvögel angeordnet. Zu finden ist das Schriftstück auf der Website des Landkreises. Es gibt einige Dinge, die Geflügelhalter beachten und sicherstellen müssen.
Alle Zugänge zu Ställen müssen vor unbefugten Zutritt gesichert sein. Wer diese Ställe betritt, muss Schutzkleidung tragen und diese sofort nach dem Verlassen ablegen, reinigen und desinfizieren. Einwegschutzkleidung muss sofort beseitigt werden. Beim Ein- und Ausstallen ist zu beachten, dass Geräte und Fahrzeuge, der Verladeplatz und die frei gewordenen Ställe sowie deren Ausstattung gereinigt und desinfiziert werden müssen.
Auch bei der Aufbewahrung von verendeten Tieren gibt es einige Vorschriften. Räume, Behälter und Einrichtungen, die zur Aufbewahrung dienen, müssen nach dem Abholen der Tiere und mindestens einmal im Monat gereinigt werden. Außerdem werden zusätzliche Aufzeichnungen angeordnet. Geflügelhalter mit einem Bestand bis 100 Tiere müssen die Anzahl der pro Woche verendeten Tiere protokollieren. Bei Beständen bis 1000 Tiere müssen die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Werktag aufgezeichnet werden.
Im gesamten Landkreis Cham gilt ein Fütterungsverbot von Wildvögeln, insbesondere Tauben, Enten, Gänsen und Schwänen. Singvögel sind davon ausgeschlossen.
Das Landratsamt appelliert, dass Geflügelhalter ihre Ställe vorsorglich aufstallen. Geflügel soll ausschließlich in geschlossenen Ställen und überdachten Volieren untergebracht werden. Dies vermindere die Gefahr einer Übertragung und vermeide wirtschaftliche und ideelle Schäden, die die Geflügelpest verursache. Bei einer weiteren Erhöhung des Ausbreitungsrisikos ist laut Landratsamtdavon auszugehen, dass eine Aufstallungspflicht kurzfristig angeordnet wird.
Zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände appelliert das Landratsamt daran, die Maßnahmen strikt einzuhalten. Jeder Verdacht auf eine Erkrankung mit der Geflügelpest muss unverzüglich gemeldet werden. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt oder eingesammelt werden. Funde und Verdachte sollen dem Veterinäramt Cham, Telefon 09971/78-224, gemeldet werden. Für Fragen steht das Veterinäramt unter der obigen Telefonnummer zur Verfügung.