Zwangserbschaft: Freistaat Bayern ist Eigentümer des Wirtshauses Wild in Geigant

Von Martin Hladik · 8. November 2025 um 15:00

Das ehemalige Gasthaus Wild am Ortseingang von Geigant (Landkreis Cham) ist sicher das, was man ein ortsbildprägendes Gebäude nennt. Allerdings ist das Gebäude auch reichlich in die Jahre gekommen, was man sehen kann. Doch was passiert damit?

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In der Sitzung am Dienstag hat Stadtrat Simon Aumann die Stadtverwaltung gebeten, in Erfahrung zu bringen, ob das Gebäude tatsächlich dem Freistaat Bayern gehört und was er damit machen will. Dieser Frage ist unsere Zeitung ebenfalls nachgegangen.

Aus dem Historismus

Bei dem großen Gebäude handelt es sich um ein eingetragenes Denkmal aus der Zeit um 1900. Es wurde vom Baustil des Historismus geprägt. Diese kunstgeschichtliche Periode des ausgehenden 19. Jahrhunderts übernimmt in seiner Ausgestaltung Zitate früherer Kunstepochen. Das zeigt sich zum Beispiel an den Staffelgiebeln an dem alten Wirtshaus, die sonst eher an historischen Bauten seit dem Mittelalter zu finden sind.

Das Wirthaus Wild war eines von einstmals vier Wirtshäusern in Geigant und wegen seiner großen Räumlichkeiten und eines Saales durchaus beliebt. Viele Vereine hatten hier ihre Heimat, es wurden Bälle veranstaltet und Theater gespielt, erinnert sich Heimatpfleger Josef Ederer. Aus anderer Quelle erfahren wir, dass mit fortschreitendem Alter der damaligen Wirtin der Wirtshausbetrieb weniger wurde.

Der Hausname „Brä“ könnte auf die ehemalige Brauerei der Hofmark Geigant verweisen, die an dieser Stelle gestanden haben soll, was der Kreisheimatpfleger aber bezweifelt. Seit wenigen Jahren scheint das Gebäude nicht mehr genutzt zu werden.

Aber ist das Gebäude jetzt mittlerweile in Händen des Freistaates? Unsere Anfrage geht zunächst an die Immobilien Freistaat Bayern. Dort wird die von mehreren Gesprächspartnern geäußerte Vermutung, das Gebäude sei über einen Erbfall an den Freistaat gekommen, bestätigt. Es handle sich um einen „Staatserbfall“ und es gebe ein „Nachlassinsolvenzverfahren“. „Zuständig ist das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg – Nachlassangelegenheiten“, teilt die Pressesprecherin mit. Weiter heißt es aber auch, dass der Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern nicht mit einer Verwertung beauftragt sei. Was nichts anderes bedeutet, als dass der Freistaat derzeit nicht versucht, das Gebäude über seinen Immobilienbetrieb auf dem Markt anzubieten.

Auch unsere Nachfrage beim Landratsamt führt zu dem gleichen Ergebnis. Wir werden an das Landesamt für Finanzen in Würzburg verwiesen.

Chams Landratsamt-Pressesprecher Michael Gruber schreibt auf unsere Anfrage zum Denkmal unter anderem: „Im Erbfall durch den Freistaat Bayern wird das Landratsamt Cham grundsätzlich nicht informiert. Eine Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde findet nur dann statt, wenn eine nach Denkmalschutzrecht erlaubnispflichtige Maßnahme geplant ist oder sich ein Kaufinteressent vorab über Nutzungsmöglichkeiten informieren möchte.“

Das wiederum lässt uns hellhörig werden, denn zwei Gesprächspartner hatten von einer Besichtigung des Hauses durch das Landesdenkmalamt und durch die Untere Denkmalbehörde Mitte dieses Jahres gesprochen. Also hat jemand Interesse an dem Gebäude.

Auf unsere weiteren Nachfragen antwortet das direkt betroffene Landesamt für Finanzen: „Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, ist aufgrund einer Zwangserbschaft Eigentümer der von Ihnen benannten Immobilie. In der Sache läuft allerdings ein Nachlassinsolvenzverfahren, so dass unsere Behörde aktuell keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Immobilie hat.“ Damit erfahren wir, dass der Freistaat tatsächlich Eigentümer ist, wie er aber mit seinem Eigentum verfahren will, ist noch offen, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Gebäude wiederbeleben

Das Landesdenkmalamt dagegen teilt mit, dass es durchaus Interesse an einer Nutzung des Gebäudes gibt. Hier heißt es in der Antwort auf unsere Anfrage: „Von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) können wir Ihnen hierzu mitteilen, dass das von Ihnen genannten Baudenkmal aktuell in der Hand des Freistaates liegt und Überlegungen zur Revitalisierung des Gebäudes im Raum stehen.“ Was mit Revitalisierung im Konkreten gemeint ist, bleibt allerdings offen.