Kündigung vor Chamer Gericht: Angestellte verpasst Fristen – Unternehmen muss 20.000 Euro zahlen

Von Theresa Baumann · 9. November 2025 um 05:00

„Ich glaube, mit einem Urteil wären Sie beide nicht zufrieden“, sagt Veit Zitzmann, Vorsitzender Richter des Arbeitsgerichts Cham. Für die Einigung nach einer Kündigung zwischen einem Steuerkanzlei-Chef und seiner ehemaligen Angestellten als Klägerin ist dieser Freitagvormittag bereits der dritte Anlauf.

Dass die ehemalige Angestellte wieder ins Büro der Steuerkanzlei zurückkehre, sei für keine der Parteien eine zukunftsorientierte Lösung, findet einer der Verteidiger. Und doch würde der Chef die Klägerin – falls er vor Gericht verliere – lieber zurücknehmen, als ihr eine Summe zur Entschädigung zu zahlen. Das machte er der Kammer deutlich. Einige seiner Angestellten hätten im Voraus aber bereits angekündigt: „Wenn die wieder zurückkommt, dann geh’ ich.“

Richter hofft auf Umdenken nach Unterbrechung

Gekündigt hatte der Chef der Kanzlei der Steuerfachangestellten, weil sie zu langsam arbeitete, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstieß und seiner Ansicht nach rassistische Äußerungen tätigte. Der Mann stellt klar: „Durch ihre Versäumnisse haben wir inzwischen 20.000 Euro Schaden genommen.“

Doch Nachgeben kommt auch für die ehemalige Angestellte nicht infrage. Sie besteht weiterhin auf eine geldliche Entschädigung. An diesem Punkt setzt die Kammer eine kurze Unterbrechung an: „Danach schauen wir, wie sie sich entscheiden werden“, sagt Richter Zitzmann.

Aber der ehemalige Chef der Angestellten lenkt nicht ein. Gut zehn Jahre hätte das Arbeitsverhältnis bestanden, sagt er. Dabei habe es des öfteren Probleme gegeben. „Es hat sich weiter und weiter hochgeschaukelt und wir mussten immer wieder Gespräche führen.“

Beklagter macht Verteidiger Vorwurf

Der Beklagte sieht in seiner Kündigung keinen Fehler. Eine Vereinbarung mit der ehemaligen Angestellten nennt er einen „Kuhhandel“. Er fragt: „Was hab ich denn falsch gemacht? Wenn es da nichts gibt, dann müsste ich doch Recht bekommen.“

Irgendwann müssen Sie beide über ihren Schatten springen.Verteidiger der Klägerin

Schließlich wirft er seinem wie auch dem Verteidiger der Gegenseite vor, die Beweisdokumente nicht eingehend genug geprüft zu haben. Doch diesen Vorwurf weist sein Verteidiger entschieden zurück: „Wir haben so oft telefoniert, da hätten wir eine Standleitung legen können, aber wir konnten für Sie beide keine Lösung herbeiführen.“

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Daran scheitert vorerst auch die Kammer des Arbeitsgerichts, die in allen Fällen zunächst versucht, eine Einigung herzustellen. Doch in der Verhandlung am Freitagvormittag war das Ende der Fahnenstange erreicht, wie es einer der beiden Verteidiger ausdrückt. „Irgendwann müssen Sie beide über ihren Schatten springen.“ Dazu setzte die Kammer nun einen weiteren Termin an.