Böllernde Jugendliche verbreiten Schrecken: Schwandorfer schlagen Alarm

Das Knallen von Feuerwerk und Böllern hört man normalerweise an Silvester. Im Schwandorfer Hochrainviertel und im Egelsee-Gebiet ist das Krachen nun auch unter dem Jahr zu hören. Anwohner konnten zuletzt im Stadtsüden mehrere jugendliche Gruppen beobachten, die vor allem abends Böller zündeten.
Zwei MZ-Leser, die anonym bleiben wollen, schlagen nun Alarm, denn nicht nur ihnen macht der Lärm zu schaffen, sondern auch Vierbeinern. Ein besorgter Bürger meldete sich bei der MZ per E-Mail. Ihm seien Jugendliche im Hochrainviertel aufgefallen, die grüppchenweise auch spätabends herumlungern würden. „Sehr ärgerlich und mehr als störend ist, dass immer wieder verbotenerweise Böller gezündet werden“, berichtete der Schwandorfer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will.
Hund zitterte und hatte Angst
Der Mann sorgt sich dabei auch um die Gesundheit seines Hundes. Er berichtete, dass sich kürzlich sein vierbeiniger Freund im Garten heftig erschrocken hätte, als mal wieder ein Böller flog. Die Folge: Der Hund habe sich nicht mehr hinausgetraut und sei zitternd neben seinem Herrchen auf der Couch gesessen. Für das Verhalten der Jugendlichen hat der Mann kein Verständnis: „Böllernde Halbstarke haben in einem Wohngebiet nichts verloren. Sie stören die Ruhe und machen den Tieren ohne Not und völlig sinnfrei Angst.“
Weiter sprach er auch das Feuerwerksverbot an und fragte sich, wie die Minderjährigen überhaupt an Böller kommen. „Ich hoffe, dass diese gefährliche Zündelei bald ein Ende hat, bevor noch etwas passiert“, zeigte sich der Bürger besorgt.
Zwei Kategorien von Feuerwerk
Die entscheidenden Vorschriften zum Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk sind in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz verankert. Demnach wird Feuerwerk in zwei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie F1 umfasst Feuerwerk, von dem eine sehr geringe Gefahr ausgehe. Es ist nicht laut und darf der Verordnung nach sogar in Wohnungen benutzt werden, wie beispielsweise Wunderkerzen oder ein Tischfeuerwerk. F1-Feuerwerk kann das ganze Jahr über gekauft werden. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen dieses abbrennen.
Zur Kategorie F2 gehört das klassische Silvesterfeuerwerk, das im Freien verwendet wird. In diese Kategorie fallen kleinere Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk. Sie fallen auch unter das sogenannte „Böllerverbot“. Derartige Pyrotechnik darf laut Sprengstoffgesetz nur an Erwachsene im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Zünden darf man es nur vom 31. Dezember bis 1. Januar, also an Silvester. Aber auch hier gibt es Grenzen. Solche Feuerwerkskörper dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden.
Auch an Halloween gab es Beschwerden
Wie Polizeioberkommissar Stefan Dirnberger von der Polizeiinspektion Schwandorf erklärte, ist das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb von Silvester eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz. Diese kann mit einem empfindlichen Bußgeld von 150 bis 200 Euro geahndet werden.
Dirnberger berichtete, dass es zuletzt im Schwandorfer Stadtgebiet und in Wackersdorf, auch an Halloween, zu mehreren Beschwerden gekommen sei wegen Böllern. Er erinnerte daran, dass der Besitz von Feuerwerkskörpern, die etwa von Silvester übrig geblieben sind, nicht strafbar ist. Das Anzünden dieser außerhalb der Silvesternacht ohne Erlaubnis jedoch schon: „Jugendliche haben aber schon immer mit Böllern gezündelt – das ist nichts Neues“, sagte der Beamte bei einem Vorort-Termin nahe der Dr.-Georg-Klitta-Straße in Schwandorf.
Denn einer anderen Spaziergängerin waren zuletzt im Egelsee-Gebiet ebenfalls Jugendliche aufgefallen. Eine Frau berichtete der MZ, dass sie drei Jungen auf einer Parkbank nahe der Dr.-Georg-Klitta-Straße gesehen haben will, die am frühen Abend Böller warfen. Die Teenager sollen sich unter ihren Kapuzen versteckt haben. „Ich hatte ein mulmiges Gefühl, als ich vorbeigegangen bin“, berichtete die Schwandorferin. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass sie eine derartige Beobachtung in ihrem Viertel machen konnte. „Hier reißen schön langsam Zustände ein, das ist einfach Wahnsinn.“
Müll bleibt einfach liegen
Ein weiterer Treffpunkt von jugendlichen Gruppen scheint das Areal hinterhalb des Aldi-Marktes an der Regensburger Straße zu sein. Anwohner, die den Rad- und Fußweg benutzen, der die Regensburger Straße mit der Heisenbergstraße verbindet, stolpern dort oftmals über leere Schachteln und Überbleibsel von Böllern. Auch ein Brandfleck ist auf der Straße zu sehen.

Nun will die Polizei handeln. Polizeioberkommissar Dirnberger versicherte, dass seine Dienststelle zusammen mit dem Ordnungsamt und der Sicherheitswacht Präsenz zeigen werde. Man könne aber nicht überall gleichzeitig sein, schränkte der Beamte ein.
Daher sei man auch auf die Mithilfe der Anwohner angewiesen. Gerade in der Nachbarschaft könne mit einer vernünftigen Sozialkontrolle viel erreicht werden. „Wenn man die Eltern der Jugendlichen zum Beispiel kennt, kann man auf diese zugehen und sie auf das Fehlverhalten ihrer Kinder aufmerksam machen“, riet Dirnberger.
So ist die Rechtslage
• Kategorien: Feuerwerk wird nach seiner Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Es gibt F1 und F2.
• F1: Von diesem Feuerwerk geht eine sehr geringe Gefahr aus. Es ist nicht laut und sogar in Wohnungen benutzbar, wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Das F1-Feuerwerk kann das ganze Jahr über gekauft werden. Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren dürfen dieses benutzen.
• F2: Zu dieser Kategorie gehört das typische Silvesterfeuerwerk, das im Freien verwendet wird. Kleinere Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk sind vom „Böllerverbot“ betroffen. Verkauft werden darf es nur an Erwachsene und auch nur im Zeitraum von 29. bis 31. Dezember. Es darf auch nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Verboten ist Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.