Geplanter Funkmast in Bodenwöhr sorgt weiter für Frust: Betreiber erklärt sich

Der mittlerweile genehmigte Standort für einen neuen Funkmast kommt bei Anwohnern in Blechhammer (Landkreis Schwandorf) nicht gut an. Die Gemeinde hat inzwischen das Verwaltungsgericht eingeschaltet. Eine schnelle Lösung des Konflikts ist derzeit nicht in Sicht – der Bauherr, die Deutsche Funkturm GmbH, will vom Standort nahe der Wohnbebauung nicht abrücken.
Video Stand Dezember 2024
Offiziell nahm der Konflikt im Frühjahr 2025 seinen Lauf, als der Bauantrag für einen rund 50 Meter hohen BOS-Digitalfunkmasten auf der Tagesordnung des Bodenwöhrer Gemeinderats auftauchte. Der Mast wird vor allem für Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettungsdienst gebraucht.
Der geplante Standort befindet sich westlich von Blechhammer, rund 100 Meter entfernt von der Straße Im Kugelschlag – und damit laut Bodenwöhrs Bürgermeister Georg Hoffmann (CSU) „sehr sehr nah dran an der Wohnbebauung“ und darüber hinaus „mitten in einem Waldstück“. Dieses befindet sich im Besitz der Bayerischen Staatsforsten.
Anwohner haben Angst um ihre Gesundheit
Der Gemeinderat hat sich daraufhin in großer Einigkeit gegen diesen Standort ausgesprochen. Der Rathauschef erklärt, bei den Blechhammer Bürgern seien die Sorgen wegen des Vorhabens groß. „Viele Anwohner haben gesundheitliche Bedenken“, sagt Hoffmann.
Einige seien auch der Meinung, dass der Wald schützenswert sei und durch Rodungen unnötig Flächen verbraucht würden. Allerdings, so betont der Bürgermeister weiter, sei man bei der Gemeinde nicht grundsätzlich gegen den Bau des Masten, denn in Sachen Behördenfunk gebe es im Raum Bodenwöhr tatsächlich eine bekannte Versorgungslücke. So sei es beispielsweise in Blechhammer stellenweise nicht möglich, Feuerwehreinsatzkräfte mittels Funkpieper zu alarmieren.
Bodenwöhrs Bürgermeister ist verärgert
Deshalb habe die Gemeinde der Deutsche Funkturm GmbH in zwei Stellungnahmen zum Bauantrag vorgeschlagen, den Standort des Masts zu verschieben, und zwar um rund 100 Meter weiter in Richtung Westen – und damit zumindest ein Stück weiter weg von der Wohnbebauung. Doch damit habe man beim Unternehmen kein Gehör gefunden, ärgert sich Hoffmann. Man habe „keine fundierte technische Begründung gehört“, warum eine Verlegung nach Westen keine Option sei. „Man hat uns mitgeteilt, dass sie es einfach nicht machen.“
Bei unserer Suche nach einem geeigneten Standort wurden mehrere Alternativen im Suchbereich überprüft, jedoch ohne Erfolg. Daher fiel die Wahl auf den nun gewählten StandortLena Naber, Pressesprecherin der Deutsche Funkturm GmbH
Auch vom Landratsamt Schwandorf ist der Bürgermeister enttäuscht. Die Bedenken aus Bodenwöhr seien dort ignoriert worden. „Das Landratsamt hat einfach die Baugenehmigung ausgesprochen und nicht mit uns geredet“, so Hoffmann. Deshalb habe man als einzigen Weg den Gang vors Verwaltungsgericht gesehen.
Landratsamt: Anlage war am geplanten Standort genehmigungsfähig
Das Landratsamt äußerte sich auf Nachfrage der Mittelbayerischen zum Baugenehmigungsverfahren in Sachen Funkmast nur knapp. Man überprüfe „alle öffentlich-rechtlichen Belange, die im jeweiligen Prüfungsumfang enthalten“ seien. „Die Prüfung umfasst dabei selbstverständlich auch Vorbringungen der Gemeinde und der unmittelbaren Nachbarschaft“, teilte Landratsamtssprecher Manuel Lischka mit. Der Bauantrag sei am geplanten Standort aber genehmigungsfähig gewesen – weshalb die Genehmigung von der Kreisverwaltung auch zu erteilen gewesen sei.
Doch warum ist die Deutsche Funkturm GmbH nicht auf den Wunsch nach Verschiebung in Richtung Westen eingegangen? „Bei unserer Suche nach einem geeigneten Standort wurden mehrere Alternativen im Suchbereich überprüft, jedoch ohne Erfolg. Daher fiel die Wahl auf den nun gewählten Standort“, kommentierte Pressesprecherin Lena Naber.
Verschiebung nach Westen abgelehnt
Der Standort für einen Mobilfunkmast müsse in erster Linie funktechnisch geeignet sein, um das Versorgungsziel im gewünschten Gebiet erreichen zu können. „Dazu ist es unter anderem wichtig, dass der Standort möglichst nah am zu versorgenden Gebiet liegt“, so Naber weiter. „Die Verschiebung des Masts weiter nach Westen lehnen wir ab, da durch diese ein weiteres Eindringen in Erholungs- und Schutzgebiete bedingt wäre, was wir vermeiden möchten.“
Die Unternehmenssprecherin weist zudem darauf hin, dass man bereits im November 2019 die Gemeinde Bodenwöhr über das Bauvorhaben informiert habe. „Leider wurden uns seitens der Gemeinde keine Liegenschaften im definierten Suchgebiet angeboten“, so Naber.
Schwierige Entscheidung
Was also tun – vor allem angesichts der Lücke im Netz und draus resultierender möglicher Schwierigkeiten für Feuerwehren und Rettungsdienste? „Für uns sind die Belange des Behördenfunks wichtig“, sagt der Rathauschef. In der nächsten Woche werden die Fraktionssprecher des Gemeinderats nochmals zusammenkommen. „Es kann sich jeder nochmal Gedanken machen“, so Hoffmann.
Wenn die Fraktionen, die bisher einhellig gegen den angebotenen Standort gewesen seien, ihre Meinung mittlerweile geändert hätten, „dann kann man die Klage gern zurücknehmen. Aber das ist keine leichte Entscheidung“, lautet das Fazit des Rathauschefs.