Freispruch am Chamer Amtsgericht: 20-Jährige hatte Ex-Freund wegen Vergewaltigung angezeigt

Die objektive Beweislage dürftig, die Aussagen der Geschädigten zumindest seltsam: So blieb dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Dr. Thomas Strauß nichts anderes übrig, als einen 21-jährigen Versicherungsvertreter freizusprechen. Angeklagt war er wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung – und wegen Körperverletzung, wofür er dann doch eine Geldbuße kassierte.
Angezeigt hatte den jungen Mann seine Ex-Freundin, eine knapp 20-jährige Zahnarzthelferin. Etwa zwei Jahre waren die beiden zusammen – mit sehr schwankenden Gefühlsregungen zwischen Zuneigung und Hass, wie alle zugaben –, als das Mädchen Ende 2022 die Beziehung beendete und ein Kontaktverbot erwirkte. Dennoch suchte ihr Ex – damals ein 19-jähriger Heranwachsender – immer wieder das Zusammentreffen.
Das Mädchen ließ sich offenbar öfter darauf ein, sogar bei ihm zu Hause in dessen Elternhaus. Auch an jenem Vormittag im Dezember 2023, „in der Zeit zwischen dem 18. und 22.“, wie es in der Anklageschrift hieß, war die junge Frau wieder beim Angeklagten in seinem Zimmer war, „um sich mal richtig auszusprechen und das Verhältnis zu klären“, wie sie sagte. Beide seien auf der Bettkante gesessen, er habe sie in ein Gespräch verwickelt und dabei die Oberschenkel oder das Gesäß gestreichelt. Sie habe öfter seine Hand weggeschubst und gesagt, sie wolle das nicht. Dann habe er ihren Oberkörper aufs Bett gedrückt, ihre Hände über ihrem Kopf mit der linken Hand fixiert, mit seiner rechten ihre und seine Hose aufgemacht und habe sie – obwohl sie gerufen habe, er soll damit aufhören – vergewaltigt.
Der Angeklagte äußerte sich zu diesem Vorwurf nicht. Seine Eltern erzählten, der Vater habe das Mädchen an Heiligabend, an dem die junge Frau Geburtstag hat, auf ihren Wunsch hin abgeholt, sie sei gleich im Zimmer des Sohnes mit diesem verschwunden.
Ein Foto aber, das die Freundin der Geschädigten auf ihrem Handy hatte, zeigte die beiden jungen Frauen an besagtem 24. Dezember exakt zu der Uhrzeit bei ihr zu Hause, zu der die 20-Jährige bei der Familie des Angeklagten gewesen sein sollte. Von dem angeblichen sexuellen Übergriff ihres Sohnes ein paar Tage zuvor wollten die beiden nichts mitbekommen haben, obwohl der Vater betonte, dass man im Wohnzimmer, das neben dem Zimmer des Sohnes liegt, öfter das Pärchen streiten hörte.
Der Vater und die Freundin der Zahnarzthelferin drängten diese, den Angeklagten anzuzeigen. Ihrer Freundin gegenüber sprach die junge Frau angeblich von einer „Vergewaltigung“ – bei der Polizei sagte die Bekannte aus, die 20-Jährige sei von ihrem Freund bedrängt worden und habe dann Ja zum Beischlaf gesagt. Das ist juristisch etwas anderes als eine Vergewaltigung. Welches Druckmittel der junge Mann zum „Überredung“ verwendete, wurde nicht klar. Von einem Foto mit entblößter Brust auf dessen Handy war die Rede – das aber war nicht mehr auffindbar. Das Handy der Zahnarzthelferin soll einen Tag vor der Anzeige bei der Polizei am 30. Dezember kaputt oder verloren gegangen sein.
Das Mobiltelefon des jungen Mannes wurde zwar beschlagnahmt, dieser rückte aber das Codewort zur Öffnung der Speicherdaten nicht heraus. Trotzdem konnte ein Teil der Daten ausgelesen werden. Und siehe da, der Knabe war in Drogengeschäfte verwickelt, und offenbar auch seine Ex-Freundin. Zu den Anklagepunkten der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung konnte jedoch nichts gefunden werden.
Dr. Strauß erklärte in der Urteilsbegründung, warum eine Verurteilung nicht möglich sei. So sei die junge Frau nach dem angeblichen Vorfall weder ins Krankenhaus, um eine Vergewaltigung nachweisen zu lassen, noch zur Polizei. Bei einer späteren Untersuchung der Frau wurden keine Hinweise auf eine körperliche Verletzung gefunden. Außerdem hätte sie, wenn sie keinen Kontakt zum Angeklagten hätte haben wollen, seine Handynummer sperren oder das zurückgezogene Kontaktverbot wieder erwirken können. Stattdessen sei sie immer wieder mit zu ihm nach Hause. Seltsam auch, dass sie sich knapp zwei Wochen nach der angeblichen Vergewaltigung weder an das Datum noch den Wochentag erinnerte. Weitere Ungereimtheit: Mitten unter der Woche seien weder sie noch ihr Ex am Vormittag in der Arbeit oder der Schule gewesen.
Ein weiterer Anklagepunkt brachte dem 21-Jährigen jedoch eine Geldbuße ein. Im Frühjahr war es zu einer Körperverletzung auf einem Parkplatz beim Regentalcenter in Cham gekommen. Da saß ein junger Mann mit seiner Freundin im Auto, als der Angeklagte heranschlenderte und zu ihm sagte: „Ej, du bist ja der Coolste, der Schönste ...“ Der Fahrer antwortete mit einer nicht druckreifen Aufforderung, worauf ihm der Angeklagte zwei- oder dreimal mit der Faust ins Gesicht schlug, so dass neben einer Platzwunde auch eine abgebrochene Zahnwurzel die Folge war.
Der Verteidiger sprach von einer Provokation seines Mandanten durch den derben Spruch des Geschlagenen, doch machte der Richter klar, dass der Angeklagte ja zuvor den anderen provoziert habe. Zwei Monatsgehälter, 1800 Euro, muss er als Geldbuße zahlen und einen sozialen Trainingskurs absolvieren, um seine Überheblichkeit abzubauen. Übrigens sah das Gericht nicht ein, bei dem Heranwachsenden das Jugendstrafrecht anzuwenden, wie es die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe angeraten hatte, da der Angeklagte ja noch bei den Eltern wohnt und mangels Mithilfe im Haushalt wohl nicht selbstständig sei. Es beurteilte ihn als Erwachsenen, schließlich habe er seine Ausbildung abgeschlossen, habe Abitur, mache Musik...