Mitten am Tag aus dem Verkehr gezogen: Bekiffte Chamer müssen mit harten Strafen rechnen

Von Tanja Fenzl · 7. Oktober 2025 um 11:10

Zwölf Drogenfahrer sind innerhalb von nur drei Tagen bei Kontrollen in Cham und Roding aus dem Verkehr gezogen worden. Am helllichten Tag, zwischen 10 und 16 Uhr setzten sich die vorwiegend jungen Fahrer bekifft hinters Steuer oder aufs Moped. Über die Menge der registrierten Drogenfahrten wundern sich unter der Hand sogar altgediente Polizisten aus der Region. Das Polizeipräsidium Regensburg versucht sich an Antworten für den überwältigenden „Fahndungserfolg“ im Landkreis Cham.

Die Teillegalisierung von Cannabis, die als Nicht-Aprilscherz am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, hat nach Ansicht von Polizeisprechern der Region bestimmt damit zu tun, dass sich Fahrer offenbar recht sicher damit fühlen, nach dem Drogenkonsum am Straßenverkehr teilzunehmen. Das Gesetz erlaubt in gewissem Rahmen den Besitz, den Anbau und den Konsum von Cannabis durch Erwachsene ab 18 Jahren. Der Grenzwert für Autofahrer liegt seitdem bei einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm – statt vorher 1 Ng. „Was viele Konsumenten vielleicht nicht so auf der Rechnung haben, ist, dass sich Cannabis recht unregelmäßig im Körper abbaut“, sagt ein Sprecher der Polizei Bad Kötzting. Die hat im Gegensatz zu den Rodinger und Chamer Kollegen in den vergangenen Wochen keine speziellen Drogenkontrollen gemacht, aber auch dort weiß man: „Drogenfahrten haben seit der Legalisierung tendenziell deutlich zugenommen.“

THC baut sich nur recht langsam im Körper ab

Wenn jemand am Nachmittag des einen Tages mit einem hohen THC-Wert im Blut erwischt werde, bedeute das eben nicht, dass er erst kurz vorher oder möglicherweise am Vorabend eine Haschischzigarette geraucht hat. Der Betreffende kann auch Tage vorher Cannabis konsumiert haben, so der Polizeisprecher. Anders beim Alkohol, wo mit Hilfe einer Faustregel zumindest grob errechnet werden kann, wie schnell Alkohol im Blut abgebaut wird. „Es ist aber durchaus auch möglich, dass die Drogen am gleichen Tag konsumiert wurden. THC wird anders als Alkohol nicht linear abgebaut, sondern lagert sich im Fettgewebe ein und wird langsam wieder freigesetzt. Deshalb kann THC bis zu mehreren Tagen im Blut nachweisbar sein“, heißt es dazu auch beim Polizeipräsidium. Bei der Polizei Bad Kötzting räumt man ein: Das Thema sei generell „schwierig“, weil die Gesellschaft recht gespalten sei, wenn es um die Freigabe von Drogen gehe.

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Gar nicht so einfach ist es außerdem für die Kontrolleure, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Merkmale, die auf möglichen Drogenkonsum hinweisen, sind von Person zu Person verschieden. Der eine hat verengte oder erweiterte Pupillen, der andere wirkt schläfrig und deutlich verlangsamt in seinen Reaktionen, der nächste nuschelt, wieder ein anderer geht unsicher oder fährt Schlangenlinien. Ein Polizeisprecher: „Nicht jeder Mensch ist eben gleich.“

Polizeibeamten sollen Drogenfahrer erkennen

Die Polizeibeamten werden darin geschult, ungewöhnliches Verhalten zu erkennen. Ein klares Ergebnis bringt letztlich nicht einmal der Schnelltest, der vor Ort bei der Kontrolle mit einer Urinprobe durchgeführt wird, sondern nur eine Blutuntersuchung. „Der Drogenschnelltest kann Substanzen wie Cannabis, aber auch härtere Drogen, wie Methamphetamin oder Kokain erkennen. Nur durch das Blutgutachten kann geklärt werden, um welche Substanz es sich genau handelt“, erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Regensburg.

Die meisten, die bei den Kontrollen erwischt werden, haben erfahrungsgemäß Cannabis konsumiert. „Ab und an haben Fahrer aber auch härtere Drogen genommen“, weiß ein Sprecher der Chamer Polizei. Wie eine 40-jährige Frau, die am 22. September bei Roding-Altenkreith am Steuer erwischt wurde. Ein Schnelltest reagierte auf Kokain. Entsprechend dem durchschnittlichen Userverhalten seien die Drogenfahrer zumeist allerdings eher in der Altersgruppe U30 zu finden. „Ein 50-Jähriger trifft sich für gewöhnlich eher nicht mit Gleichgesinnten und sagt: Das probieren wir jetzt mal aus“, sagt ein Polizeibeamter.

Ein Schnelltest zeigt, ob der Fahrer Drogen konsumiert hat. Für einen genauen, vor Gericht belastbaren Wert werden positiv getestete Fahrer zu einer Blutprobe gebeten. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Auffällig: Die Verkehrsunfallstatistik der Oberpfalz zeigt, dass 2024 bei 65 Verkehrsunfällen die Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln standen – ein Anstieg von 12,1 Prozent zum Vorjahr.

Mehr Drogenfahrten

Dass das neue Cannabis-Gesetz im April vergangenen Jahres auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hatte, kann zumindest an folgenden Zahlen hergeleitet werden: Während in den Monaten Januar bis März acht Verkehrsunfälle registriert wurden, bei denen der Unfallverursacher unter dem Einfluss von Cannabis stand, waren es in den Monaten April bis Dezember 37 Verkehrsunfälle. Der Monatsdurchschnitt stieg in der Oberpfalz von 2,7 auf 4,1. Das Polizeipräsidium leitet daraus einen Zusammenhang mit der Gesetzesänderung her.

Auch bei den festgestellten sogenannten „folgenlosen“ Drogenfahrten wurden oberpfsalzweit 1307 Verkehrsteilnehmer zur Anzeige gebracht, ein Anstieg von 149 Delikten im Vergleich zum Vorjahr. Im Landkreis Cham wurden vergangenes Jahr 232 Drogenfahrten registriert. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum stellte die Polizei 281 Alkoholfahrten fest.

Fatale Folgen: Hunderte Euro Strafe und Führerscheinentzug

Bekifft am Steuer? Das ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Auch ohne ausdrücklich erwähnte Ausfallerscheinungen kommt es den Fahrer ziemlich teuer zu stehen, wenn er mit mehr als 3,5 Ng THC im Blut erwischt wird: 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind die Folge der Ordnungswidrigkeit. Fatal wird es dann, wenn ein Polizeibeamter Auffälligkeiten beanstandet. Dann gilt: Der Fahrer wird als fahruntüchtig eingestuft, der Vorfall wird zum Staatsanwalt gebracht. Sehr häufig wird der Führerschein umgehend eingezogen, ein Strafverfahren eingeleitet, eine MPU angeordnet.

Kontroverse Drogendiskussion auch im Landkreis: Ein Rodinger kann sich mit den Kontrollen nicht so einfach abfinden. „Wenn jemand medizinisches Cannabis nimmt, darf er doch auch Auto fahren. Und wer kontrolliert, ob jemand bestimmte Medikamente eingenommen hat, mit denen man eigentlich auch nicht Autofahren dürfte?“ Im Übrigen sei es nicht zumutbar, dass sich die kontrollierten Autofahrer für den freiwilligen Urintest nur schnell hinter ein Bushäuschen stellen mussten. „Wo bleibt da die Privatsphäre?“