Parfüm-Klau eskalierte: 28-Jähriger aus dem Kreis Kelheim attackiert Ladendetektiv

Von Andreas Loscher · 28. September 2025 um 19:00

Parfüm-Diebstahl endet mit Faustschlägen und Würgegriff: Ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim musste sich vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten, nachdem er bei einem Ladendiebstahl brutal auf einen Detektiv losgegangen war.

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Er kam zum Prozess in kurzer Hose, Fußfesseln und begleitet von zwei Justizbeamten, die ihn aus der benachbarten JVA abholten: Ein Syrer aus dem Landkreis Kelheim musste sich am Amtsgericht Regensburg wegen zweier Diebstähle und einer brutalen Attacke auf einen Ladendetektiv verantworten. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den mehrfach vorbestraften Mann zu einem Jahr Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung.

Weil der Angeklagte nur wenig bis gar kein Deutsch sprach, wurde der gesamte Prozess über eine Dolmetscherin geführt. Bereits drei Vorstrafen stehen in der Akte des Syrers. Selbst eine frühere Haftstrafe habe ihn nicht von erneuten Straftaten abgehalten, betonte die Staatsanwältin während des Prozesses.

Spielsucht als Grund?

Zur Verhandlung standen zwei Vorfälle. Der schwerwiegendere ereignete sich im Oktober 2022 in einer Regensburger Drogeriekette: Gemeinsam mit seinem Bruder soll der Angeklagte dort gezielt Parfüms im Wert von über 650 Euro in eine Tasche gepackt und ohne zu bezahlen das Geschäft verlassen haben. Ein Ladendetektiv, der den Diebstahl beobachtet hatte, stellte den Bruder.

Laut Anklage kam der Angeklagte seinem Bruder zu Hilfe. Nachdem sich dieser befreien wollte, soll der Angeklagte den Ladendetektiv von hinten gepackt, ihn gewürgt und ihm mit der Faust geschlagen haben. Erst mit Hilfe eines Zeugen konnten die beiden Täter bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.

Der Detektiv erlitt laut Anklage Verletzungen an Rücken, Hand und im Halsbereich. Ob es sich bei der Tat um einfachen oder bereits um räuberischen Diebstahl handelte, war ein zentraler Punkt der Verhandlung.

Weniger gewalttätig verlief ein weiterer Vorfall fast genau ein Jahr später in Abensberg: Im Oktober 2023 soll der Angeklagte in einem Modegeschäft zwei hochwertige Jacken übereinander gezogen und zusätzlich ein Paar Sneaker in einer Tasche verstaut haben. Als eine Verkäuferin ihn aufforderte, zu bezahlen, rannte er davon. Ein Passant versuchte noch, ihm vergeblich ein Bein zu stellen. Die Polizei konnte den Angeklagten jedoch wenig später identifizieren. Die Ware im Wert von 569 Euro, wurde sichergestellt, soll jedoch verschmutzt gewesen sein. Ob sie noch verkäuflich war, blieb unklar.

„Das Urteil heißt nicht, dass Sie jetzt einen Freifahrtschein haben

Richter Anton Kreuzer

Verteidiger Julian Wunderlich versuchte, das Verhalten seines Mandanten mit dessen Spielsucht zu erklären. In einer Erklärung ließ der Angeklagte mitteilen, er sei seit zehn Jahren spielsüchtig, habe hierzulande bereits in zahlreichen Spielhallen Hausverbot und sei deshalb sogar öfter nach Tschechien gefahren. „Am Monatsende war das Geld immer weg“, hieß es. Aus dieser Not heraus seien die Diebstähle begangen worden.

In Syrien habe der Angeklagte im Familienbetrieb als Metzger gearbeitet, in Deutschland sei er bis auf zehn Monate fast durchgehend arbeitslos gewesen. Aktuell hoffe er auf eine Anstellung bei BMW. „Es tut mir alles furchtbar leid“, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger ausrichten.

Für die Staatsanwältin überwogen trotz dieser Umstände die Vorstrafen und die Gewaltanwendung. Insbesondere der Würgegriff sei schwerwiegend: „Das ist eine sensible Stelle.“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat – ausgesetzt zur Bewährung.

Der Verteidiger argumentierte dagegen, sein Mandant habe durch ein umfassendes Geständnis zur Verfahrensabkürzung beigetragen. Zudem habe er bereits einen Monat in Haft gesessen – „ein kalter Entzug“, wie er es bezüglich der Spielsucht nannte. Eine Geldstrafe sei angesichts der Mittellosigkeit nicht sinnvoll; stattdessen schlug er gemeinnützige Arbeit vor.

Nach kurzer Beratung verkündete Richter Anton Kreuzer das Urteil. Wegen Diebstahls mit gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit, sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Eine deutliche Mahnung

Ob der Angriff auf den Detektiv der Beutesicherung galt oder nur dem Bruder zur Flucht verhelfen sollte, ließe sich nicht zweifelsfrei klären. Dennoch fand der Richter klare Worte: „Schläge und Würgen sind keine angemessene Reaktion.“ Das Geständnis wurde strafmildernd gewertet.

Zum Schluss wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten: „Das Urteil heißt nicht, dass Sie jetzt einen Freifahrtschein haben. Für Sie selbst und für die Gesellschaft wäre es am besten, wenn Sie sofort mit den Arbeitsstunden anfangen, damit Sie nicht wieder auf dumme Gedanken kommen.“

Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde damit sofort rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal wurden dem Angeklagten die Fußschellen abgenommen. Er verließ den Saal als freier Mann.