„Sie sah aus wie Rumpelstilzchen“: Bleibt mutmaßliche Brandstifterin in Psychiatrie?

Von Petra Schlierf · 23. September 2025 um 18:00

Hat eine Neumarkterin Ende Dezember 2024 mehrere Menschen in Gefahr gebracht, indem sie Feuer legte? Diese Frage muss seit Dienstag das Landgericht Nürnberg-Fürth klären. Weil die Frau zur Tatzeit möglicherweise nicht wusste, was sie tat, geht es nicht um Strafe, sondern eine mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

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Es ist der 29. Dezember vergangenen Jahres. Gegen 19.45 Uhr ist es längst dunkel. Viele Menschen sind zu Hause an diesem Sonntag zwischen den Jahren, verbringen Zeit mit ihrer Familie. Auch in dem Wohnblock in der Seelstraße bereiten sich 33 Bewohner auf einen ruhigen Abend vor, als die Beschuldigte beschließt, im Wohnzimmer ein Feuer zu entfachen.

Davon jedenfalls geht die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag aus, der im Sicherungsverfahren in etwa der Anklage im Strafverfahren entspricht. Die 45-Jährige soll zunächst weitere brennbare Gegenstände wie Textilien und Papier in das Feuer am Boden geworfen haben und dann selbst auf den Balkon ihrer Wohnung im dritten Stock des Wohnblocks gegangen sein.

Ich habe zuerst an ein Adventsgesteck gedacht, das brennt. Aber dann habe ich gesehen, dass die Frau immer mehr Sachen ins Feuer wirft

Aussage einer Zeugin der Tat

Derweil entwickelten sich im Wohnzimmer massive Rauchmengen – und eine brenzlige Situation für die vielen Nachbarn. Die Frau habe billigend in Kauf genommen, dass das Feuer auf das übrige Gebäude übergreife, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor.

Das konnte die Feuerwehr glücklicherweise verhindern, auch alle Bewohner wurden rechtzeitig evakuiert. Nur die Beschuldigte selbst erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Dennoch handelt es sich um einen Fall von schwerer Brandstiftung, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, geht aber von vornherein nicht davon aus, dass die Frau schuldfähig ist.

Sie leide an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Das Unrecht der Tat habe sie nicht erkennen können. Eine Bestrafung kommt daher nicht in Frage. Die Staatsanwaltschaft hatte daher ein Sicherungsverfahren beantragt.

Es läuft ganz ähnlich ab wie ein Strafverfahren. Die zentrale Frage ist, ob von der beschuldigten Person eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Am Ende wird – mangels Schuld – keine Strafe verhängt, sondern eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung verordnet. Das kann zum Beispiel die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen, psychiatrischen Klinik sein.

Beschuldigte derzeit in forensischer Psychiatrie untergebracht

Dies ist auch das Ziel der Staatsanwaltschaft im Fall der Neumarkterin. Schon seit dem Tag nach der Tat ist sie in einer forensischen psychiatrischen Klinik in Niederbayern untergebracht. Am ersten Tag der Verhandlung wirkt die zierliche Frau mit den kurz geschorenen Haaren ruhig, zurückhaltend, spricht leise und langsam und ist sichtlich bemüht, der 2. Strafkammer um Vorsitzenden Richter Claas Werner ihre Sicht auf die Welt zu erklären.

Auf einem Glastisch habe sie das Feuer entfacht, um Dinge zu verbrennen. „Ich wollte mit der Vergangenheit abschließen.“ Alte Zeugnisse seien zum Beispiel ins Feuer gewandert, oder auch Fotos. Ob das an jenem Abend war oder bei ähnlichen Aktionen dieser Art, weiß sie nicht mehr. „Es war eine Art Ritual“, erklärte ihr Verteidiger Jonas Haardt. Doch dieses Mal lief die Sache aus dem Ruder. Als sich das Feuer auch mit einem Teppich nicht ersticken ließ, sondern nur noch größer wurde, sei sie durch ein offenes Fenster auf den Balkon geflüchtet.

Das Treppenhaus war so verraucht, dass man wie gegen eine Wand gelaufen ist.

Ein Polizist der Polizei Neumarkt, der beim Brand im Einsatz war

Zeitgleich passierten um die Frau herum mehrere Dinge: Eine Frau, die im Haus gegenüber zu Besuch ist, bemerkt, was bei der 45-Jährigen vor sich geht. „Ich habe zuerst an ein Adventsgesteck gedacht, das brennt. Aber dann habe ich gesehen, dass die Frau immer mehr Sachen holt und ins Feuer wirft.“ Die Flammen seien immer höher geworden, ihre Sorge immer größer.

Die Zeugin, eine zurückhaltende Rentnerin, die sich scheinbar ungern in das Leben anderer einmischt, sagt es ungern, aber: „Sie hat mich fast an Rumpelstilzchen erinnert, wie sie ums Feuer gehüpft ist.“ Ihr Lebensgefährte alarmierte den Hausmeister, sie machte Fotos von der Szene.

Hausmeister alarmierte Polizei

Der Hausmeister machte sich derweil sofort auf den Weg, setzte parallel einen Notruf ab. Eine Polizeistreife ist als erste vor Ort und kämpft sich durchs Treppenhaus nach oben. Schon ein Stockwerk unter der Etage, wo es gebrannt hat, ist der Rauch so dicht, dass man „wie gegen eine Wand“ laufe, schilderte einer der Polizisten. Er und sein Kollege müssen sich darauf beschränken, die übrigen Bewohner zu evakuieren. Um die oberen Wohnungen kümmert sich wenig später die Feuerwehr. Per Drehleiter werden Menschen gerettet, auch die 45-Jährige.

Hätte die Feuerwehr nicht rechtzeitig eingegriffen, Zeugen den Brand nicht so schnell entdeckt, hätte für viele Menschen Lebensgefahr bestanden, stellt ein LKA-Gutachten fest. Der Beschuldigten tue das alles schrecklich leid, beteuerte sie. Nie habe sie andere in Gefahr bringen wollen.

Beschuldigte hat lange Leidengeschichte hinter sich

Die Frau leidet seit Jahrzehnten unter schweren psychischen Erkrankungen. Sie weiß selbst nicht mehr genau, wann und wie oft sie in psychiatrischen Kliniken war. 1999 fing alles an. Fast jedes Jahr zwingt sie ihr Zustand mindestens einmal zu einem Klinikaufenthalt, berichtete ihre Betreuerin, denn: „Wenn sie ihre Medikamente nicht nimmt, sind die Psychosen sehr stark.“ Sie werde dann aggressiv, schreie herum, sei ihr gegenüber aber nie handgreiflich geworden.

Das war aber längst nicht immer so. Details dazu werden noch beleuchtet werden. Drei Verhandlungstage sind angesetzt, eine Entscheidung könnte aber bereits am Mittwoch ergehen.