Zwist um Garagen in der Ulrichstraße geht weiter

Von Wolfgang Abeltshauser · 21. September 2025 um 15:00

Es bleibt dabei: Es gibt im Abensberger Bauausschuss keine Mehrheit für das Vorhaben, in der ehemaligen Apotheke in der Ulrichstraße im Erdgeschoss eine Garage zu platzieren. Aber trotzdem könnte der Antragsteller Recht bekommen.

Die Bauvoranfrage dazu war erneut Thema im Gremium. In der Abstimmung votierten fünf Gremiumsmitglieder dafür, fünf dagegen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Das so genannte gemeindliche Einvernehmen bleibt dem Projekt also weiter versagt. Allerdings gibt es mittlerweile ein Schreiben aus dem Landratsamt, in dem die dortige Baubehörde erklärt, man halte das Bauvorhaben für genehmigungsfähig.

Das Vorhaben entwickelt sich langsam zur unendlichen Geschichte: Bereits 2021 lag die Bauvoranfrage wie berichtet auf dem Tisch des Gremiums. Schon damals gab es keine Zustimmung. Er widerspreche den Zielen der Altstadtsanierung. Wohnen und Einzelhandel sind bekanntlich die gewollten Nutzungsformen in der Altstadt. Deshalb hat der Stadtrat im April einen Bebauungsplan Altstadt aufgestellt und eine Veränderungssperre verhängt, um in Zukunft für solchen Fragen konkrete Vorgaben zu haben. Darauf verwies Bürgermeister Bernhard Resch (Landwähler Offenstetten) auch diesmal. Allerdings gehe das Landratsamt davon aus, dass die Sperre in diesem Fall nicht anzuwenden ist.

Abensberger entschied sich für Klageweg

Der Bauausschuss hatte schon im Mai seine Zustimmung verweigert, als die Bauvoranfrage ebenso auf der Tagesordnung war. Das geschah deshalb: Das Landratsamt hatte die Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021 abgewiesen, der Antragsteller hatte daraufhin dagegen am Verwaltungsgericht Regensburg Einspruch erhoben. Von dort habe nun wiederum das Landratsamt erfahren, dass seitens des Gerichts Zweifel bestünden, dass die Ablehnung rechtmäßig sei. Ein Urteil sei aber keines ergangen.

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Nun wollte das Landratsamt den Fall neu bewerten und forderte erneut eine Stellungnahme der Stadt ein, die mit dem Beschluss im Mai gegeben wurde. Jetzt kam als Antwort aus Kelheim, dass man jetzt die Bauvoranfrage als genehmigungsfähig ansehe und gegebenenfalls das fehlende Einvernehmen der Stadt ersetzen werde.

In der Debatte im Gremium ergriff zuerst Sebastian Kneitinger (CSU) das Wort: Er wolle der Bauvoranfrage zustimmen. Es gebe jetzt eine eindeutige Stellungnahme aus dem Landratsamt. „Außerdem kann ich das Anliegen des Antragstellers nachvollziehen.“ Wenn man in der Altstadt wohnen wolle, benötige man eben auch Stellplätze für die Autos. Sicherlich sei es ein Anliegen der Kommune, vor allem Wohnen und Einzelhandel zu realisieren: „Aber was ist denn in Wirklichkeit in den vergangenen Monaten gekommen: ein Goldankauf, ein Automatenladen, ein Tattoostudio.“ Er stellte in den Raum, ob dann nicht die Garage für einen Anwohner die bessere Variante wäre.

Bernhard Resch befürchtet einen Dammbruch

Dagegen argumentierte der Bürgermeister, dass es einen Dammbruch geben könne, stimme man hier jetzt den Garagen zu. Laut Dagmar Kellner (fraktionslos) und David Haller (Grüne) gebe es mittlerweile Kompromissvorschläge des Antragstellers im Bezug auf die Fassadengestaltung. „Ich finde diese Gestaltung schön“, sagte Haller mit Blick darauf. Kellner stimmt ihm zu. Allerdings sei all das laut Bauamtsleiter Peter Schmid nicht Inhalt der Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021, über den es zu beschließen gelte. Ohnehin gehe es erst beim Bauantrag um konkrete Details. Claudia Ziegler (SPD) vermisst nach eigener Aussage ein Gesamtkonzept für das Gebäude.

Weitere umstrittene Bauprojekte lagen auf dem Gremiumstisch. So waren alle Mitglieder des Bauausschusses dagegen, dass ein Antragsteller im Elsterweg eine Garage bauen darf, die auf sechs Meter Länge eine Wandhöhe von fünf Metern aufweist. Laut Schmid handle es sich dabei um keine typische Garage in einem Wohngebiet. Kritisch sei laut Verwaltung vor allem, dass die Garage unmittelbar neben der öffentlichen Straße läge.

Baugrenzen um 80 Quadratmeter überschritten

An der Straße Am Wasserwerk will ein Bauherr eine Terrassenüberdachung errichten. Laut Schmid überschreitet er dabei aber die Baugrenzen um nicht weniger als 80 Quadratmeter. „Das ist für mich keine Terrasse mehr, sondern die Erweiterung des Wohnraums“, stellte Fritz Zeilbeck (Landwähler Offenstetten) fest. Abensbergs Bauamtschef berichtete ferner, dass der Bauherr schon mit den Arbeiten begonnen hat. Derzeit sei die Maßnahme eingestellt.

Die Verwaltung fand einen Kompromissvorschlag, mit Hilfe dessen hier weitergebaut werden könnte. - Foto: Wolfgang Abeltshauser

Letztendlich formulierte er einen Kompromissvorschlag, mit dem man sich seitens der Verwaltung anfreunden könnte und so grünes Licht für die Maßnahme möglich wäre. Man stimme unter der Auflage zu, dass die Dachneigung und der Dachaufbau reduziert werden. Eine Mehrheit des Gremiums schloss sich dem an.

Zaun deutlich zu hoch

Keiner aus dem Gremium war dafür, dass An den Sandwellen ein Grundstückseigentümer einen Photovoltaik-Solarzaun mit bis zu zwei Meter Höhe bauen darf. Schmid verwies darauf, dass vergleichbare Anträge in dem Bereich bisher immer abgelehnt wurden. Laut gültigem Bebauungsplan seien nur 80 Zentimeter erlaubt.

Der Grundstückseigentümer will anstatt der grünen Hecke einen Solarzaum errichten. - Foto: Wolfgang Abeltshauser

Ziegler hielt mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg: „Das ist genau so hässlich wie Gabionen oder ein Plastikzaun.“ In den Sitzungsunterlagen, die dieser Zeitung vorliegen, ist davon die Rede, dass Photovoltaikanlagen an oder bei Gebäuden anderen Varianten vorzuziehen seien.

Weitere Fläche für den Kiesabbau bei Abensberg

Grünes Licht seitens des Gremiums erhielt das Vorhaben, eine weitere Fläche zwischen Abensberg und Arnhofen zum Kiesabbau zu nutzen. Laut Bürgermeister handelt es sich um eine etwa 7,4 Hektar große Fläche. Die Kiesschicht habe eine Dicke von sechs bis sieben Metern, auf die eine etwa 3,5 Meter starke Kalksteinschicht folgt. Es sei damit zu rechnen, dass 424.000 Kubikmeter Kies und 217.000 Kubikmeter Kalkstein abgebaut werden. Da das Areal nah an Naturschutzflächen liegt, sei eine Abstimmung mit der entsprechenden Fachbehörde notwendig.

Zustimmung gab es ferner dafür, am Sonnenhang in Sandharlanden ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Mehrere Befreiungen von den Festsetzungen waren dazu notwendig - unter anderem bei der Dachform. Es war ein Satteldach eigentlich vorgeschrieben, entstehen kann nun ein Gründach. Schmid betonte, dass dies in Sachen Klimaschutz ja auch gewollt sei.

In der Eisenmeierstraße können in den Augen des Gremiums vier Doppelhaushälften entstehen. Laut Schmid lag bereits eine genehmigte Voranfrage vor. Kein Problem sahen die Mitglieder des Bauausschusses darin, in der Moststraße auf einem hinterliegenden Grundstück ein Einfamilienhaus mit Carport zu errichten.