Vor dem Chamer Amtsgericht: Drei Männer sollen 33-jährigen Syrer vermöbelt haben

Von Holder Hierl · 6. September 2025 um 15:00

Drei Männer sollen einen 33-jährigen Syrer in einer Shisha-Bar vermöbelt und ihn dabei mit einem Baseballschläger unter anderem auf den Kopf geschlagen haben. Das Ganze soll in einem engen Zwischenraum passiert sein. Dafür müssen sich die drei Männer nun vor dem Chamer Amtsgericht verantworten. Doch es gibt Ungereimtheiten in dem Fall.

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Drei Männer saßen am Dienstag vor Amtsrichterin Birgit Fischer am Chamer Amtsgericht, weil sie angeblich einen 33-jährigen Syrer in einer Shisha-Bar vermöbelt haben und ihn dabei verletzt haben sollen, und das im Zwischenraum zwischen zwei Ausgangstüren, der laut Aussage der Betroffenen nur rund 1,5 mal zwei Meter groß ist. Und sie sollen dabei einen Baseballschläger aus Aluminium und einen Bambusstock auf den Kopf, die Schulter und den Oberkörper des Geschädigten geschlagen haben, was eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zur Folge hatte.

Auslöser für die Auseinandersetzung war wohl eine Rechnung für eine Autoreparatur. Wie ein Zeuge aussagte, habe einer der Angeklagten bei ihm in der Werkstatt einen Wagen ausbessern lassen wollen, doch sei das falsche Teil geliefert worden, so dass sich die Reparatur verzögerte. Darauf machte der Kunde einen Nutzungsausfall geltend, und der Mechaniker sagte ihm eine Rückzahlung zu. Da die noch nicht erfolgt war, vereinbarte man ein Treffen bei jener Bar.

Da sei es zum Streit zwischen seinem Schwager, ebenfalls in der Werkstatt beschäftigt, und den Angeklagten gekommen, in dessen Verlauf die drei den Mann mit Stöcken und Baseballschläger attackiert hätten. Er sei dann dazwischen gegangen, so der Zeuge, und habe einem der Angreifer den Stock weggenommen und auf den Boden geschmissen. Als der Streit kurz darauf aufgehört habe, habe er die beiden Schlagwerkzeuge den Angreifern übergeben. Zuvor habe er gesehen, wie einer der drei Angreifer seinen Schwager mit dem Baseballschläger auf der linken Kopfseite getroffen habe.

Der Geschädigte erzählte dagegen, auf der rechten Seite getroffen worden zu sein. Und die Schläge seien nicht heftig gewesen, aber sehr schnell hintereinander erfolgt. Und das habe alles zwischen den beiden Türen stattgefunden, als er zum Rauchen nach draußen gehen wollte und ihn die drei Männer von hinten angegriffen hätten. Von den angeblichen Verletzungen lag nur ein Foto von einer aufgeplatzten Lippe vor, der ärztliche Befund wies keine relevanten Verletzungen mehr auf. Die drei Beschuldigten sagten zur Sache auf Anraten ihrer Anwälte gar nichts.

Da nach der Zeugenvernehmung nichts eindeutig geklärt war, einigte sich das Gericht auf die Verfahrenseinstellung auf Kosten der Staatskasse, die Angeklagten müssen ihre Anwaltskosten selber tragen. Das dürft ihnen die Verfahrenseinstellung wert sein.