Hochwasserschutz Kelheim: Das VGH-Urteil zum Deich bei Staubing wird rechtskräftig

Von Martina Hutzler · 28. August 2025 um 19:00

Gegen den Bau eines Hochwasserschutz-Deichs bei Staubing gibt es keine juristischen Hürden mehr: Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz hat jetzt mitgeteilt, dass er keine weiteren Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben einlegen wird. Der Verband hofft dennoch auf aus seiner Sicht „sinnvollere Planungen“.

Seit Jahren wehrt sich der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) juristisch gegen einen Hochwasserdeich an der Donau, den Stadt und Freistaat auf Höhe Staubing planen: Der Verband und sein Kelheimer Kreisvorsitzender Peter-Michael Schmalz sehen durch das Bauwerk die Kiesbank bei Staubing in Gefahr, die „in der bayerischen Donau einmalig“ und „für kieslaichende Fische wie die Barbe unersetzlich“ sei. Die nunmehr letzte Instanz in diesem Verfahren bewertete die Lage aber anders.

Dr Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Mitte Juli mündlich über die Klage verhandelt, die auch vom Landes-Fischereiverband und vom Bund Naturschutz mitgetragen wurde. Basierend darauf hat der VGH, wie berichtet, die Klage abgewiesen und entschieden, dass das Vorhaben „nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Donauauen zwischen Ingolstadt und Weltenburg“ führe. Ferner sei auch die zugehörige FFH-Verträglichkeitsprüfung durch das Wasserwirtschaftsamt „rechtlich nicht zu beanstanden“. Die Behörde hatte dazu ein zweidimensionales Modell zum Hochwasserabfluss vorgelegt; der LBV hatte ein 3D-Modell gefordert.

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Eine Revision zur Abweisung der Klage hat der VGH nicht zugelassen. Deshalb wäre dem LBV nur noch die Option geblieben, eine sogenannte Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Mit dem Verzicht darauf wird das Urteil rechtskräftig. Vielmehr hofft der Verband, „dass unabhängig vom VGH-Urteil nun sinnvollere Planungen weiterhin intensiv verfolgt werden“, schreibt er in einer Pressemitteilung: Das sei entweder doch die Absiedlung der vom Hochwasser gefährdeten Anwesen oder statt Deich eine Schutzwand in Ortsnähe.

Auch Kreisvorsitzender Schmalz kündigt per Mitteilung an, sich weiter für eine Absiedlung der „Anwesen am nordwestlichsten Ortsrand von Staubing“ einzusetzen. Dies werde erschwert, „weil die Stadt Kelheim immer auf einem technischen Hochwasserschutz für Staubing bestanden hat“, obwohl dieser teurer im Bau und Unterhalt sei und womöglich die Hochwassergefahr für Stausacker, Weltenburg und Kelheim erhöhe.