Fallzahlen und Kosten explodieren: Kreis Amberg-Sulzbach will Schulbegleitung reduzieren

Immer mehr Kinder und Jugendliche sind auf eine Schulbegleitung angewiesen. Das belastet natürlich den Haushalt der Kommunen. Jetzt beschloss der Ferienausschuss des Landkreises Amberg-Sulzbach ein neues Modell, das die starre 1:1-Betreuung auflöst. Schon im kommenden Schuljahr soll das sogenannte Pooling-Modell am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Sulzbach-Rosenberg angewendet werden.
„Schulbegleitung ist eines der schwierigsten Themen in der Jugendhilfe“, erklärte Thomas Schieder, der zuständige Leiter des Kreisjugendamts, am vergangenen Montag im Ferienausschuss. Um Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert sind, eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, seien die Kommunen verpflichtet, Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitungen zu gewähren. Grundlage sei, so Schieder, der Gedanke der Inklusion.
Finanzielle Belastung liegt schon bei mehr als zwei Millionen Euro
Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist die Lebenshilfe als Leistungserbringer mit dieser Aufgabe betraut. Die Zahl der Schulbegleitungen ist aber in den vergangenen Jahren geradezu explodiert – und damit auch die finanzielle Belastung für die Kommunen. Jetzt beschloss der Ferienausschuss des Landkreises für das Sonderpädagogische Förderzentrum in Sulzbach-Rosenberg ein neues Modell.
Seit 2018 hat sich die Zahl der Schulbegleitungen an den Landkreisschulen mehr als verdreifacht. Die Kosten der Schulbegleitungen stiegen sogar auf das Fünffache an, von rund einer halben Million Euro auf mehr als 2,6 Millionen Euro im Jahr 2024.
Pooling-Modell kann die Unterstützung sogar verbessern
Jetzt ermöglicht das neue Bundesteilhabegesetz den Kommunen, die starre 1:1-Betreuung aufzulösen. Diese Regelung sieht vor, dass für jeden bedürftigen Schüler eine individualisierte Unterstützung gewährt wird. Dadurch ist der Personalbedarf enorm. Teilweise sitzen mehrere Erwachsene gleichzeitig im Klassenraum.
Untersuchungen der Universität Regensburg ergaben aber jetzt, dass diese individualisierte Form der Hilfe auch Nachteile mit sich bringen kann. So könne sie zu einer Stigmatisierung des Schülers führen, die Entwicklung der Selbständigkeit beeinträchtigen oder die Integration des Kindes bzw. Jugendlichen einschränken.
Beim sogenannten Pooling-Modell könnten dagegen Ressourcen gebündelt sowie die Wirksamkeit der Hilfsmaßnahmen verbessert werden. Das Modell sieht vor, dass zum Beispiel eine gemeinsame Leistungserbringung durch eine Schulbegleitungskraft für zwei oder mehrere Schüler erbracht wird, sofern dies bei Besuch der gleichen Klasse organisierbar ist. Voraussetzung für die Einführung des Modells ist jedoch die Akzeptanz der Eltern.
Neue Regelung nur für das Sonderpädagogische Förderzentrum
Landrat Richard Reisinger (CSU) warb im Ferienausschuss für diese „Optimierung des Mitteleinsatzes“ durch die Lebenshilfe. „Die Bedarfe nehmen zu, deswegen sollten wir das Modell umsetzen“, erklärte er. Mit der Stadt Amberg sei man ebenfalls schon im Gespräch. Eine Ausweitung auf die Regelschulen sei allerdings nicht vorgesehen. Einstimmig brachte nun der Ferienausschuss den Beschlussvorschlag für die Umsetzung im Sonderpädagogischen Förderzentrum in Sulzbach-Rosenberg schon im kommenden Schuljahr auf den Weg.
Die Entwicklung von 218 bis 2024 im Landkreis
• Regelschulen: Nach den Zahlen des Kreisjugendamts Amberg-Sulzbach waren es Im Jahr 2018 noch 14 Schulbegleitungen, 2020 gab es 20 – und dann stiegen die Zahlen stark an. 2021 waren es schon 27, ein Jahr später 37, 2023 stieg die Zahl auf 56 und 2024 dann auf insgesamt 67.
• Förderschulen: Nicht ganz so stark verlief im Landkreis der Anstieg der Schulbegleitungen bei den Förderschulen. Im Jahr 2018 wurden 18 gezählt, ein Jahr später 22 und 2020 dann 26. Nach einem Rückgang auf 23 in den Jahren 2021 und 2022 stieg die Zahl im Jahr 2023 wieder auf 26 und 2024 auf 32 an.
• Kosten: Entsprechend des Anstiegs bei den Fallzahlen en entwickelten sich auch die Kosten für Schulbegleitungen. Im Jahr 2018 wurden 580 000 Euro dafür ausgegeben, bis 2022 stieg die Summe auf 749 000 Euro und ein Jahr später waren schon 1 247 000 Euro nötig. 2023 wurde mit 2 03 000 Euro die Zwei-Milllionen-Grenze überschritten, 2024 waren es 2 624 000 Euro