Nach Messerangriff in Neunburger Flüchtlingsheim: Täter zu langer Haftstrafe verurteilt

Von Jan Lange · 22. August 2025 um 17:00

Seit fünf Monaten sitzt er schon in Untersuchungshaft – und vorerst wird der 34-jährige Äthiopier das Gefängnis auch nicht verlassen. Am Freitag wurde er im Amtsgericht Amberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt – und wurde nach der Verhandlung sofort wieder in die JVA gebracht. Damit ist unter den Messerangriff in der Neunburger Flüchtlingsunterkunft (Landkreis Schwandorf) aber noch kein Schlussstrich gezogen.

Video ansehen

Es war der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den 34-jährigen Flüchtling. Richterin Kathrin Rieger setzte die Befragung der Zeugen fort. Drei Polizisten waren geladen, die beim Prozessauftakt vor eineinhalb Wochen nicht anwesend sein konnten. Sie bestätigten die Vorwürfe gegen den Äthiopier.

Täter war stark alkoholisiert

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer: Der Angeklagte soll einen Flüchtling aus Ruanda mit einem Messer angegriffen haben. Außerdem soll er seinen Kopf gepackt und auf den Boden geschlagen haben. Passiert sein soll dies am 10. März 2025. Drei Wochen zuvor soll es bereits einen Angriff des Angeklagten gegeben haben, bei dem das Handy des Opfers beschädigt wurde.

Einer der Polizisten erklärte, dass beim Vorfall am 10. März der Geschädigte beim Eintreffen der Beamten am Boden lag und ein Security-Mitarbeiter den Angeklagten an der Wand fixiert hatte. Der Äthiopier sei zunächst ruhig gewesen, habe sich dann aber aus der Fixierung lösen wollen. Die Polizisten hätten ihn daraufhin Handschellen angelegt. Der Angeklagte sei zu dem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen. Das sei schon am Alkoholgeruch erkennbar gewesen. Ausfallerscheinungen habe er aber nicht gezeigt, sagte der Polizeibeamte aus.

Aber auch der Geschädigte habe einiges intus gehabt, so der Polizist. Er habe ihn bei früheren Kontrollen noch nie nüchtern angetroffen. Das Opfer hätte auch Ärger mit anderen Bewohnern gehabt. Und der Mann habe in der Vergangenheit Diebstähle angezeigt, die so nicht stattgefunden hätten. Der Angeklagte sei schon mal in Gewahrsam genommen worden, sagte der Polizist und meinte damit den Vorfall vom Februar. Darüber hinaus habe es keine Vorfälle mit ihm gegeben.

Eine halbe Flasche Whiskey und zwei Kästen Bier pro Tag

Alkoholisiert sollen die beiden Flüchtlinge auch beim ersten Vorfall am 22. Februar gewesen sein, wie der damals eingesetzte Polizist aussagte. Das Messer, mit dem das Opfer angegriffen worden sein soll, sei im Schrank des Angeklagten gefunden und vom Geschädigten als Tatwaffe identifiziert worden.

Nachdem die Polizisten ausgesagt hatten, folgte die Gutachterin mit ihrer Einschätzung. Der Angeklagte habe nach eigener Aussage sein Leben lang sehr starke Getränke zu sich genommen, die in seiner Heimat aber nicht als Alkohol gelten würden. In Deutschland habe er sowohl Alkohol getrunken als auch Cannabis geraucht. Sein regelmäßiger Alkoholgenuss liege bei einer halben Flasche Whiskey und zwei Kästen Bier.

Ich war immer auf seiner Seite, wenn er Hilfe brauchte.

Der Angeklagte über sein Verhältnis zum Geschädigten

2023 habe der Angeklagte laut Gutachterin mit dem Alkoholmissbrauch begonnen, der nach ihrer Einschätzung an der Grenze zur Abhängigkeit liege. Sie habe keine Persönlichkeitsstörung feststellen können und es gebe nach ihren Worten auch keine Hinweise für eine dauerhafte psychische Störung.

Für Staatsanwalt Michael Döring wurden die Vorwürfe durch die Beweisaufnahme vollumfänglich bestätigt. Er forderte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und fünf Monaten.

Angeklagter hatte Beschädigung des Handys zugegeben

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Lösche, sah dies anders. Dass das Handy des Geschädigten am 22. Februar beschädigt wurde, habe sein Mandant eingeräumt. Ob es daneben eine Bedrohung mit einem Messer gegeben habe, hätten die Zeugenaussagen nicht eindeutig ergeben.

In Bezug auf den zweiten Vorfall verwies der Verteidiger darauf, dass sich der Angeklagte bedroht gefühlt habe. Er habe den Geschädigten nicht so stark verletzen wollen. Das Opfer hatte unter anderem eine Platzwunde über der Augenbraue und Schnittwunden am Hals.

Beim ersten Mal ist es nicht nachweisbar, dass ein Messer im Spiel war.

Richterin Kathrin Rieger in ihrer Urteilsbegründung

Eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten könne nicht ausgeschlossen werden, fand der Verteidiger. Er verwies auch darauf, dass der Geschädigte nicht der unbescholtene Bürger sei, den er vorspiele. Er forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Auch Richterin Rieger sah es nicht als erwiesen an, dass beim ersten Vorfall ein Messer im Spiel war. Der Geschädigte habe dies bei seiner Aussage am ersten Prozesstag auch verneint. Dass bei dem Angeklagten ein Messer im Schrank gefunden wurde, daraus lasse sich kein Tatvorwurf konstruieren.

Verletzungen belegen Schläge und Tritte

Zum zweiten Vorfall war die Einschätzung der Richterin eindeutiger. Hier war ein Messer im Spiel, die Schläge und Tritte gegen das Opfer seien durch die Verletzungen belegt. Wenn sich der Angeklagte durch das Opfer bedroht gefühlt habe, hätte er von ihm ablassen können, als er das Messer in der Hand hatte, fand die Richterin. Dann sei es aber erst richtig losgegangen. Sie verurteilte den Äthiopier zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monate.

Innerhalb einer Woche kann der Angeklagte Berufung einlegen. Das werde er tun, wie sein Verteidiger nach einem Gespräch mit seinem Mandanten der MZ erklärte. Auch vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde nicht auf Rechtsmittel verzichtet. Der Prozess könnte also bald am Landgericht fortgesetzt werden. Das wird aber wohl erst in einigen Monaten der Fall sein. So lange bleibt der Angeklagte weiter in Haft.