Tinnitus, Hundebiss und Handy am Steuer: Kuriose Gerichtsurteile rund ums Ohr

Ob Tinnitus durch einen Kinderschrei, ein abgebissenes Ohr oder ein Handy-Trick am Steuer – Gerichte mussten gleich mehrfach über kuriose Fälle rund ums menschliche Ohr entscheiden. Drei kuriose Fälle hat der Neumarkter Anwalt Geeodo Paprotta für seine Kolumne herausgesucht.
Manche Lebewesen finden wir Menschen potthässlich. Stellen Sie sich zum Beispiel so eine große, schwarze, haarige Spinne vor! Ist ja gut, ich höre schon wieder auf. Worauf ich eigentlich hinaus will: Diese Betrachtungsweise erscheint mir doch recht arrogant. Wenn wir zum Beispiel ein knuffig-pelziges kleines Meerschweinchen süß finden, was soll denn umgekehrt das Meerschwein von uns, den nackten Langarm-Riesen halten? Angsteinflößend findet uns die Meersau, garantiert!
Dabei haben wir Menschen ein paar körperliche Besonderheiten, die selbst ich – als Betroffener – zumindest ästhetisch fragwürdig finde. Meine Ohren zum Beispiel. Als dicke, haarige Spinne würde ich mich angesichts solcher knorpeliger Lappen am Kopf vermutlich vor Lachen wegwerfen.
Kinderschrei: Erzieherin zieht mit Tinnitus vor Gericht
Und doch können wir nicht ohne, jedenfalls nicht besonders gut. Das versuchte eine Erzieherin aus einem heilpädagogischen Kinderheim in Hamm den Richtern am Sozialgericht Dortmund zu erklären. Ihr Ohr mache neuerdings Geräusche, die allerdings nur sie selbst hörte. Tinnitus! Und für diesen ohrenbetäubenden Psychoterror wollte sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn, so schilderte sie, es sei ein Arbeitsunfall gewesen. Eines ihrer Heimkinder hätte ihr dermaßen infernalisch laut ins Ohr geplärrt, dass spontan der Alarm losgegangen sei – in Form des Dauerpieptons.
Die Sozialrichter wackelten mit den Ohren, zuckten mit den Schultern und erklärten ihr dann: unmöglich! Selbst ein trommelfellerbarmend lauter menschlicher Schrei von Guinnesbuch-artiger Ausprägung könne maximal 130 Dezibel erzeugen. Das reiche bestenfalls für ein „Mini-Lärmtrauma“, aber nicht für einen waschechten Tinnitus. Den habe sie sich wohl anderswo eingefangen. Klage abgewiesen (Az. S 17 U 1041/16).
Vor dem Landgericht Frankenthal wurden einer Hundehalterin die Ohrwaschel langgezogen. Sie hatte eine Freundin eingeladen, sie saßen ratschend in der Küche, dazwischen der brave Rottweiler der Beklagten. Die Freundin erzählte gerade irgendwelche Geschichten, von denen einem bestimmt die Ohren klingen würden, und kraulte währenddessen geistesabwesend den Rottweiler hinter den Lauschern.
Plötzlich schnappte das Tier zu, und im nächsten Moment hatte die Freundin nur noch ein halbes Ohr. Wieder angenäht werden musste es, wochenlang hatte sie Schmerzen, und vor Gericht zog sie deshalb auch noch. Dort stritt man nun darum, wer eigentlich schuld sei. Von wegen „Normalerweise ganz ein Lieber“ und „Der wollte nur spielen“. Doch Ohren gespitzt: Die Richter erläuterten der Halterin des Rottweilers, wenn ein Haustier einen Schaden anrichtet, so haftet der Halter praktisch immer, verschuldensunabhängig. Da kann man nur hoffen, dass der Hund versichert war (Az. 9 O 42/21).
Telefonieren am Steuer: Auch Tricks werden teuer
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte das Ohr eines Autofahrers, weil der sein Handy dran geklemmt hatte. Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage wird teuer, egal, welchen Trick Sie versuchen. Der Mann mit dem Ohr hatte probiert, dem Richter zu verklickern, er hätte das Smartphone extra mit der Schulter ans Ohr geklemmt und gar nicht in der Hand gehalten.

Das Gericht traute seinen Ohren nicht: Wie will er denn da den vorgeschriebenen Schulterblick machen? 150 Euro zogen ihm die Richter für diesen Zaubertrick hinterm Ohr hervor (Az. 1 RBs 347/20).