Sind die Bußgelder am Regensburger Bahnhofsparkplatz angemessen?

Ein Autofahrer spricht bei den Bußgeldern am Parkplatz vorm Hauptbahnhof in Regensburg von Abzocke. Er hat keinen Parkschein gelöst, weshalb er eine Strafe zahlen muss. Diese ist ihm aber zu hoch. Die Bahn verweist auf die „erheblichen Kosten“ der Bewirtschaftung des Areals.
Auf den Parkplätzen vor dem Regensburger Hauptbahnhof ist meistens viel los. Autofahrer stellen hier den Wagen ab und begleiten Angehörige dann zum Zug. Auch Lothar Schott hat das gemacht. Weil er aber keinen Parkschein gelöst hat, muss er nun eine Strafe zahlen. Die findet er allerdings zu hoch: „Die Bahn lässt sich hier mit einer Abzockerfirma ein.“
Etwa zehn Minuten lang hat Schott nach eigenen Angaben seinen Wagen auf dem Parkplatz stehen lassen. Ein Parkschein für diese Zeit hätte 1,70 Euro gekostet. Den hat er sich gespart. Das sei „natürlich ein Fehler“ gewesen, sagt er: „Es ist richtig, dass Parkgebühren generell und wie hier bei Nichtbezahlen ein erhöhtes Entgelt verlangt werden.“ Er habe nun – inklusive Mahngebühren – aber eine Rechnung über 69,50 Euro bekommen. Die sei „unangemessen hoch“, findet er. Es wäre ohnehin angebracht, sagt Schott, eine Kurzzeitparkzone, die frei benutzt werden kann, zu schaffen.
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Eine Sprecherin der Bahn teilt auf Anfrage mit, dass die dortige Parkfläche von einer externen Parkgaragenfirma kontrolliert wird. Diese überwache die Einhaltung der Parkbedingungen auf Grundlage der vor Ort ausgehängten Bedingungen. Die Vertragsstrafen und Nachforderungen seien in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Die Beträge würden sich „an den entgangenen Parkentgelten sowie an einer pauschalen Vertragsstrafe zur Kostendeckung orientieren“.
Die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkplätzen sei mit erheblichen Kosten verbunden, sagt die Bahnsprecherin: „Zur Entgeltsicherung ist der Betreiber selbstverständlich gehalten, die Parkberechtigung auf den Parkeinrichtungen zu kontrollieren und entgangenes Entgelt entsprechend nachzufordern.“ Hier falle unter anderem eine Vertragsstrafe von 45 Euro an, die die Kosten für die Kontrolle und Bearbeitung abdecke. Die kommunalen Bußgelder für Parken ohne Berechtigungsschein würden sich „meist auch in vergleichbarer Höhe“ bewegen. „Eine kostenfreie Kurzparkzone am Regensburger Hauptbahnhof gibt es derzeit leider nicht, da diese ohne Kompensation leider wirtschaftlich nicht tragbar ist“, sagt die Sprecherin.