Beiträge für Krankenkasse nicht gezahlt: Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Neumarkt

Ein Geschäftsführer musste jüngst persönlich vor Richter Marcel Dumke im Gerichtssaal des Amtsgerichts Neumarkt erscheinen. Es lag ein Strafbefehl wegen Vorenthaltens bzw. Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Mann vor. Statt eines Rechtsanwalts hatte der Angeklagte seine Tochter dabei, die dem Richter erklärte, dass sie für den Schriftverkehr verantwortlich gewesen sei.
Auf Feststellung, dass die Tochter eventuell als Zeugin fungieren könnte, wurde sie gebeten, den Gerichtssaal zu verlassen.
Im Rückblick führte der Staatsanwalt aus, dass der Geschäftsmann in vier Fällen versäumt hatte, den Arbeitnehmeranteil von Angestellten an die jeweiligen Krankenkassen zu bezahlen. Die Summe von rund 20 400 Euro setzte sich aus den Beitragsmonaten Juni, September, Oktober und November 2024 zusammen.
Noch bevor die Hauptverhandlung stattfand, wurde das aber offenbar nachgeholt und so der Schaden beglichen.
Beiträge zwischenzeitlich bezahlt, Schaden beglichen
Da es bisher noch kein Verständigungsgespräch stattgefunden hatte und er ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war, bot der Richter ein Gespräch unter sechs Augen an.
Als Grund für das Versäumen der Zahlungen an die Krankenkassen wurden Abstimmungsschwierigkeiten mit dem Steuerberater protokolliert, so dass der Richter abschließend die Zusicherung bekam, der Geschäftsführer werde wegen solcher Fehler nicht mehr vor Gericht erscheinen. Eine Strafe bekam der Angeklagte am Ende nicht, das Verfahren wurde eingestellt.