Kommunaler Musikunterricht: Teublitz will die Eingliederung in die Volkshochschule

Von Werner Artmann, Thomas Rieke · 26. Juli 2025 um 19:00

Auch der Teublitzer Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der geplanten Eingliederung des Kommunalen Musikunterrichts in die Volkshochschule im Städtedreieck beschäftigt. Aber anders als tags zuvor in Burglengenfeld gab es keine Kontroverse. Der Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig unterstützt. Nun sollen die Burglengenfelder vom Sinn des Unterfangens überzeugt werden.

Wie ausführlich berichtet, gab es im Burglengenfelder Stadtrat einen leidenschaftlichen Meinungsaustausch. Am Ende wollten nur vier Mandatsträger die Idee unterstützen, den 1999 gegründeten Kommunalen Musikunterricht aufzulösen und das Angebot künftig unter dem Dach der VHS zu lilefern. Ein Argument der Kritiker war gewesen, dass die Räte keinen Einfluss mehr bei wichtigen Entscheidungen hätten.

Genau dem wurde in Teublitz heftig widersprochen. Weil die VHS im Städtedreieck von den drei Kommunen und dem Landkreis Schwandorf getragen werde und neben Landrat Thomas Ebeling (CSU) auch die drei Bürgermeister mitrden würden, sei der politische Einfluss der Städte sichergestellt. Eine inhaltliche Änderung des Musikunterrichts aufgrund der Übertragung sei nicht vorgesehen, betonte die Verwaltung. Die frühkindliche Musikerziehung werde weiter ein festes Element des Musikunterrichts sein. Alle Bevölkerungsschichten sollen weiter Zugang dazu haben.

Honorarverträge stehen laut Gutachter vor dem Aus

Knackpunkt ist aus Teublitzer Sicht aber auch eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Stadtverwaltung Burglengenfeld zu den Honorarverträgen in Auftrag gegeben habe. Ergebnis: Die Fortsetzung von Honorarverträgen mit Musikschullehrern werde künftig weder unter dem Dach des Kommunalen Musikunterrichts, noch unter dem der VHS möglich sein. Burglengenfeld müsse bereits für das Schuljahr 2025/26 handeln. Dies sei alternativlos. Eine Weigerung wäre mit großen Risiken verbunden.

Der Teublitzer Stadtrat beschloss daher einstimmig, an der Übertragung des Musikunterrichts in die VHS im Städtedreieck zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 festzuhalten. Der Übertragung von Honorar- und Arbeitsverträgen der Musiklehrer sowie der Schülerverträge auf die VHS wurde ebenfalls zugestimmt.

Bürgermeister Beer soll's nun richten

Damit nicht genug: Burglengenfeld soll aufgefordert werde, „geltendes Recht bei der Anstellung der Musiklehrer zu beachten“. Eine Beteiligung bei gegebenenfalls künftig entstehenden Nachforderungen von Steuer- und Sozialabgaben wurde vom Stadtrat ausgeschlossen.

Bürgermeister Beer wurde beauftragt, Vertreter der Nachbarkommunen zu einem runden Tisch zu laden, um dort zu versuchen, die „sich aufdrängenden rationellen Gründe“ für eine Übertragung des Musikunterrichts auf die VHS aus Teublitzer Sicht darzustellen.