Vereinsausschlüsse wohl rechtswidrig: Hat sich Tierschutzverein Schwandorf ein Eigentor geschossen?

Von Philipp Breu, Martin Kellermeier · 25. Juli 2025 um 19:00

Der Ausschluss von fünf Mitgliedern aus dem Tierschutzverein Stadt und Landkreis Schwandorf sorgt seit Tagen für Wirbel. Nun droht der Vorstandschaft eine Klatsche. Die von einem Vorstandsmitglied versandten Schreiben sind wohl aus mehreren Gründen rechtswidrig.

Wie berichtet, hatten mehrere teils langjährige Mitglieder kürzlich unerwartet Post vom Tierschutzverein erhalten. In den jeweiligen Schreiben stand, dass die Betroffenen „gemäß der Satzung des Tierschutzvereins (...) mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen wurden“. Diese Entscheidung sei „nach sorgfältiger Prüfung und im Einklang mit den geltenden Vereinsbestimmungen“ getroffen worden. Eine Anfechtung des Beschlusses sei „nicht möglich“.

Jana Nießen, die als 2. Vorsitzende derzeit die Amtsgeschäfte des mehr als 2500 Mitglieder zählenden Vereins führt, hatte kurze Zeit später gegenüber der MZ erklärt, dass es insbesondere nach dem Vorstandswechsel im vergangenen Frühjahr „zu wiederholten Störungen des Vereinsfriedens“ gekommen sei. Weiter sagte sie, dass gerade in den sozialen Netzwerken immer die „gleichen wenigen Personen hinter den öffentlichen Angriffen stehen“. „Diese Minderheit verbreitet seit Monaten gezielt Unwahrheiten und persönliche Angriffe, um Stimmung gegen den Verein zu machen“, bedauerte Nießen.

Nur ein paar Sätze, dafür mit großer Wirkung. - Foto: Martin Kellermeier

Schlussendlich sah sich die Vorstandschaft, die derzeit neben Nießen aus einer kommissarischen Schatzmeisterin, einer Schriftführerin und einer Verantwortlichen für das Mitgliederwesen besteht, am 10. Juli zum Ausschluss der fünf Mitglieder gezwungen.

Vorstandsmitglied unterschrieb am 10. Juli

Doch der erfolgte womöglich rechtswidrig. In der Satzung des Tierschutzvereins, die der Redaktion vorliegt, steht, dass die Organisation „gerichtlich und außergerichtlich“ lediglich durch den 1. Vorstand oder den 2. Vorstand vertreten werden kann. Die betroffenen Ausschlussschreiben wurden aber nicht von Jana Nießen unterschrieben, und ein 1. Vorsitzender fehlt derzeit bekanntlich. Stattdessen hatte ein anderes Mitglied des Vorstands die weitreichenden Dokumente unterzeichnet.

Im Übrigen ist in der Satzung auch geregelt, was zu einem Ausschluss eines Mitglieds führen kann, über den der Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu entscheiden hat.

Zum einen kann es zum Rauswurf führen, wenn ein Mitglied „mit der Entrichtung eines Jahresbeitrags ganz oder teilweise trotz zweifacher schriftlicher Mahnung im Rückstand ist“. Zum anderen kann dieser Schritt erwogen werden, wenn der Betroffene „den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet“. Der Ausschluss sei unanfechtbar, heißt es.

Sorgt seit Monaten immer wieder für Schlagzeilen: das Tierheim „Am Sollring“ in Schwandorf. - Foto: Martin Kellermeier

Betrachtet man Nießens Äußerungen kurz nach Bekanntwerden der Schreiben, dürfte es auf der Hand liegen, dass eher der zweite Grund zum Ausschluss der fünf Mitglieder geführt haben dürfte. Doch es ist mehr als fraglich, ob der Ausschluss überhaupt die gewünschte Wirkung hat.

Juristin: Vorliegende Ausschlussschreiben sind unwirksam

Eine Juristin aus der Region verfolgt die Vorgänge rund um das Schwandorfer Tierheim aufmerksam. Auf Anfrage der MZ kommt sie zu der Einschätzung, dass die Ausschlussschreiben „aus formellen Gründen unwirksam“ seien, da diese nicht von der Vorsitzenden unterschrieben wurden.

Doch das sei nicht der einzige Fehler. Der Ausschluss eines Mitglieds sei im Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht geregelt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss könne ein Verein aber in seiner Satzung bestimmen. Darüber hinaus seien „allgemeine Verfahrensgrundsätze zu beachten, etwa das Recht auf ein faires Verfahren, was bedeutet, dass vor einem Ausschluss die Anhörung des Mitglieds angezeigt ist und dass der Ausschluss auch begründet werden muss“, so die Juristin. Letzteres sei aber nicht erfolgt, wie mehrere Betroffene gegenüber der MZ schilderten.

Die Kündigung einfach noch einmal zu verschicken mit der richtigen Unterschrift, geht nicht.

Eine Juristin

Wie könnte es nun weitergehen? „Die Kündigung einfach noch einmal zu verschicken mit der richtigen Unterschrift, geht nicht. Eine Kündigung kann nicht einfach geheilt werden“, stellt die Rechtsexpertin fest. Vielmehr müsse, wenn etwa die Kündigungsgründe fortbestehen, das Verfahren hinsichtlich des Ausschlusses neu begonnen werden.

Wird der Tierheim-Streit zum Fall für die Anwälte?

Ob die Vorstandschaft das anstrebt, ist unklar. Auf Anfrage der MZ teilte Interimschefin Jana Nießen mit, dass es in der Causa bis zu einer Mitgliederversammlung im September vonseiten der Vereinsführung keine öffentliche Stellungnahme mehr geben wird. „Ich muss jetzt die Tiere und das Tierheim Schwandorf schützen. Die Betroffenen werden selbstverständlich unsererseits über das weitere Vorgehen benachrichtigt“, so Nießen. Dies sei aber „nichts für die Öffentlichkeit“.

Ich muss jetzt die Tiere und das Tierheim Schwandorf schützen.

Jana Nießen, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins Stadt und Landkreis Schwandorf

Unterdessen rüsten sich die ausgeschlossenen Mitglieder für eine mögliche juristische Auseinandersetzung mit dem Tierschutzverein. Volker Olbrich, der langjährige Schatzmeister des Vereins, ist einer der Betroffenen. „Meine Frau und ich haben die Angelegenheiten an einen Rechtsanwalt zur Überprüfung und einer eventuell notwendigen rechtlichen Vertretung übergeben. Der Ausgang ist offen“, teilte der Schwandorfer im MZ-Gespräch mit.

Auch Gabi Hahn, die den Tierschutzverein über Jahrzehnte geführt hatte, kündigte Gespräche mit einem Anwalt in der kommenden Woche an. Vom Vereinsausschluss seien ihre Tochter und deren Lebensgefährte betroffen. Beide würden laut Hahn sehr unter dem Rauswurf leiden und könnten diesen nicht nachvollziehen. Das Vorgehen sei ziemlich übel und grenze an Rufmord. Hahn fordert von der Vorstandschaft eine öffentliche Entschuldigung. „Danach möchte ich nichts mehr vom Tierschutzverein hören“, so die langjährige Vorsitzende.